Hallo, ich habe folgende Frage.
Ich habe eine Grundstücksgrenze von dort aus befindet sich (im Land Brandenburg) in ca. 3,50 m Abstand zum Dorf/Stadt ein großer Baum. Dieser hat mittlerweile soviele Äste, dass Sie auf das Dach reichen und Dachziegel beschädigen und die Regenrinnen verstopfen.
Nun die Frage. Bei 3,50 m Abstand von der Hausgrenze, liegt das in der Hand der Stadt oder muss man sich die Kosten teilen. Ich weiß mittlerweile, dass man von der Baumstammmitte misst, aber ab wann gehört es dem Hauseigentümer und ab wann der Stadt?
Kann mir jemand weiter helfen, lg
Ich habe eine Grundstücksgrenze von dort aus befindet sich (im Land Brandenburg) in ca. 3,50 m Abstand zum Dorf/Stadt ein großer Baum. Dieser hat mittlerweile soviele Äste, dass Sie auf das Dach reichen und Dachziegel beschädigen und die Regenrinnen verstopfen.
Nun die Frage. Bei 3,50 m Abstand von der Hausgrenze, liegt das in der Hand der Stadt oder muss man sich die Kosten teilen. Ich weiß mittlerweile, dass man von der Baumstammmitte misst, aber ab wann gehört es dem Hauseigentümer und ab wann der Stadt?
Kann mir jemand weiter helfen, lg