Zweitwagen und Wohnung im Ausland

sgw703

Well-known member
ID: 234371
L
14 Juni 2006
1.153
46
Hi zusammen,

blicke grade leider bei den ganzen Behörden nicht mehr durch.

Folgendes ist die Ausgangsposition:

Ich wohne im Ruhrgebiet und habe zwei Wagen.

Jetzt möchte ich mir eine Wochenendwohnung in den Niederlanden dauerhaft nehmen und mein Cabrio dort auch dauerhaft in die Garage stellen und nur zu Ausfahrten und Treffen rausholen.

Also Hauptwohnsitz und Erstwagen in Deutschland und Zweitwohnsitz und Zweitwagen in den Niederlanden.

Theoretisch einfach, Praktisch irgendwie kompliziert.

Jetzt gibt es aber vorab schon Diskussionen wegen dem Zweitwagen.
Beim Versuch mich zu informieren, wie ich den Zweitwagen anmelden müsste, gibt es keine klare Aussage.

Hier bei den Behörden wurde mir gesagt, dass ich den in den Niederlanden ohne Arbeitsnachweis in NL nicht anmelden könnte. (Wieso so eine Regelung, wie melden da Arbeitslose Autos an?)
Ich dürfte es jedoch auch nicht in Deutschland anmelden, da der Wagen in NL stehen würde und nur ein paar Tage im Jahr in Deutschland wäre und ich sonst in NL Steuern hinterziehen würde. (Der TüV würde den eh nicht mehr abnehmen, daher brauche ich den nicht mehr in DE in der Garage stehen lassen)

Ich denke das die Infos aus der KfZ-Stelle und dem Bürgerbüro falsch sind, aber hat jemand die Bestimmungen für Zweitwohnsitz in NL und Zweitwagen in NL anmelden.
Hätte nie gedacht, dass es so kompliziert werden würde.

Die Frage ist nur, wenn die Behörde doch recht hat, wie meldet man dann einen Wagen an, den man nirgendwo anmelden darf? :ugly:

P.S.: Die Niederlande hat auch keinen TüV wie wir Ihn kennen, gibt es da irgendwelche Bestimmungen, die ich beachten müsste (Cabrio ist extrem umgebaut).

Danke schonmal.
 
Hier bei den Behörden wurde mir gesagt, dass ich den in den Niederlanden ohne Arbeitsnachweis in NL nicht anmelden könnte. (Wieso so eine Regelung, wie melden da Arbeitslose Autos an?)

In solchen Fällen geht es im wesentlichen darum, wo der "Lebensmittelpunkt" ist.
Wohnst Du hier, arbeitest hier, dann dürfte es schwer werden, wo anders ein Auto anzumelden.

Ein Holländer, egal welchen Arbeitsstatus er hat, hat pauschal seinen Lebensmittelpunkt am üblichen Wohnort.

P.S.: Die Niederlande hat auch keinen TüV wie wir Ihn kennen, gibt es da irgendwelche Bestimmungen, die ich beachten müsste (Cabrio ist extrem umgebaut).

Spätestens wenn Du damit nach D kommst, muss es den allgemeinen Verkehrssicherheitsbestimmungen entsprechen.

gruss kelle!