@Marty:
den gleichen Text habe ich oben doch schon gepostet. Daraus geht aber nicht hervor ab das ganze für Private Pages ebenso gillt...
Danke für das Renomee... aber Du hast das TDG gepostet, ich das TMG... und wenn man mal vergleicht:
§6 TDG: Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
mit
§5 TMG Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Dann erkennt man den Unterschied in "in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien"
Das ist der grundlegende Unterschied.
Marty