Anzeige wegen Sachbeschädigung

esKa

klein aber oHo
ID: 115171
L
20 April 2006
1.052
26
Hallo Leute,
ich hätte eine wichtige Frage.
Es geht um Sachbeschädigung(Fenster einschlagen), und nämlich wie hoch die Strafe abgesehen von den Schäden ausfallen kann und ob man deswegen in den Knast gehen kann Vorstrafe etc. erwarten muss? Ich frage weil dieses Missgeschick( aus meiner dummheit) mir vor kurzem wiederfahren ist und gerne wissen würde was mich erwartet.
 
dich erwartet (reine spekulation) nicht mehr als ne geldstrafe und wenn du pech hast n paar sozialstunden...


sag du warst betrunken und kannst dich an nichts mehr erinnern. dann kriegst vllt. nur n gespräch mit nem drogenberater *g*
 
hm,

da spielen die umstaende eine grosse rolle.
ein "missgeschick" wie du es zu nennen beliebst, ist wenn keine personen zu schaden kommen, immer straffrei. allerdings musst du fuer den materieallen schaden aufkommen, reperatur usw.

solltest du das aber absichtlich eingeschmissen haben und man dir das beweisen kann, da gibts dann ne latte von vergehen, die man dir anhaengen kann, das faengt bei sachbeschaedigung an und hoert bei hausfriedensbruch auf.

wichtig bei der sache ist nur, wurde anzeige erstattet?

peter
 
Da greift §303 StGB

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.​


Also ich hab genau das auch schon hinter mir - schlechte Tage hat jeder mal ;) - und hab bei einer Schadenshöhe von etwa 1500 € als nicht vorbelasteter Ersttäter zunächst eine Geldstrafe über 50 Tagessätze (zu 8 €) per Strafbefehl erhalten.
Vorbestraft (im Umgangssprachlichen Sinne, also Eintrag im pol. Führungszeugnis) bist du erst ab 90 Tagessätzen.

Ich hab dem Strafbefehl widersprochen, das Verfahren läuft bei mir noch (nach über einem Jahr -.-) und ich will eigentlich auf eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen hinaus, da mir jetzt schon von zwei Anwälten gesagt wurde, dass das Strafmaß extrem hochgegriffen ist.

Also sieh das als das Maximum dessen an, was dir blüht, denn du fällst ja auch noch unter Jugendstrafrecht :) Da kann es womöglich nach Schadensersatzleitung auch mit ein paar Sozialstunden getan sein...
 
Also ich tippe auf 20-30 Tagessätze und ca. 50 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Mehr hab´ ich damals auch nicht bekommen (Umgerechnet 4000,-€ Schaden).
 
Ich nehme mal an, dass sich deine Frage auf die strafrechtliche Seite bezieht...... ;)

Falls du das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben solltest, dann blüht dir z.B. keine Strafe, da du in diesem Falle als schuldunfähig angesehen wirst :

§ 19 StGB : Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Solltest du das 14. Lebensjahr überschritten haben, dann wird wohl die eine oder andere Stunde gemeinnützige Arbeit auf dich zukommen....

MfG Bond007
 
esKa schrieb:
Hallo Leute,
ich hätte eine wichtige Frage.
Es geht um Sachbeschädigung(Fenster einschlagen), und nämlich wie hoch die Strafe abgesehen von den Schäden ausfallen kann und ob man deswegen in den Knast gehen kann Vorstrafe etc. erwarten muss? Ich frage weil dieses Missgeschick( aus meiner dummheit) mir vor kurzem wiederfahren ist und gerne wissen würde was mich erwartet.
hast du die scheibe absichtlich kaputt gemacht oder aus versehen? wenns aus versehen war, mußt du nur den schaden ersetzen.
 
Ich war es ja nicht alleine sondern 5 von 9 und keiner wollte etwas sagen ^^ um in Details zu reden.... es war so ne art Lagerhaus wo Ziegelsteine drin lagen und die Fenster mit so ner Grauen Farbe überdeckt waren damit es aussieht als ob es stahlplatten wären und davon sind ca 3 Kaputtgegangen jedes ca 1m * 1m . Es war so dass alle an die Wand gestellt wurden und die Hände zeigen sollten, 2 wurden rausgepickt. Nur ist es jetz so dass niemand was sagen will und nähste Woche oder so soll ja dieser Anhörungstermin ja sein. Und ja ich bin 19 ^^
 
hm, gebt es zu , steht für den Spaß ein und bietet an das ganze abzubezahlen, dann kommt ihr evtl ohne den ganzen Verfahrens"spaß" raus.
 
axo

aus spaß schmeißt man steine nach stahlplatten (die unglücklicherweise keine waren) ?

sorry, aber in dem fall hoffe ich, da du schon über 18 bist, und dir deiner taten bewußt sein solltest, dass es auf ein verfahren hinausläuft
als reiner unfall, aus versehen gestolpert und in eine scheibe geflogen, das kann passieren, bringt in der regeln nur den schadensersatz

aber mutwillig etwas zerstören, das bringt grundsätzlich ein verfahren mit sich

kenne ich aus eigener erfahrung, weil jemand meinte, mit zwei bierflaschen meine schaufenster einzu werfen
dumm nur, dass es extra starkes sicherheitsglas war, die scheibe hatte nur ein paar kratzer

kat ihn trotzdem 2500€ gekostet und eine anzeige, kripo hat den ja ausfindig gemacht und zu mir geschickt, zwecks schadenersatz

ein spaß kann also teuer werden
 
und wenn sie es nicht werden ? soll ich es alleine zugeben ? Die Kosten will ich einfach nicht alleine tragen weil ich es nicht nur alleine war.
 
Sag' einfach wie's war und sag', dass deine "Kollegen" da auch mitgemacht haben. Wenn alle schweigen läuft das bestimmt auf nichts gutes hinaus...
 
esKa schrieb:
und wenn sie es nicht werden ? soll ich es alleine zugeben ? Die Kosten will ich einfach nicht alleine tragen weil ich es nicht nur alleine war.
Sei ein Mann, habe den nötigen Arsch in der Hose und stehe zu dem was Du getan hast. Wo liegt das Problem? Wenn Deine Kumpels nicht dazu stehen, dann suche Dir andere Freunde, damit scheinst Du dann eh besser bedient zu sein.
 
insgesamt sind 3 Scheiben zerstört worten. ich habe 2 beworfen wobei die anderen mitgeworfen haben.
 
BassHammer schrieb:
Sei ein Mann, habe den nötigen Arsch in der Hose und stehe zu dem was Du getan hast. Wo liegt das Problem? Wenn Deine Kumpels nicht dazu stehen, dann suche Dir andere Freunde, damit scheinst Du dann eh besser bedient zu sein.
:clap: Yes, scheiße bauen kann jeder mal, aber dann muss man auch dazu stehen.