Ich habe hier einige Aussagen zum Thema Jugendarbeitschutzgesetz zu denen ich Stellung nehmen muss. Wäre froh, wenn mir einer helfen kann...
1. Das JArbSchG gilt für alle Jugendlichen (gelöst)
2. Die Aufsichtsbehörde für das JArbSchG ist das Gewerbeaufsichtsamt (gelöst)
3. Jugendliche dürfen ab dem 14. Lebensjahr einer längeren regelmäßigen Tätigkeit nachgehen (gelöst)
4. Jugendliche dürfen am Wochenende nicht arbeiten (gelöst)
#5.# Jugendliche müssen nach 4 Std. eine Pause machen
6. Vor der Arbeitsaufnahme müssen Jugendliche untersucht werden (gelöst)
7. Jugendliche dürfen nur in der Zeit zwischen 8 Uhr morgens und acht Uhr abends arbeiten (gelöst)
#8.# Jugendliche haben Anspruch auf 1 Std Pause
#9.# Jugendliche können einen Jugendsprecher wählen
#10.# Jugendliche müssen für den Unterricht freigestellt werden
#11.# Jugendliche dürfen schwere belastende Arbeit alleine erledigen
#12.# Vorbestrafte Personen dürfen keine Jugendlichen ausbilden
1. Das JArbSchG gilt für alle Jugendlichen (gelöst)
2. Die Aufsichtsbehörde für das JArbSchG ist das Gewerbeaufsichtsamt (gelöst)
3. Jugendliche dürfen ab dem 14. Lebensjahr einer längeren regelmäßigen Tätigkeit nachgehen (gelöst)
4. Jugendliche dürfen am Wochenende nicht arbeiten (gelöst)
#5.# Jugendliche müssen nach 4 Std. eine Pause machen
6. Vor der Arbeitsaufnahme müssen Jugendliche untersucht werden (gelöst)
7. Jugendliche dürfen nur in der Zeit zwischen 8 Uhr morgens und acht Uhr abends arbeiten (gelöst)
#8.# Jugendliche haben Anspruch auf 1 Std Pause
#9.# Jugendliche können einen Jugendsprecher wählen
#10.# Jugendliche müssen für den Unterricht freigestellt werden
#11.# Jugendliche dürfen schwere belastende Arbeit alleine erledigen
#12.# Vorbestrafte Personen dürfen keine Jugendlichen ausbilden
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