Hilfe zu einer Vertragspassage

speedy00

Well-known member
28 April 2006
548
24
morgen ;)
Ich hab hier folgenden Text
Entgeltregelung für Probe-/Einarbeitungszeit
Innerhalb der ersten sechs Beschäftigungsmonate kann das Entgelt um 9,5% gesenkt werden.
Ausgenommen hiervon sind die Entgeltstufen E1 bis E4 der Entgelttarifverträge für die neuen Bundesländer
einschließlich Berlin, in denen eine Absenkung auf maximal 5,60 EURO (E1 und E2), auf 5,90 EURO (E3) und auf
6,30 EURO (E4) zulässig ist.
heisst das nun für mich (alte Bundesländer) das der Tariflohn um 10% während der 1. sechs Monate gekürzt werden darf?
Ich bin/währe E1.
 
speedy00 schrieb:
heisst das nun für mich (alte Bundesländer) das der Tariflohn um 10% während der 1. sechs Monate gekürzt werden darf?
Um 9,5 % um genau zu sein. ;)
Ja, das würde aus dieser Passage entnehmen!

Übrigens bist du hier im falschen Forum. Das gehört wohl eher nach "Gott und die Welt" oder ins "Real-Life Forum".
 
so ein fuck, na toll, da wird die 6monatige Probezeit gleich doppelt ausgenutzt.

jo wusste zuerst nicht welches Forum aber Wirtschaft klang net schlecht. ;)

Kennt sich wer mit VMA bei Zeitarbeitsfirmen aus?
 
Hm... Da steht: "KANN gesenkt werden" - hast Du das Ding schon unterschrieben? Wenn nicht - nachfragen, was das bitte soll.... Sehr seltsamer Passus. Sowas hab ich selbst bei Zeitarbeitsfirmen noch nie gelesen.
 
ne, hab noch nicht unterschrieben......das werd ich so auch nicht, immo hab ich nen 10H Arbeitstsag heisst 50h/Woche das macht im Monat grob überschlagen 960€ brutto, muss da erst noch nen Zeitkonto auffüllen.

und nix weiter, keine VMA oder sowas, das einzigste das ich mit 20-30 weiteren Leuten vom Bahnhof abgeholt werde und wieder heimgefahren werde.
 
dort steht doch ganz klar ausgenommen E1-E4 also bei diesen Stufen kann es nicht gekürzt werden.


edit hatt nicht gelesen das mit den alten Bundesländern
 
Ja das war meine Frage ob das auf die neuenBL bezogen war oder ob das auch für mich in den alten gilt.
 
Hab gerade mal ein wenig gegoogelt, weil mir der Bruttoarbeitslohn echt arg niedrig vorkam... Wenn diese Einstufung gilt, gelten dann auch Tarifverträge? Spontan hab ich bei den Einstufungen nen Tarifvertrag für NRW gefunden, bei dem das zwar okay wäre, allerdings auch bei weitem keine 50h/Woche inklusive sind, sondern nur mit min. 25% Zuzahlung (der Überstunden).

Wenn ein Tarifvertrag gelten sollten, würd ich an Deiner Stelle nochmal ganz genau danach googeln bzw. mir den anderweitig besorgen - nach meiner Erfahrung (meine Ex hat bei 3 Zeitarbeitsfirmen gearbeitet) versuchen die abzuzocken, wo es nur ansatzweise geht. Schon bei dem Wort "Zeitarbeit" stellen sich mir seitdem die Nackenhaare auf. :)
 
naja das Brutto ist bei 6,15 /h und 35h/Woche schnell ausgerechnet. 861€ Brutto. und bei 50h 1230€ brutto. netto mag ich garnicht dran denken.
 
Naja - der einzige Vorteil von solch niedrigen Brutto-Summen ist, dass Du fast keine Steuern drauf zahlst. Bei 1230 brutto bekommst je nach familiärer Situation, KV-Rate etc. zwischen 900 und 1000 netto raus. Weiss jetzt nicht, wie alt Du bist, ich hab vor 2 Jahren ca. das gleiche rausbekommen, zum leben reichts. Zeitarbeitsfirmen gehören trotzdem verboten in ihrer jetzigen Daseins-Form.
 
naja Hartz IV reicht auch zum Leben..... :-?
Aber das ist ja nich das Thema, ich danke für eure Antworten. ;)