Steuer 450 Euro Minijob im selben Unternehmen wie Hauptjob?

Wasweissdennich

Hakuna Matata
ID: 96572
L
21 April 2006
11.830
989
Hi,

im selben Unternehmen in dem ich meinen Hauptjob nachgehe könnte ich einen Minijob haben der zwar schlechter bezahlt ist aber dank Steuer+ Sozialabgabefreiheit würde es sich trotzdem lohnen, ich hätte ihn also ganz gern. Die Tätigkeit wäre eine andere, ein zweiter Vertrag wäre möglich und wirtschaftlich sinnvoll (da anderes Gehalt) wäre es auch und das bedeutet laut diesem Link das der Minijob möglich wäre:

https://dienes.biz/2010/07/mini-job-sogar-beim-gleichen-arbeitgeber-moglich/

Nun meinte jemand aus der Buchhaltung das das nicht ginge und die Kasse (Krankenkasse?!) grundsätzlich davon ausginge das es nur ein einzige Beschäftigungsverhältnis ist? In meinem Link kann ich das so aber nicht rauslesen, sondern eher das dieses Wissen überholt ist.... hat also jemand gute Argumente die überzeugen? ;)
 
Die dort erwähnten Vorteile betreffen den Arbeitgeber.
Du als Arbeitnehmer unterliegst anderern Sachen (Progressionsvorbehalt nennt sich das)
D.h., für dich werden alle Einkommen zusammengezählt und als eins gezählt, Steuern und Versicherung somit auf die Gesamtsumme der Einnahmen berechnet.
Also als extremes Beispiel: man kann nicht praktisch 2400 € netto sozialabgabenfrei erzielen, nur weil man 6 Minijobs á 400€ annimmt.....
 
Die dort erwähnten Vorteile betreffen den Arbeitgeber.
Du als Arbeitnehmer unterliegst anderern Sachen (Progressionsvorbehalt nennt sich das)
D.h., für dich werden alle Einkommen zusammengezählt und als eins gezählt, Steuern und Versicherung somit auf die Gesamtsumme der Einnahmen berechnet.
Also als extremes Beispiel: man kann nicht praktisch 2400 € netto sozialabgabenfrei erzielen, nur weil man 6 Minijobs á 400€ annimmt.....

Das mit dem Progressionsvorbehalt kenne ich anders:
"Seit April 2003 kann der Arbeitgeber bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder bei einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern mit einem Pauschalsteuersatz erheben. In diesem Fall wird das Arbeitsentgelt beim Arbeitnehmer steuerlich nicht mehr erfasst. Die Einkünfte aus dem Minijob unterliegen dann auch nicht dem Progressionsvorbehalt."
https://de.wikipedia.org/wiki/Geringfügige_Beschäftigung

Mehrere 400 Euro Jobs die zusammen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten werden dann aber voll versicherungspflichtig da hast Du Recht, aber ich will ja nur einen ;)
 
Für mich sind 450 Euro netto auch von Vorteil, davon kann man sich z.B. eine Rente basteln bei der man sich nicht auf den Staat verlassen muss. Das Thema Rente kann ich hier jetzt aber nicht gebrauchen.
 
Um mal wieder auf das Topic zu kommen:
Meiner Ansicht nach geht es, dass eine versicherungspflichtige und eine geringfügige Beschäftigung in einem Unternehmen ausgeübt werden.

Naja, aber es ist doch so, dass bei der versicherungspflichtigen Beschäftigung alles an die Krankenkasse gezahlt wird, bei der geringfügigen aber alles an die Minijob-Zentrale? Also von daher dürfte es eigentlich keine Probleme geben :think:
 
Solche Steuertricks machen die Unternehmen ungerne, weil wenn ein Finazprüfer sich die Sache anschaut und feststellt, ups da werden Steuern behalten (Stichwort: Steuerhinterziehung) dann wirds echt unangenehm für das Unternehmen...
 
Die Frage war ja ob man das legal machen kann, alles andere würde mein Arbeitgeber auch nicht mitmachen. Inzwischen hat der Steuerberater des Unternehmens auch davon abgeraten also hat sich die Sache damit erledigt.
 
In der selben Firma geht es definitiv nicht.
Anstellung könnte über ein Tochter- oder Schwesternunternehmen erfolgen, falls es diese Struktur bei Deiner Firma gibt.