Jugendarbeitsschutzgesetz - Sollte sie sich beschweren?

TS7

Well-known member
ID: 251056
L
22 September 2006
374
20
Hallo,
Ich habe eine Frage zu den Arbeitsplan meiner Freundin, weil ich glaube das dies nicht Rechtens ist. Meine Freundin hat dieses Jahr eine Ausbildung als zahnmedizinische Fachangestellte in einer Gemeinschaftspraxis begonnen und wird am 6.1.2008, 18 Jahre alt.

Hier ihre Arbeitzeiten:

Montag: 12:00-19:30*
Dienstag: 7:30-14:00*
Mittwoch: Berufsschule (8:00-13:20)
Donnerstag: Berufsschule (8:00-13:20) + Betrieb (14:30-20:00)*
Freitag: 7:30-14:00*
Samstag: FREI
Sonntag: FREI


*nur eine halbe Stunde Pause

So meine Fragen:
- muss sie am Donnertag nach der Schule noch so lange Arbeiten?
- hat sie ein Recht auf eine Stunde Pause (Montag + Donnerstag)

Freue mich über Antworten.

Liebe Grüße

 
Oh. Also es stimmt, dass es bestimmte Regeln und Gesetze gibt für Jugendliche unter 18, aber ob es da Ausnahmen während einer Ausbildung gibt, kann ich nicht genau sagen. Schau doch mal im Gesetzbuch nach...das gibt es auch online...
Oder warte, bis sich kompetentere Leute als ich sich äußern. ;)

Aber süß, dass du dir um deine Freundin solche Sorgen machst.
 
Was sagt denn der Ausbildungsvertrag? Dort ist sowas ebenso festgelegt und sollte gesetzeskonform sein. Demzufolge darauf berufen und dem Arbeitgeber dies deutlich machen.

Bis die "Sache erledigt ist" aber auf jeden Fall einen Zeitnachweis führen (Vordrucke gibts im Internet) und evtl. vom Chef / Ausbilder unterzeichnen lassen.
 
Vorweg: Heutzutage kann man froh sein eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten. Allerdings sollten während dieser Ausbildung Gesetze nicht gebrochen werden. Auch wenn man zur zahnmedizinische Fachangestellten ausgebildet wird.

Der Arbeitgeber hat sich selbstverständlich an das "Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" zu halten. Dazu gehören auch 60 Minuten Pause (nicht zwangsweise am Stück) bei mehr als 6 Arbeitsstunden.

Am besten sollte deine Freundin dies mal direkt bei dem Chef ansprechen. Eventuell weiß er nicht (oder will nichts wissen), dass deine Freundin noch nicht 18 ist. Oder der Chef hat "angeblich noch nichts von dieser Regelung gehört/gelesen. Bei einem Freund von mir hatte sich folgende Taktik bewährt: "Gestern war jemand von der IHK in der Schule und hat unter anderem gefragt wie viel Pause wir hätte".... "Der hat gesagt, ich soll Ihnen sagen, dass mir 60 Minuten Pause zustehen" So kann man einen (nichtvorhandenen Dritten) ganz dezent vorschieben.
Bedenken sollte deine Freundin allerdings auch, dass Sie mit 60 (statt 30) Minuten Pause evtl. auch dann entsprechend 30 Minuten länger arbeiten muss. Wenn das (wegen Öffnungszeiten der Praxis, Jugendarbeitsschutzgesetz, o.ä.) nicht unter der Woche geht, kann evtl. auch mal ein Wochenenddienst auf dem Programm stehen. :-?

Zu dem Donnerstag: Ja es greift der §9. Allerdings der volle Paragraph 9. ;) mit dem Beisatz: "einmal in der Woche" => EINMAL in der Woche ist der Jugendliche nach dem Berufsschulunterricht nicht mehr zu beschäftigen. So geschehen am Mittwoch. ;) Beim Donnerstag bleibt alles beim alten.

MfG

Lynx72
 
Zuletzt bearbeitet:
Problem ein Glück geklärt

also...
Meine Freundin hat bei der Mitarbeiterbesprechung dieses Thema angesprochen.

Der Fehler lag bei Ihren Kollegen!
Diese dachten nämlich sie wäre schon 20 oder 21 Jahre alt.
Da dies jetzt geklärt ist, bekommt sie ab montag einen neuen Arbeitsplan.

Vielen Lieben Dank an alle

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