Corona Kontaktbeschränkungen Haushalt Wer?

Nightwash

Wazzup
ID: 322103
L
31 Januar 2009
20.323
3.950
Ich hab mal ne Frage wie Ihr das seht vllt weis es ja jemand sogar aus gesicherter Quelle und hat Links.


Meine Eltern wohnen in Hildburghausen vielen ja aktuell vllt bekannt^^


Nun gibt es da ab heute eine Allgemeinverfügung unter anderem zu Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte (meine Eltern sind das)


Nun darf ich sich nur ein haushaltsfremder bei Ihnen aufhalten.


Wie ist das jetzt bei meiner Schwester die noch bei meinen Eltern wohnt und mit diesem einen HAuSHALT bildet gleichzeitig aber auch mit Ihrem Freund als Paar einen HAUSHALT bildet.

Wenn jetzt der Freund bei meinen Eltern ist ist das dann ein Großhaushalt weil meine Schwester beide Haushalte verbindet und ich dürfte als haushaltsfremde Person vorbeikommen oder nicht?
 
Wenn der Freund Deiner Schwester eine von der Deiner Eltern abweichende Adresse auf dem Ausweis stehen hat, gilt er als haushaltsfremde Person. Strenggenommen dürfte er sich dann nicht mal mit Deinen beiden Eltern treffen, denn für ihn sind das ja 2 haushaltsfremde Personen.
 
Wenn der Freund Deiner Schwester eine von der Deiner Eltern abweichende Adresse auf dem Ausweis stehen hat, gilt er als haushaltsfremde Person. Strenggenommen dürfte er sich dann nicht mal mit Deinen beiden Eltern treffen, denn für ihn sind das ja 2 haushaltsfremde Personen.
nein das ist so zumindestens nicht richtig weil es zählt nicht der Ort des Treffens sondern die Anzahl er wäre dann wenn die eine Haushaltsfremde Person zu Besuch im Haushalt meiner Eltern.
 
Vorweg gesagt: Ich bin kein Anwalt. Meine Interpretation wäre folgende:

Auszug aus eurer Allgemeinverfügung (https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_4425_1.PDF?1639465385):
Nach Absatz (1) wären deine Eltern mit deiner Schwester ein Haushalt, der Freund deiner Schwester oder du die erlaubte eine weitere haushaltsfremde Person. Nicht ihr beide.

Jetzt kommt aber Absatz (2) ins Spiel, dazu müssen wir in die Corona-Verordnung von Thüringen schauen (https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1550):
§ 17 Abs. 1 Satz 2 betrifft Kinder unter 12 sowie persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderungen, das hilft euch nicht.
$ 17 Abs, 1 Satz 3 definiert eine Ausnahme für Geimpfte und Genesene. Diese werden nicht auf die Teilnehmerzahl angerechnet.

Meine Interpretation: Ihr dürft euch nicht alle treffen. Die Zahl der Haushalte ist beschränkt: Ein Haushalt plus 1 ungeimpfte Person eines 2. Haushalts, sowie ggf. beliebig viele weitere geimpfte Personen des 2. Haushalts.
 
Vorweg gesagt: Ich bin kein Anwalt. Meine Interpretation wäre folgende:

Auszug aus eurer Allgemeinverfügung (https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_4425_1.PDF?1639465385):

Nach Absatz (1) wären deine Eltern mit deiner Schwester ein Haushalt, der Freund deiner Schwester oder du die erlaubte eine weitere haushaltsfremde Person. Nicht ihr beide.

Jetzt kommt aber Absatz (2) ins Spiel, dazu müssen wir in die Corona-Verordnung von Thüringen schauen (https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1550):

§ 17 Abs. 1 Satz 2 betrifft Kinder unter 12 sowie persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderungen, das hilft euch nicht.
$ 17 Abs, 1 Satz 3 definiert eine Ausnahme für Geimpfte und Genesene. Diese werden nicht auf die Teilnehmerzahl angerechnet.

Meine Interpretation: Ihr dürft euch nicht alle treffen. Die Zahl der Haushalte ist beschränkt: Ein Haushalt plus 1 ungeimpfte Person eines 2. Haushalts, sowie ggf. beliebig viele weitere geimpfte Personen des 2. Haushalts.
Danke erstmal für deine Ausführungen aber ich sehe das doch richtig das meine Schwester Mitglied beider Háushalte ist sowohl da sie bei meinen Eltern wohnt dort als auch als Partnerin Ihres Freundes dort. Müsste dann net rein logisch alle 4 als ein Haushalt gelten da sie ja eh ständig sich indirekt zusammen befinden auf die Ansteckungen bezogen.


Und wo ist der Sinn das ich nur alleine kommen darf ohne meine Partnerin aber dann zu dieser wieder nachhause darf so ist doch die selbe verbreitungskette gegeben wie bei einem gemeinsamen besuch
 
aber ich sehe das doch richtig das meine Schwester Mitglied beider Háushalte ist sowohl da sie bei meinen Eltern wohnt dort als auch als Partnerin Ihres Freundes dort. Müsste dann net rein logisch alle 4 als ein Haushalt gelten da sie ja eh ständig sich indirekt zusammen befinden auf die Ansteckungen bezogen.
Nun ja – das steht halt so nicht in der / den Verordnung/en. Ob ihr damit beim Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder im Zweifel vor Gericht durchkommt, weiß ich nicht. Seien wir ehrlich: Höchstwahrscheinlich wird es niemanden interessieren, wie und ob ihr euch trefft. Selbst wenn es zu Infektionen kommen sollte, sind die Gesundheitsämter überlastet und kontaktieren Erwachsene kaum noch. Aber falls doch, müsstet ihr mit einer Strafe rechnen.
Und wo ist der Sinn das ich nur alleine kommen darf ohne meine Partnerin aber dann zu dieser wieder nachhause darf so ist doch die selbe verbreitungskette gegeben wie bei einem gemeinsamen besuch
Das geht doch jetzt schon die ganze Pandemie so. Es gibt Verordnungen und Regeln – wenn man die ganz tief prüft, wird man immer ein Detail finden, das unlogisch oder gar absurd erscheint. Eine Verordnung kann halt gar nicht alle Eventualitäten berücksichtigen und abdecken. In Summe sorgen die Regeln aber doch dafür, dass die Pandemie wenigstens einigermaßen eingedämmt wird.

Verstehe mich bitte nicht falsch, ich kann deine / eure Gedanken absolut nachvollziehen. Ich glaube, in so einer Situation war inzwischen jeder von uns mehrfach. Wenn man den einzelnen, privaten Fall betrachtet, fallen einem immer gute Argumente ein, warum man die Regeln nicht zu streng auslegen soll, warum ein Treffen oder eine Teilnahme an dieser Veranstaltung OK ist. Es könnte Omas letzter Geburtstag sein; die besten Freunde feiern nur einmal im Leben Hochzeit; man hat das Enkelkind schon so lange nicht mehr gesehen und würde sich entfremden; man trifft den/die anderen doch eh am nächsten Tag oder bei der Arbeit; das Kind hat sich schon so auf das Geburtstagsfest gefreut, jetzt gibt es Tränen; warum zählt der Junge mit 12 nicht, das Mädchen mit 13 aber schon; wenn Kinder nicht mitzählen, kann man doch gleich den ganzen Freundeskreis zum Kindergeburtstag einladen...

Als außenstehender Dritter würde man viele dieser Situationen vermutlich oft anders bewerten. Deshalb möchte ich als unbeteiligter Dritter kurz zusammenfassen, was ich von deiner Situation gelesen habe – ganz neutral, ohne Wertung!
  • Es geht um ein Familientreffen im Landkreis Hildburghausen. Diese Landkreis hat aktuell mit 1690 die mit Abstand höchste Inzidenz deutschlandweit.
  • An dem Familientreffen sollen zwei nicht geimpfte Senioren dabei sein, die schon allein ihres Alters wegen ein erhöhtes Risiko haben, zu weiteren Risiken wie Vorerkrankungen wissen wir nichts.
Da stellt sich mir als außenstehendem Dritten die Frage: Macht das Familientreffen unter diese Umständen wirklich Sinn? Muss man in dieser Situation wirklich nach jedem Schlupfloch der Verordnungen suchen? Könnt ihr im Zweifel dann wirklich guten Gewissens feiern? Oder findet ihr vielleicht doch die Möglichkeit, euch gegenseitig in kleinerem Rahmen an unterschiedlichen Tagen zu sehen?
 
nein das ist so zumindestens nicht richtig weil es zählt nicht der Ort des Treffens sondern die Anzahl er wäre dann wenn die eine Haushaltsfremde Person zu Besuch im Haushalt meiner Eltern.
Gerade dann wären Deine Eltern für ihn die haushaltfremden Personen - zweie in der Anzahl.

Nein, ich behaupte nicht, dass die Thüringer und/oder die Hildburghausener Verordnung Sinn machen. Auch hier in Niedersachsen ergibt so mache Corona-Verordnung keinen Sinn.
 
Solange da keiner kontrolliert oder euch anschwärzt ist es eh wurscht, oder?
Um Corona scheint es euch nicht zu gehen. Eher um die Einhaltung sinnfreier Anordnungen.
 
Solange da keiner kontrolliert oder euch anschwärzt ist es eh wurscht, oder?
Um Corona scheint es euch nicht zu gehen. Eher um die Einhaltung sinnfreier Anordnungen.
richtig Coraona ist eher unwichtig da wir uns ja eh ständig sehen einer ist immer da nur eben am Weihnachtsfeiertag mal alle zusammen sehe nicht wo da unterschiedliches Risiko ist alle lassen wir uns vorher testen ich finde das reicht
 
Ich bewerte dies nun auch in keinster Weise, würde nur eines ebenso bedenken.
Gerade das Risiko für Deine Eltern ist sehr groß.
Wenn ihr dies schon machen möchtet, was ich auch nachvollziehen kann, fangt mit dem testen jetzt schon an.
Testen vorher ist richtig, nur nicht genug aussagekräftig mit nur einmal. Falls ich Dich nun richtig verstanden habe.

Wenn ihr nun alle ab heutigen oder morgigen Tag immer jeden Tag nen Test macht, bis zum Weihnachtsfeiertag, wo ihr euch treffen wollt, minimiert sich das Risiko wenigstens etwas.

Die Tests sprechen im Falle einer Infektion ja meist erst ab dem dritten bzw. vierten Tag an, wenn ich richtig informiert bin. Also würde euch in diesem Falle eine Woche Zeit bleiben, um das Risiko zu verringern.
Und so zumindest etwas mehr Sicherheit haben.
Zusätzlich natürlich auch diese Woche alle Kontakte auf das Minimum reduzieren, um möglichst keine Infektion zu bekommen/zu übertragen. Was für Deine Eltern ja evt. sehr schlecht wäre.

Entscheiden könnt nur ihr, was ihr für richtig haltet. Nur wenn schon, dann mit dem wenigstmöglichen Risiko. :)
 
naja wiegesagt so alt sind meine Eltern mit anfang 60 nun auch net das sie jetzt hochrisiko sind


aber ich verstehe was du meisnt
 
Schwipp, schwapp, schwurbel. Das wäre zum totlachen, wenn es nicht so gefährlicher Blödsinn wäre.
na ja ich glaube die Panik der Leute macht es noch gefährlicher. Was hier alles als Schwurbler angeklagt wird ist echt irre. Anstelle andere in Kategorien zu zwingen besser mal in den Spiegel schauen.