Frage zum 2-wöchigen Widerrufsrecht

manboo8000

Well-known member
21 April 2006
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Hallo, man hat doch auf gekaufte Artikel ein 2 wöchiges Widerrufsrecht. Ich habe mir nämlich am Samstag einen digitalen Sat-Receiver gekauft, bekomme aber in den nächsten Tagen kostenlos einen von Arena. Kann ich den Receiver (habe ihn ja schon kurz benutzt) so zurückgeben und dann z.B. einfach sagen: mir dauert das Umschalten zu lange? Karton etc. habe ich natürlich noch und den Bon auch.
 
manboo8000 schrieb:
Hallo, man hat doch auf gekaufte Artikel ein 2 wöchiges Widerrufsrecht. Ich habe mir nämlich am Samstag einen digitalen Sat-Receiver gekauft, bekomme aber in den nächsten Tagen kostenlos einen von Arena. Kann ich den Receiver (habe ihn ja schon kurz benutzt) so zurückgeben und dann z.B. einfach sagen: mir dauert das Umschalten zu lange? Karton etc. habe ich natürlich noch und den Bon auch.

Wenn du sagst, du hast den Bon noch, gehe ich mal davon aus, dass du den Receiver in einem Geschäft gekauft hast.
Vom Gesetz her hast du nur bei Fernabsatzverträgen (z.B. Internet) ein gesetzmäßiges Rückgaberecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.

Kein Geschäft ist verpflichtet die verkaufte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzunehmen.
Wenn überhaupt machen die das aus Kulanz. Einfach nachfragen.
 
manboo8000 schrieb:
Hallo, man hat doch auf gekaufte Artikel ein 2 wöchiges Widerrufsrecht. Ich habe mir nämlich am Samstag einen digitalen Sat-Receiver gekauft, bekomme aber in den nächsten Tagen kostenlos einen von Arena. Kann ich den Receiver (habe ihn ja schon kurz benutzt) so zurückgeben und dann z.B. einfach sagen: mir dauert das Umschalten zu lange? Karton etc. habe ich natürlich noch und den Bon auch.

also bei media markt ist das so, wenn du ein gerät kaufst und es nichts genutzt hast (verpackung etc. noch zu (bei dir ja nich der fall)) nehmen die es eigentlich ohne angabe von gründen zurück und du bekommst dein geld wieder... wenn du die verpackung geöffnet hast und das gerät allem anschein nach genutzt hast (bei dir der fall :D) gibt es, zumindest bei media markt nur eine gutschrift ;)
alles natürlich ohne gewähr und in unserem media markt so ;)

mira
 
ja, aber um zu merken dass das Gerät scheiße ist, muss ich den Karton ja öffnen. Z.b. steht auch auf dem Karton Videotext drauf. Jedoch handelt es sich nur um Videotext VBI, also über die Fernbedienung vom Fernseher, und das funktioniert auch nichts so toll.
 
manboo8000 schrieb:
ja, aber um zu merken dass das Gerät scheiße ist, muss ich den Karton ja öffnen. Z.b. steht auch auf dem Karton Videotext drauf. Jedoch handelt es sich nur um Videotext VBI, also über die Fernbedienung vom Fernseher, und das funktioniert auch nichts so toll.

ich weiß des nur, weil mein inet nicht ging und ich davon ausgegangen bin, dass es an dem wlan stick lag... also hab ich da nen verkäufer angequatscht, der meinte, dass es zu 90% nicht an dem stick liegt, aber ich könnte gern nen anderen mitnehmen, nur wenn ich es mit dem ausprobiert hätte und das auch nicht gegangen wäre, hätte ich eben nur ne gutschrift bekommen...
anderer fall: nen freund von meinem dad hat sich nen navi gekauft. er braucht das ding hauptsächlich fürs ausland, das problem daran war aber, das er entweder deutschland komplett draufhat und rest europa eben nur die fernstrassen oder eben (fast) umgekehrt... und so nützt ihm das ding reichlich wenig, ersatzspeicherkarten (aus die man die anderen länder hätte packen können) gingen auch nich, weil man nur die speicherkarte nutzen kann, die im lieferumfang mit drin war... das alles wurd ihm vor dem kauf nicht gesagt -> er hat seine 550 euro wiedergekriegt, obwohl das gerät benutzt wurde... lag in dem fall aber an der falschen beratung ;)
 
manboo8000 schrieb:
ja, aber um zu merken dass das Gerät scheiße ist, muss ich den Karton ja öffnen. Z.b. steht auch auf dem Karton Videotext drauf. Jedoch handelt es sich nur um Videotext VBI, also über die Fernbedienung vom Fernseher, und das funktioniert auch nichts so toll.

Du hast die Möglichkeit, dir das Gerät im Laden vorführen zu lassen. Daher gibt es bei normalen (also nicht Versand) Käufen kein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht.
 
Tyrell schrieb:
Du hast die Möglichkeit, dir das Gerät im Laden vorführen zu lassen. Daher gibt es bei normalen (also nicht Versand) Käufen kein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht.

Im Grunde stimmt das schon, aber ich habe schon ganz oft erlebt ( Media oder Xanaka) das sie mir 2 Wochen lang das Recht geben die Sachen zurück zubringen, wenn sie nicht gefallen.
Bei Media bekommt man sogar sein Geld zurück, bei Xanaka einen Gutschein. Also egal ob Klamotten oder Technik.
Also denke ich mal das es auf jeden Fall einen Versuch wert.
Aber nicht Widerrufsrecht, sondern zurück geben wegen nicht Gefallen. Das ist immer ein gutes Argument. *denk*
 
DragonLilly schrieb:
Im Grunde stimmt das schon, aber ich habe schon ganz oft erlebt ( Media oder Xanaka) das sie mir 2 Wochen lang das Recht geben die Sachen zurück zubringen, wenn sie nicht gefallen.
Klar, viele Händler machen das, aber das liegt dann wirklich im Ermessen des Händlers. Es ist nicht gesetzliche vorgeschrieben, man kann sich also nicht darauf berufen. Wenn es in den AGB des Händler festgeschrieben ist, kann man sich auf jeden Fall darauf berufen, ansonsten nur auf Kulanz hoffen.
 
Kommt immer drauf an wie du das handhabst. Um das Ding umzutauschen musst du dir nur einen defekt ausdenken (sollte aber realistisch klingen). Denn wenn das ding im Eimer ist, müssen sie es zurücknehmen.
Klappt wahrscheinlich nur im Media, weil die das da meistens nicht nachprüfen.
 
Kommt immer drauf an wie du das handhabst. Um das Ding umzutauschen musst du dir nur einen defekt ausdenken (sollte aber realistisch klingen). Denn wenn das ding im Eimer ist, nehmen die das meistens zurück obwohl sie eigentlich nur tauschen/reparieren müssten.
Klappt wahrscheinlich nur im Media, weil die das da meistens nicht nachprüfen.
 
robert schrieb:
Vom Gesetz her hast du nur bei Fernabsatzverträgen (z.B. Internet) ein gesetzmäßiges Rückgaberecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.

Kein Geschäft ist verpflichtet die verkaufte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzunehmen.
Wenn überhaupt machen die das aus Kulanz. Einfach nachfragen.
Das stimmt vollkommen. Recht auf Rückgabe hast du keine, wenn du es in irgend einem Geschäft gekauft hast. Aber auf die Kulanz kannst du hoffen. Wenn du mit dem Gerät sehr sorgsam umgegangen bist und es keine Kratzer oder sonstige Spuren der Benutzung hat und du auf einen netten Verkäufer triffst, kannst du Glück haben.
Zurück nehmen müssen sie es aber nicht.

@thelematiker:
Sowas geht mir auf den Sack. Stell dir vor, du wärst ein kleiner Einzelhändler und deine Kunden würden dir mit sowas kommen. Ich verachte solche Sch.... wie du sie vorschlägst. Aber das ist wohl typisch für unsere Gesellschaft, wo jeder versucht, mitzunehmen und für sich auszunutzen was nur geht.
Armes Deutschland. :roll:
 
wahnsinn schrieb:
@thelematiker:
Sowas geht mir auf den Sack. Stell dir vor, du wärst ein kleiner Einzelhändler und deine Kunden würden dir mit sowas kommen. Ich verachte solche Sch.... wie du sie vorschlägst. Aber das ist wohl typisch für unsere Gesellschaft, wo jeder versucht, mitzunehmen und für sich auszunutzen was nur geht.
Armes Deutschland. :roll:

Das bezog sich auf den MediaMarkt, weil die meistens nicht überprüfen ob das Gerät defekt ist.
Ein kleiner Einzelhändler oder bzw. Fachhändler überprüft als erstes ob das Gerät
wirklich defekt ist.
 
thelematiker schrieb:
Das bezog sich auf den MediaMarkt, weil die meistens nicht überprüfen ob das Gerät defekt ist.
Ein kleiner Einzelhändler oder bzw. Fachhändler überprüft als erstes ob das Gerät
wirklich defekt ist.

Großhändler schicken es zu ihren Servicepartnern. Dort wird es überprüft. Sollte das Gerät nicht defekt sein, weil du bei der Angabe des Defektes irgendwelche Märchen erzählt hast, trägst du die Kosten für das Einschicken.
 
habe das Ding erfolgreich zurückgegeben und auch einen Grund angegeben der auch stimmt. Man kann nämlich nur den Videotext über die Fernbedienung vom Fernseher aufrufen, die Fernbedienung vom Gerät selbst hat dafür keinen Knopf. Nicht nur das das ziehmlcih blöd ist, die Funktion funktioniert nicht mal richtig. Wenn man z.B. den Text von Sat 1 aufruft und dann auf Seite 303 aufruft, bekommt man Seite 303 vom Bayrischen Rundfunk. Daraufhin haben die das Gerät zurückgenommen. Können die von mir aus auch überprüfen. Stimmt ja!
 
Glückwunsch, aber Du hättest keinen Grund angeben müssen, Du hast ein Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, das hat der Gesetzesgeber so beschlossen.
 
ErwinDasBrot schrieb:
Glückwunsch, aber Du hättest keinen Grund angeben müssen, Du hast ein Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, das hat der Gesetzesgeber so beschlossen.
Du irrst dich. Wie einige Vorredner schon gesagt haben gilt das Umtauschrecht das du meinst nur für den Versandhandel. Der normale Handel muss nichts zurücknehmen solange es nicht kaputt ist.

Cya