Weinherstellung - Rechtliche Aspekte?

Chris2130

Well-known member
ID: 308573
L
13 Januar 2008
527
24
Hallo, ich habe mich in die Weinherstellung eingelesen und weiß nun auch wie es von der Technik, Rohstoffen, etc geht. Habe vor mir kurz nach Weihnachten die entsprechende Ausrüstung zu kaufen. Jedoch konnte ich nicht wirklich finden, wie es da mit dem deutschen Recht aussieht.

Muss man das anmelden und iwelche Steuern dafür bezahlen?? Und gibt es ein Maximum, was man pro Jahr herstellen darf??
 
Ich glaube, das nur Brandweinherstellung (Destillation) einer besonderen Lizenz bedarf und strengen Regeln unterliegt.

Weinherstellung sollte imho kein Problem sein, solange es nur um den Hausgebrauch geht. Beim gewerblichen Herstellen gibt es sicherlich so einiges zu beachten: Gewerbeanmeldung, Einhaltung von Hygienevorschriften etc.

Aber nagel mich nicht drauf fest - könnte sich auch um (gefährliches) Halbwissen handeln...
 
Beim gewerblichen Herstellen gibt es sicherlich so einiges zu beachten: Gewerbeanmeldung, Einhaltung von Hygienevorschriften etc.
Normale Weinherstellung gehört zur landwirtschaftlichen Urproduktion und bedarf deshalb nicht einmal einer Gewerbeanmeldung, von daher wüsste ich auch nicht wer dann vorbeikommen soll um zu schauen ob die Hygienevorschriften eingehalten werden
https://www.weilheim-schongau.de/Inhalt/Stichworte_A_Z/_Sg_30/04UrproduktionGewerbeordnung.pdf

Für den Eigenbedarf brauchst Du Dir jedenfalls keine Gedanken machen, keine Steuern, kein Maximum und wenn Du ihn verkaufen willst wirst Du Dich ja eh nochmal genau erkundigen:mrgreen:
 
Normale Weinherstellung gehört zur landwirtschaftlichen Urproduktion und bedarf deshalb nicht einmal einer Gewerbeanmeldung, von daher wüsste ich auch nicht wer dann vorbeikommen soll um zu schauen ob die Hygienevorschriften eingehalten werden

Vielen dank, ist nur für den eigen Gebrauch und nen Landwirtschaftliches Kleinunternehmen ist sowieso angemeldet (Haben nen kleinen Bauernhof) aber der Wein ist nur für uns und vllt nen paar Nachbarn :) Vielen dank für eure Antworten
 
Normale Weinherstellung gehört zur landwirtschaftlichen Urproduktion und bedarf deshalb nicht einmal einer Gewerbeanmeldung, von daher wüsste ich auch nicht wer dann vorbeikommen soll um zu schauen ob die Hygienevorschriften eingehalten werden
https://www.weilheim-schongau.de/Inhalt/Stichworte_A_Z/_Sg_30/04UrproduktionGewerbeordnung.pdf
Richtig, jeder darf Wein von den von ihm selbst angebauten Trauben machen und verkaufen.
Bei der Herstellung gibt es allerdings strikte Gesetze, die sagen was gemacht werden darf und was nicht (so eine Art Reinheitsgebot), genauso wie eine Mengenregelung, je nach Abaugebiet unterschiedlich.
Das sind diverse EU-Verordnungen und Verträge, das deutsche Weingesetz und Weinverordnung, sowie die Gesetze und Verordnungen der Länder.
Das wilde Anpflanzen von Reben ist übrigens verboten und darf nur gemäß Rebaufbauplan erfolgen.