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- 25 April 2006
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Folgende News wurde am 11.12.2020 um 14:45:00 Uhr veröffentlicht:
Keine Beweise für Schattenarmee, aber Sorge um Rechtsextreme
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Keine Beweise für Schattenarmee, aber Sorge um Rechtsextreme
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Berlin (dpa) - Die Geheimdienst-Kontrolleure des Bundestages dringen im Kampf gegen Rechtsextremisten mit Verbindungen zu Militär und Sicherheitsbehörden auf eine Stärkung der Nachrichtendienste.
Es gebe keine Beweise für die Existenz einer Schattenarmee, die einen politischen Umsturz plane, wohl aber rechtsextreme und organisierte Strukturen mit Bezügen zur Bundeswehr und anderen Behörden, stellte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter, am Freitag in Berlin bei der Vorstellung eines Berichts fest. Die Abgeordneten bescheinigen den Sicherheitsbehörden - vor allem dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) - den Einsatz gegen Rechtsextremisten in der Vergangenheit nicht in hinreichendem Maße erfüllt zu haben. An dem Bericht war seit 2018 gearbeitet worden.
«Die Untersuchung hat gezeigt, dass in der Bundeswehr sowie in unterschiedlichen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern (Polizei und Nachrichtendienste) - teilweise trotz bestehender Sicherheitsüberprüfungen - eine Reihe von Beschäftigten mit rechtsextremistischem - auch gewaltorientiertem - Gedankengut tätig sind», heißt es darin. Diese Beschäftigten «der betrachteten Sachverhaltskomplexe» stünden teils in Verbindung - «wenn auch nicht alle mit allen, so doch in verschiedenen Kreisen». «Eine Vernetzung erfolgt dabei virtuell über die Sozialen Medien, mutmaßlich auch bei Treffen im Rahmen von Waffenbörsen, Schießtrainings und beruflichen Zusammentreffen.»
Offene Chatgruppen und Internetplattformen spielten eine besondere Rolle. «In den Chatforen teilen sie oftmals auch eine gemeinsame rechtsextremistische ideologische Ausrichtung. Viele Teilnehmer haben eine ausgeprägte Waffenaffinität, verfügen über Spezialwissen aus ihrer beruflichen Erfahrung bei Spezialkräften der Bundeswehr, der Polizei und weiteren Behörden und haben dort auch Zugang zu Waffen», heißt es weiter. In einem Fall hätten Chat-Gruppen-Mitglieder versucht, den Stand der strafrechtlich gegen sie laufenden Ermittlungen der Sicherheitsbehörden und nachrichtendienstlichen Operationen in Erfahrung zu bringen.
Der Bericht nennt auch den Verein Uniter, der sich nach eigener Darstellung für die sozialen Belange der Soldaten bei der Bundeswehr engagiere, seit Sommer 2020 aber vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als sogenannter Verdachtsfall eingestuft werde. «Insoweit veränderte das BfV seine ursprüngliche Bewertung, wonach nunmehr tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen», heißt es weiter.
Ausdrücklich empfehlen die Abgeordneten eine Stärkung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und eine «Zentralstellenfunktion» des BfV. «Extremismus, Antisemitismus und Rassismus, der sich über Einzelpersonen hinaus in Netzwerken, in Chatgruppen, Vereinen, politischen Parteien und sonstigen Bereichen organisiert, muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln, nachrichtendienstlicher Aufklärung sowie den Mitteln des Strafrechts Einhalt geboten werden», fordern die Abgeordneten. Der Bundesnachrichtendienst (BND) müsse internationale Kontakte von Extremisten stärker in den Blick nehmen. Die Abgeordneten fordern auch eine gemeinsame Definition der Sicherheitsbehörden dafür, was als extremistisches Netzwerk zu betrachten ist.
Die Abgeordneten raten zudem, das Waffenrecht auf den Prüfstand zu stellen. «Die Möglichkeit für Privatpersonen, unbegrenzt scharfe Munition legal zu erwerben, führte in einigen untersuchten Sachverhaltskomplexen dazu, dass mehrere zehntausend Schuss Munition legal gelagert werden konnten. Dies bedeutet ein erhöhtes Gefahrenpotenzial», heißt es.
Problematisch sei, dass frühere Spezialkräfte ihre Fähigkeiten vermarkten. Die Untersuchung habe eine «relevante Anzahl von Sachverhalten aufgezeigt, in denen aktive und pensionierte Angehörige von Sicherheitsbehörden (insbesondere von Spezialeinheiten bei Bundeswehr und Polizei) im Dienst erworbene Fähigkeiten und sicherheitsrelevantes Spezialwissen in gewaltbereiten Zusammenschlüssen ohne Beachtung der bestehenden Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland einsetzen».
Die Geheimdienstkontrolleure des Bundestages waren 2018 energisch auf den Plan getreten, nachdem der Fall Franco A. Schlagzeilen gemacht und umfangreiche Ermittlungen weit über seine Person hinaus ausgelöst hatte. Der Bundeswehroffizier hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Er steht im Verdacht, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant zu haben.