Hi, den Gesetzestext habe ich mir schonmal selber rausgesucht, aber dieser beantwortet für mich die offen Fragen, die mir angetragen wurden, leider immer noch nicht.
Wer kann dies mal verständlich für mich interpretieren.
Also die Frage ist: Darf eine werdende Mutter zur Sonntagsarbeit von ihrem Arbeitgeber gedrängt werden oder nicht?
So steht es in dem Gesetzestext:
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht
zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
.............
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
Nach Abschnitt 1 heisst es für mich das es eigentlich nicht erlaubt ist, aber hebt der Abschnitt 2 dies wieder in irgendeiner Form auf?
MfG und danke schonmal
Wer kann dies mal verständlich für mich interpretieren.
Also die Frage ist: Darf eine werdende Mutter zur Sonntagsarbeit von ihrem Arbeitgeber gedrängt werden oder nicht?
So steht es in dem Gesetzestext:
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht
zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
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2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
Nach Abschnitt 1 heisst es für mich das es eigentlich nicht erlaubt ist, aber hebt der Abschnitt 2 dies wieder in irgendeiner Form auf?
MfG und danke schonmal