Ebay - Titel, Lieferschein und Handelsrechnung weisen Artikel aus, Beschreibung jedoch nicht

umweltpolizeisb

Zirkelpopler
ID: 211681
L
21 April 2006
6.638
429
Hallo zusammen,

ich stehe nun das erste Mal vor einem Konflikt bei einem Ebay-Kauf bei einem eigentlich gut renommierten Händler.
Mein Bruder hat mich gebeten für ihn den Artikel "Microsoft Xbox Konsole + Controller D Retro Konsole #13" zu kaufen (Link).

Doch leider fehlte der wie im Titel beschriebene Controller, der aber auch auf der Handelsrechnung ausgewiesen war. Das einzigste, wo der Artikel nicht beschrieben stand, war in der Beschreibung.



Auf eine Beschwerdemail dorthin kam folgendes zurück:


Nun meine Frage, habe ich eine Chance, noch an den Controller zu kommen, da dieser auf der Handelsrechnung ausgewiesen war oder habe ich keine Chance?

Grüße!
 
Schon gefunden - ich glaube, ich werde langsam blind!;)

EDIT:
Das ist ja eine irrefuehrende Geschichte: Im Titel und unten in der Ueberschrift ist der Controller D aufgefuehrt und ich haette auch gedacht, dass der im Paket sein wird.:yes:

Ich wuerde folgendes machen, ich wuerde einen 'Artikel nicht als beschrieben' bei ebay melden (wenn ich mit Paypal bezahlt haette!).

Allerdings wird das dann (erfahrungsgemaess) wie folgt ausgehen:
Du darfst dem Verkaeufer das Teil wieder zurueckschicken (auf Deine Kosten) und kriegst Deinen Kaufpreis erstattet!
Deinen Controller wirst Du wohl nicht bekommen, da sie den wahrscheinlich gar nicht haben!
 
Zuletzt bearbeitet:
da steht 2 mal explizit + Controller D.


In der Tabelle beim Lieferumfang stehts natürlich nicht drin, aber ich finde da kann man auch von einer Täuschung ausgehen.

2 mal stehts drin, einmal wurds weggelassen, das klingt für mich eher nach einem "ich habs vergessen es in den Lieferumfang" zu schreiben.


wie insider schon sagte, du kannst vom Kauf zurücktreten, aber auf den Versandkosten bleibste sitzen, da unter 40€ :-?


Insgesamt finde ich aber das Geschäftsgebaren von denen schon ziemlich arglistig. Die Titel der Ebay-Auktion kann man manuell verändern und die Angabe auf der Seite ebenso... würde denen ne schlechte Bewertung geben und die 7€ für den Rücktransport in nen Controller investieren... :-?
 
Okay, danke für die Antworten.
Also stehen die Chancen, dass ich den rechtlichen Weg wählen würde, ziemlich gut - würdet ihr mir das empfehlen oder lohnt sich das nicht umbedingt?

Grüße!
 
Klar würdest du wohl damit durchkommen, auch wenn auf den Bildern und in der Auktion keine Rede vom Controller ist.

Aber mal ehrlich, wer sich wegen 10€ vor Gericht streitet, dem sollte man mal im Vorbeigehen eine mitgeben!

Schreib den Verkäufer an, dass er den Preis mindern soll. Und zwar um die Summe, die du investieren musst um einen gebrauchten Controller nachzukaufen.

Macht er das nicht, dann mach halt nen Fall bei eBay auf und negative Bewertung. Dann knicken viele schon ein.
 
[...]
Schreib den Verkäufer an, dass er den Preis mindern soll. Und zwar um die Summe, die du investieren musst um einen gebrauchten Controller nachzukaufen.

Macht er das nicht, dann mach halt nen Fall bei eBay auf und negative Bewertung. Dann knicken viele schon ein.

Das klingt doch auch gut :mrgreen:
Werde ich sofort in die Wege leiten ;) Danke!

Grüße!
 
Also stehen die Chancen, dass ich den rechtlichen Weg wählen würde, ziemlich gut - würdet ihr mir das empfehlen oder lohnt sich das nicht umbedingt?
Du hast doch so oder so ein 14-tägiges Rückgaberecht...

Wie schon geschrieben, den Controller wirst du nicht bekommen, im besten Fall "darfst" du vom Kauf zurücktreten.

Also entweder behalten oder zurückschicken... Da braucht's doch keinen "rechtlichen Weg".

Gruß Aru
 
Wenn Du das Teil innerhalb von 14 Tagen zurueckschickst, kriegst Du dann den vollen Kaufpreis erstattet, oder ziehen die Dir dann die Versandkosten ab?;)

Ich hatte einmal einen solchen Fall, und mir wurde nicht der volle Preis zurueckerstattet, sondern die Versandkosten abgezogen - seitdem gehe ich in solchen Faellen immer ueber ebay und bekomme den vollen Kaufpreis zurueck! (muss allerdings das Teil wieder hinschicken auf meine Kosten.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Meinung nach ist ein Kaufvertrag über Konsole und Controller zustande gekommen. Die Überschrift weißt eindeutig daraufhin, dass hier auch ein Controller mitgekauft wird, und die Artikelbeschreibung schreibt auch nichts gegenteiliges. Wenn der Verkäufer Standardebaykatalogdaten nutzt, muss er überprüfen, ob diese richtig sind und diese notfalls korrigieren. Die Haftung für eventuelle Fehler kann nicht auf den Käufer übertragen werden. Die dementsprechende Argumentation des Verkäufers läuft also ins Leere.

Die Antwort des Shops könnte man jedoch als Anfechtung wegen Irrtums deuten. Damit wäre der Kaufvertrag hinfällig. Die Rücksendekosten hat jedoch in jedem Fall der Shop zu tragen.

Ich würde den Shop auffordern mir einen Retourenaufkleber für die Rücksendung zuzusenden, mir vorher die Versandkosten zu überweisen oder den Artikel abzuholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Meinung nach ist ein Kaufvertrag über Konsole und Controller zustande gekommen. Die Überschrift weißt eindeutig daraufhin, dass hier auch ein Controller mitgekauft wird, und die Artikelbeschreibung schreibt auch nichts gegenteiliges.
Eben doch... ;)

Lieferumfang:

  • Konsole
  • Netzkabel
  • TV-Anschlusskabel

Ich meine auch mal ein Urteil aus der Ecke gelesen zu haben, daß der angegebene Lieferumfang rechtlich bindend ist, und nicht die reine Artikelüberschrift.

Ich befürchte allerdings, daß es da u.U. keine einheitliche Rechtsprechung gibt. Evtl. könnte man noch unterstellen, daß arglistig getäuscht wurde, durch die klaren Angaben im Lieferumfang und dem Bild ohne Controller, sehe ich da aber eher wenig Chancen.

Die Rücksendekosten hat jedoch in jedem Fall der Shop zu tragen.
Hast du da eine Quelle zu? Ich meine nämlich auch zu wissen, daß du als Käufer bei Warenwerten unter 40€ die Versandkosten selbst tragen musst.

Gruß Aru
 
Du hast doch so oder so ein 14-tägiges Rückgaberecht...
Und dann evtl. die Versandkosten am Hals für einen Fehler, den er selber nicht zu verantworten hat.

Wie schon geschrieben, den Controller wirst du nicht bekommen, im besten Fall "darfst" du vom Kauf zurücktreten.
Im Besten Fall wird der Verkäufer einen Controller liefern oder der TE eine Ersatzbeschaffung auf Kosten des Verkäufers machen.

Also entweder behalten oder zurückschicken... Da braucht's doch keinen "rechtlichen Weg".
Warum? Wenn das Ding günstig war und woanders teurer, dann würde ich auf dem bestehenden, was im Titel und Beschreibung und Rechnung zu lesen ist.

Marty
 
ne marty,ich meine § 312d absatz 4 satz4

Ich denke du meinst eher satz 5 oder?
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden,

Also ich hatte in meiner mündlichen Abschlussprüfung die Frage: "Wenn Sie bei Ebay etwas kaufen, handelt es sich da um eine Auktion?" Antwort war nein, also würde ich auch behaupten, dass es sich bei der "Ebayauktion" auch nicht um eine Versteigerung im rechtlichen Sinne handelt ;)