Von Fahrkarten (Bus) Geld zurückbekommen

geissi

FC Bayern.
ID: 339111
L
14 Februar 2009
4.271
148
Hey.. Ich bin momentan in der Ausbildung und fahre mit dem Bus.
Jetzt habe ich was gehört, dass ich mir wieder einen Teil von den Fahrtkosten wieder zurückholen kann, wenn ich im Jahr einen bestimmten Bereich überschreite..

Kennt sich da jemand von euch genauer aus?

Gruß, geissi
 
Hey.. Ich bin momentan in der Ausbildung und fahre mit dem Bus.
Jetzt habe ich was gehört, dass ich mir wieder einen Teil von den Fahrtkosten wieder zurückholen kann, wenn ich im Jahr einen bestimmten Bereich überschreite..

Kennt sich da jemand von euch genauer aus?

Gruß, geissi
Das muss man meiner Meinung nach bei der Steuererklärung mit angeben.
 
Genau, das kann man bei der Steuererklärung angeben.
Läuft meistens unter der Pendlerpauschale...
In der Ausbildung aber in den meisten Fällen Unsinn, denn Steuern zahlt man erst ab einem jährlichen Einkommen von 8004€ und solange man keine Steuern bezahlt bekommt man auch nichts zurück^^
Sinnvoll oder nicht? :mrgreen:

Edit:
Du kannst aber mal deinen Chef fragen, ob der dir die Fahrtkosten erstattet, gibt es in manchen Fällen...
 
Naja.. Denke nicht, dass das mein Chef übernehmen würde..
Über die 8.004 Euro abzüglich SV-Beiträgen (bzw. etwas über 11.000 Euro mit abgezogenen SV-Beiträgen) komme ich nicht drüber ;)

Also würde mir das aktuell nichts bringen? Mh.. Doof.. Sind schon ca. 800 Euro im Jahr :-?
 
Solang du noch zu Hause wohnst gibt es nur die Mglichkeit de Pendlerpauschale.
Ziehst du Berufsbedingt um kommt BAB in Betracht, evtl. ALG2.
Vom Arbeitsamt wirst du keine hilfe mehr bekommen, da du ja schon in Arbeit bist und sämtliche Antrge für Unterstützung ja immer VOR Arbeitsantritt gestellt werden müssen. (z.B. 6 Monate Fahrtgeldbzuschussung etc)
 
Also würde mir das aktuell nichts bringen? Mh.. Doof.. Sind schon ca. 800 Euro im Jahr :-?

Jeder arbeitet eben zum Teil dafür zur Arbeit zu kommen, klingt komisch ist aber so^^
Selbst wenn du irgendwann mal Steuern zahlst, bekommst wenn überhaupt nur die Hälfte deines Fahrtweges zurück. Und auch hier ist zu beachten, dass es lediglich eine Pauschalzahlung nach Kilometern ist.
 
Selbst wenn du irgendwann mal Steuern zahlst, bekommst wenn überhaupt nur die Hälfte deines Fahrtweges zurück. Und auch hier ist zu beachten, dass es lediglich eine Pauschalzahlung nach Kilometern ist.
Richtig, und wenn man das mal durchrechnet:

0,30 Euro pro Kilometer einfache Strecke = 0,15 Euro pro tatsächlichem Kilometer. Bei einem Steuersatz von 20% macht das tatsächlich gerade mal 3 Cent pro Kilometer. Selbst gebrauchte Kleinwagen kosten heute schon mehr als 10 Cent pro Kilometern.

Bei mir reicht die Steuererstattung bei 6.500 Euro Fahrtkosten pro Jahr gerade mal für den Sprit, Anschaffung, Steuern, Versicherung, Wartung etc. zahle ich selber.

Marty
 
Frag deinen Arbeitgeber, ob er die Kosten übernimmt.
Ich kenne keinen Arbeitgeber, der das nachträglich macht. Entweder hat man sowas vor Einstellung im Arbeitsvertrag geregelt oder man kann das vergessen.

Ich würde nicht mal wagen, danach zu fragen. Weil mein Arbeitgeber weiß, warum ich diese Fahrtkosten habe und weil mein Gehalt sowieso schon ausreichend ist, aus seiner Sicht.

Marty
 
Es gibt schon Arbeitgeber die das machen. Vorallem als Lohnerhöhungsersatz ist es Sinnvoll, denn dabei sparen sogar beide Parteien!

Es gibt auch Arbeitgeber die was zum Bausparen dazu geben, zwar wenige, aber es gibt die.

Gibt noch paar wenige Arbeitgeber die ihre Mitarbeiter motivieren wollen.
 
Schon mal nach Monats/Jahreskarten geschaut/erkundigt? Die sind im Normalfall ca. 50% günstiger als das Normalticket.
 
Das wird der TE sicherlich geamcht haben, also würde ich stark von ausgehen, denn das ist ja das erste was man macht, checken was sich lohnt.
 
Danke für eure vielen Antworten!

Nun zu meinen Antworten auf eure Fragen..

Solang du noch zu Hause wohnst gibt es nur die Mglichkeit de Pendlerpauschale.
Ziehst du Berufsbedingt um kommt BAB in Betracht, evtl. ALG2.
Vom Arbeitsamt wirst du keine hilfe mehr bekommen, da du ja schon in Arbeit bist und sämtliche Antrge für Unterstützung ja immer VOR Arbeitsantritt gestellt werden müssen. (z.B. 6 Monate Fahrtgeldbzuschussung etc)

Also daheim wohne ich noch, habe allerdings noch nichts beantragt, etc.

Frag deinen Arbeitgeber, ob er die Kosten übernimmt.

Also ich mache ne Ausbildung bei ner öffentlich staatlichen Einrichtung (welche dürfte relativ egal sein ;) ), deshalb hab ich wohl keine Chancen, die Fahrtkosten bezahlt zu bekommen.

Schon mal nach Monats/Jahreskarten geschaut/erkundigt? Die sind im Normalfall ca. 50% günstiger als das Normalticket.

Habe klar Monatskarten, kosten aber bei mir trotzdem ca. 71,30 den Monat (soll glaub ich ab August sogar wieder teurer werden :-?)

Also für die Zeiten, die mit Berufsschule belegt sind, kann ich mir wieder die Fahrtkosten vom Landratsamt erstatten lassen. Das hab ich auch schon gemacht.

Gruß, geissi
 
Es gibt schon Arbeitgeber die das machen. Vorallem als Lohnerhöhungsersatz ist es Sinnvoll, denn dabei sparen sogar beide Parteien!

Der Arbeitgeber spart dabei gar nix, da dies als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Sprich zusätzlich zu den Kosten der Fahrkarte muss der AG nochmal ca. 20% Sozialversicherung abdrücken.

gruss kelle!
 
Der Arbeitgeber spart dabei gar nix, da dies als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Quelle? Soweit ich weiß, kann der Arbeitgeber Fahrkosten bis zu 0,30 Euro pro einfachem Kilometer pauschal mit 15% versteuert erstatten. Das würde doch eine Erspanris zur normalen Gehaltserhöhung bedeuten.

Sprich zusätzlich zu den Kosten der Fahrkarte muss der AG nochmal ca. 20% Sozialversicherung abdrücken.
Das ist richtig.

Marty
 
Der Arbeitgeber spart dabei gar nix, da dies als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Sprich zusätzlich zu den Kosten der Fahrkarte muss der AG nochmal ca. 20% Sozialversicherung abdrücken.


Nicht vergessen, der TE macht ne Ausbildung, heisst der Arbeitgeber wird besonders gefördert vom Staat.
Ausserdem ist die rechtliche Lage was einige Ansprüche (genaueres weiss ich jetzt nicht) angeht, ein wenig anders als bei einem normalen Arbeitnehmer.
Zudem bekommen Azubis bei dem ein oder anderen AG auch noch Leistungen als normale Arbeitnehmer.
Das meiste ist natürlich nicht verpflichtend für den AG, aber deshalb sollte man einfach mal nett nachfragen.
 
Soweit ich weiß, kann der Arbeitgeber Fahrkosten bis zu 0,30 Euro pro einfachem Kilometer pauschal mit 15% versteuert erstatten. Das würde doch eine Erspanris zur normalen Gehaltserhöhung bedeuten.

Jut, das war mir neu.
Aber wie gesagt, der Arbeitgeber spart nix, für den Arbeitnehmer ist es sicherlich günstiger.

Nicht vergessen, der TE macht ne Ausbildung, heisst der Arbeitgeber wird besonders gefördert vom Staat.

Das wäre mir neu.

Zudem bekommen Azubis bei dem ein oder anderen AG auch noch Leistungen als normale Arbeitnehmer.
Das meiste ist natürlich nicht verpflichtend für den AG, aber deshalb sollte man einfach mal nett nachfragen.

Sicherlich schadet das nicht.
Nur kommt dann der Haken an der Sache, wenn man durch die Fahrtkostenerstattung, die ja als Gehaltsleistung zählt, über den Steuerfreibetrag kommt.

Dann hat man auch nix gewonnen.

gruss kelle!