News 14-Jährige vergewaltigt: Abgeordnete fordern Aufklärung

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 14.08.2018 um 15:00:26 Uhr veröffentlicht:
14-Jährige vergewaltigt: Abgeordnete fordern Aufklärung
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Hamburg (dpa) - Die Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Hamburger Innenstadt hat eine neue Diskussion über den Umgang mit ausländischen Straftätern entfacht.
CDU-Bundestagsabgeordnete forderten härtere Strafen, die Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion dagegen eine schnellere Abschiebung zum Schutz der Bevölkerung.
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte vor Stimmungsmache gegen Ausländer. Unter dringendem Tatverdacht steht ein 30-jähriger Afghane. Er soll die 14-Jährige am Samstagmorgen in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße vergewaltigt haben.
Nach der Tat verfolgte der stark alkoholisierte Mann das Mädchen Polizeiangaben zufolge weiter in die U-Bahn. An der Station Hoheluftbrücke stieg die 14-Jährige aus und bat an einer nahe gelegenen Tankstelle um Hilfe. Dort konnte die Polizei den Verdächtigen festnehmen. Es kam in Haft.
Wie die Hamburger Ausländerbehörde bestätigte, handelt es sich bei dem Mann um einen abgelehnten Asylbewerber. Er sei im April 2011 in die Hansestadt gekommen und nach Mecklenburg-Vorpommern geschickt worden. Sein Asylantrag sei dort abgelehnt worden. Dann habe er eine Hamburgerin geheiratet und erhielt deswegen ab Mai 2012 eine Aufenthaltserlaubnis. Noch im selben Jahr beging er erste Straftaten.
2014 wurde die Ehe geschieden und die Aufenthaltserlaubnis nachträglich auf Juli 2013 befristet, wie ein Behördensprecher erklärte. Seitdem werde er in Deutschland nur noch geduldet.
Im Jahr 2015 erhielt der Mann eine erste Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilte ihn das Landgericht im März 2017 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hob es im Juli 2017 auf. Zu einer Neuverhandlung kam es bislang nicht.
Die Ausländerbehörde wollte den Afghanen abschieben. Doch die Staatsanwaltschaft verweigerte die Zustimmung. Das Strafverfolgungsinteresse habe Vorrang gehabt, sagte ein Sprecher.
Der Innen- und Rechtspolitiker im Bundestag, Patrick Sensburg (CDU), sagte der «Bild»: «Bei Wiederholungstätern wie im Fall Mansor S., die hier Asylverfahren durchlaufen oder deren Antrag bereits abgelehnt worden ist, muss die Justiz härter und nicht milder durchgreifen.»
«Wenn die Bürger bis zum Gerichtsverfahren nicht effektiv geschützt werden können und mutmaßliche Täter aufgrund der Überlastung der Hamburger Justiz monatelang auf freiem Fuß sind, muss eine sofortige Abschiebung erfolgen», erklärte der Hamburger CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Dennis Gladiator.
Grünen-Politiker von Notz sagte: «Die Justiz muss diesen Fall sauber aufarbeiten. Aber Einzelfälle wie dieser dürfen nicht zur Stimmungsmache gegen Schutzsuchende und Ausländer missbraucht werden.» Über die Vorstrafen des Afghanen hatte zunächst das «Hamburger Abendblatt» berichtet.
 
Wieso fordern Sie mal wieder nur mundbekenntnisse?
Wäre es nicht endlich einmal Zeit, das der Rechtsstaat mit seinem Ihm zur Verfügung stehenden Mittel auch durchgreift.
Es kann nicht sein, das ein Straftäter nur deswegen nicht abgeschoben wird, weil sein Rechtsbeistand noch einen Eilantrag gestellt hat im Wissen, das dieser eine Aufschiebende Wirkung hat. Während der Straftäter weiter Straftaten begeht.
Abschiebehaft so lange bis entschieden wurde und nicht Freigang für einen Straftäter.
 
Und ich hatte gedacht, mit einer Anzeige dieser Art würde man auch sofort Medizinische Beweise fest-/ sicherstellen.

Trotzdem stellt sich für mich die Frage, wieso dieser Straftäter (polizeilich Bekannt) immer noch geduldet wird.