S.a.N.d.R.a
Back to the roots?
- 22 April 2006
- 3.986
- 439
Hallo liebe Klammunity,
gestern habe ich den Ausbildungsvertrag für mein duales Studium unterschrieben und habe nun eine noch offene Frage, bei der ihr mir hoffentlich helfen könnt.
Zuerst einmal gibt es ja verschiedene Möglichkeiten eines dualen Studiums.
1. Den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang
2. Den praxisintegrierten dualen Studiengang
Bei Variante 1 legt man nach ca. 2 Jahren die IHK-Prüfung im jeweiligen Ausbildungsberuf ab und hat nach 3 Jahren im Normalfall dann seinen Bachelor.
Bei Variante 2, welche ich ausüben werde, endet man "nur" mit dem Bachelorabschluss, kann aber auch viel Praxisbezug vorweisen, da der Wechsel von Uni zu Unternehmen alle 3 Monate stattfindet.
Ich habe demnach auch einen richtigen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, es ist aber keine offizielle Prüfung vor der IHK vorgesehen.
Nun möchte ich aber dennoch gerne die IHK-Prüfung ablegen, da ich schon immer das Höchstmögliche erreichen wollte.
Ist dies möglich?
Laut der Musterprüfungsverordnung der IHK scheint es schon der Fall zu sein, wobei sowas sicher im Einzelfall betrachtet werden muss.
Ich zitiere:
Ich würde einfach gerne wissen, ob jemand nähere Informationen oder gar Erfahrungen dazu hat, ehe ich mich direkt an die IHK wende.
Spezifische Informationen zu mir:
Studiengang Tourismuswirtschaft (mit Ausrichtung Eventmanagement)an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn.
Gewünschte IHK-Prüfung für den Ausbildungsberuf der Veranstaltungskauffrau.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, würde mich sehr freuen!
Liebe Grüße,
...Sandra.
gestern habe ich den Ausbildungsvertrag für mein duales Studium unterschrieben und habe nun eine noch offene Frage, bei der ihr mir hoffentlich helfen könnt.
Zuerst einmal gibt es ja verschiedene Möglichkeiten eines dualen Studiums.
1. Den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang
2. Den praxisintegrierten dualen Studiengang
Bei Variante 1 legt man nach ca. 2 Jahren die IHK-Prüfung im jeweiligen Ausbildungsberuf ab und hat nach 3 Jahren im Normalfall dann seinen Bachelor.
Bei Variante 2, welche ich ausüben werde, endet man "nur" mit dem Bachelorabschluss, kann aber auch viel Praxisbezug vorweisen, da der Wechsel von Uni zu Unternehmen alle 3 Monate stattfindet.
Ich habe demnach auch einen richtigen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, es ist aber keine offizielle Prüfung vor der IHK vorgesehen.
Nun möchte ich aber dennoch gerne die IHK-Prüfung ablegen, da ich schon immer das Höchstmögliche erreichen wollte.
Ist dies möglich?
Laut der Musterprüfungsverordnung der IHK scheint es schon der Fall zu sein, wobei sowas sicher im Einzelfall betrachtet werden muss.
Ich zitiere:
Prüfungsverordnung IHK schrieb:§ 10Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen (§ 43 Abs. 2 BBiG),
Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge
1. wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er
a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen
Ausbildungsordnung gleichwertig ist,
b) systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen
Gliederung durchgeführt wird und
c) durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer
Ausbildung gewährleistet.
Ich würde einfach gerne wissen, ob jemand nähere Informationen oder gar Erfahrungen dazu hat, ehe ich mich direkt an die IHK wende.
Spezifische Informationen zu mir:
Studiengang Tourismuswirtschaft (mit Ausrichtung Eventmanagement)an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn.
Gewünschte IHK-Prüfung für den Ausbildungsberuf der Veranstaltungskauffrau.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, würde mich sehr freuen!
Liebe Grüße,
...Sandra.