Grundstücksgrenze Baum Abstand zur Stadt

ruebi

Well-known member
24 April 2006
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Hallo, ich habe folgende Frage.

Ich habe eine Grundstücksgrenze von dort aus befindet sich (im Land Brandenburg) in ca. 3,50 m Abstand zum Dorf/Stadt ein großer Baum. Dieser hat mittlerweile soviele Äste, dass Sie auf das Dach reichen und Dachziegel beschädigen und die Regenrinnen verstopfen.

Nun die Frage. Bei 3,50 m Abstand von der Hausgrenze, liegt das in der Hand der Stadt oder muss man sich die Kosten teilen. Ich weiß mittlerweile, dass man von der Baumstammmitte misst, aber ab wann gehört es dem Hauseigentümer und ab wann der Stadt?

Kann mir jemand weiter helfen, lg
 
Soweit ich weiß, gehören große Bäume "die die Landschaft prägen" automatisch der Stadt.
 
Soweit ich weiß, gehören große Bäume "die die Landschaft prägen" automatisch der Stadt.
Nur wenn die Stadt eine Baumschutzsatzung hat, dann darf man nicht mal seine eigenen Bäume einfach so fällen. :ugly:
Ansonsten geht man zum Ordnungsamt und beschwert sich wenn irgendwelche städtischen Bäume Schäden anrichten.
 
Nun, ein Beschnitt des Baumes würde doch eigentlich reichen und da musste Dich eh an die Stadt wenden, wenn der Baum auf deren Grundstück steht. Oder steht der gar auf dem eigenen Grundstück, werde nicht ganz schlau aus deiner Aussage.
Anzuführen wären quf jeden Fall die Beschädigungen, die der Baum bereits angerichtet hat. Verstopfte Dachrinnen ist kein Schaden, aber die beschädigten Dachpfannen schon.

Mach Dich schlau, ob es eine Baumschutzsatzung gibt und wie alt der Baum ist.

Ein Beschnitt darf leider erst wieder ab Oktober gemacht werden, hast also noch eppes Zeit.
 
@DocTrax:
Ein paar Dachpfannen sind eine Bagatelle und rechtfertigen keinen Beschnitt.
 
Solch eine antwort habe ich bekommen.

anbei ein Luftbild vom Flurstück mit Messung.
Ich habe die Messung mehrere Male durchgeführt und die Messung, welche ich Ihnen geschickt habe, ist die, die für Sie am günstigsten ausgefallen ist. Ich kann den genauen Punkt mit meinem Programm nicht richtig anpeilen und daher haben sich Abstände von 3,60m bis 3,90m vom Haus zur Flurstücksgrenze ergeben.
Die betreffende Eiche hat einen Durchmesser von 80cm und wir hatten vor Ort einen Abstand vom Haus zum Baum von 3,50m gemessen. Also wird ein kleiner Teil des Baumes auf jeden Fall Ihnen gehören.
Ich schlage vor, dass wir die Baumkontrolle in diesem Jahr abwarten (voraussichtlich Juli/ August) und gucken was die Kontrolleure für Maßnahmen vorschlagen und uns dann noch einmal unterhalten. Die Durchführung ist

Ich verstehe das mit dem computer messen und anpeilen nicht. Früher gab es doch auch zollstock und man hat gemessen... Und seitdem mein vater lebt hat sich die stadt um alle bäume und den verschnitt gekümmert...

Alles seltsam naja ich bleibe dran werde mal nächste woche um die häuser fahren und schauen wo evtl auch an bäumen geschnitten wurde und wie weit diese bäume von den häusern entfernt sind.

Das man jetzt nicht in die natur und brut der wildvögel eingreifen will was ich als grund vermute finde ich völlig okay aber eine komeptentere antwort hätte ich mir schon erhofft. Heisst bis mitte sommer zeit totschinden und abwarten...