Hi,
kann mir jemand bitte die Begriffe "Rechtspositivismus" und "positives Recht" voneinander abgrenzen?
In meinen Aufzeichnungen:
positives Recht:
schriftlich fixierte Rechtsvorschriften in Gesetzbüchern und Verordnungen
Rechtspositivismus:
Recht, das niedergeschrieben wird, leitet sich ab aus dem Gewohnheitsrecht. Die Normen werden ohne Wertung angebracht und sind fast alle änderbar.
Wie grenz ich die voneinander ab?
Mfg Niko
kann mir jemand bitte die Begriffe "Rechtspositivismus" und "positives Recht" voneinander abgrenzen?
In meinen Aufzeichnungen:
positives Recht:
schriftlich fixierte Rechtsvorschriften in Gesetzbüchern und Verordnungen
Rechtspositivismus:
Recht, das niedergeschrieben wird, leitet sich ab aus dem Gewohnheitsrecht. Die Normen werden ohne Wertung angebracht und sind fast alle änderbar.
Wie grenz ich die voneinander ab?
Mfg Niko