Haftung: Untermieter

klam

Superstar
15 Februar 2009
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Ich habe mal so ne Frage. Wenn der Stromvertrag auf den Untermieter läuft und er aber jetzt nicht bezahlen würde. Bin ich dafür Haftbar als Hauptmieter?
 
Anwalt, Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung fragen.

Vermutlich nicht ohne weiteres. Was allerdings nichts daran ändert das Du ohne Strom auskommen mußt wenn der Anbieter Deinem Untermieter wegen unbezahlter Rechnungen den Anschluß sperrt. Du kannst Dich dann natürlich an den Anbieter wenden (etwa "Hallo Leute, ich wohne (ab jetzt) hier und übernehme den Anschluß ab Zählerstand xyz") um ihn wieder freischalten zu lassen, solange der nicht weiß, daß Du kein echter Nachmieter bist sind allenfalls Rückfragen zum Zählerstand und Übernahmedatum zu erwarten. Sollte der Anbieter, aus welchen Gründen auch immer, genau hingucken wollen solltest Du mindestens ein gute Erklärung dafür parat haben daß, btw. wie, Du ohne Strom auskommen konntes/wolltest. Mietvertäge sind formfrei, Du kannst also mit Deinem Untermieter alles mündlich festlegen (mit Deinem Vermieter übrigens auch), aber es könnte schwierig werden aus einer solchen Nummer nur mit der Berufung auf irgendwelche Absprachen herauszukommen und die evtl geltend gemachten Ansprüche des Anbieters abzuwehren.
 
Ich habe mal so ne Frage. Wenn der Stromvertrag auf den Untermieter läuft und er aber jetzt nicht bezahlen würde. Bin ich dafür Haftbar als Hauptmieter?

ja bist du weil du der Vertragspartner bist. Du kannst den Untermieter zwar dann selbst verklagen aber zuerst haftest du gegenüber dem Stromunternehmen ...
 
ja bist du weil du der Vertragspartner bist. ...

Eben nicht. In der vom TE beschriebenen Konstellation ist ja gerade der Untermieter Vertragspartner des Stromanbieters, der Hauptmieter kommt in diesem Vertrag gar nicht vor. Der Hauptmieter ist gegenüber dem Eigentümer bzw, Vermieter für die vom Untermieter verschuldeten Schäden in den gemieteten Räumlichkeiten haftbar und hat ggf daraus resultierende Ersatzansprüche gegen den Untermieter. Ansprüche aus (Liefer-) Verträgen (Gas, Telefon, Kabelanschluß, ...) gehen aber nicht zwangsweise auf Dritte, in diesem Fall den Hauptmieter, über.