Zulassung für 2 Personen?

yoursmilie

Well-known member
25 April 2006
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Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage. Und zwar ist es so: meine Großeltern besitzen ein Auto, welches auf sie zugelassen ist. Allerdings werde ich übermorgen 18 und ich darf das Auto dann mitbenutzen. Gibt es eine Möglichkeit, dass sowohl meine Großeltern als auch ich eine Zulassung haben? Sprich darf man die Zulassung kopieren und nur die Kopie dann mit sich führen? Oder gibt es vielleicht eine andere Lösung?
 
Also ich habe keine Ahnung in deinem Fall.
Aber einfach kopieren kann man so einen Ausweis denke ich nicht. Bzw. kann man schon, die Kopie ist aber nicht gültig.
So eine Kopie muss von bestimmten Leuten als übereinstimmend erklärt werden. Ist das gleiche bei Zeugnissen usw.
Die Leute im Amtsgericht können so etwas glaube ich. :biggrin:
 
Zu Anfangs war mein Auto auch über meine Großeltern versichert. Aber eine Zulassung brauchst du desswegen nicht ändern. Das einzige was ist, ist dass man der Versicherung bescheid geben sollte, dass als weiterer Fahrer ein Fahranfänger dazu kommt. Das kostet dann ein bisschen extra, aber du bist auch offiziell versichert im Falle eines Unfalles. Sonst kann es nämlich sein dass die Versicherung bei einem Unfall blöd macht.
Und mit dir führen solltest du das Original der Zulassungsbescheinigung und keine Kopie.
 
Ja, klärt das mit der Versicherung ob du auch mitversichert bist und dann musst du nur den Fahrzeugschein mit dir führen (nicht den Brief!!!) und dann gibt es auch kein Problem falls du einmal in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommst. Aber "Ummelden oder xtra zulassen" musst du den wagen nicht.
 
Zulassung?

Du meinst den Fahrzeugschein, oder? Also für Kontrollen?

Bürgercenter oder wie auch immer die Dinger heißen. Mach eine Kopie, nimm das original mit, die beglaubigen dir das (kostenpflichtig) und dann kannst du die Kopie mitnehmen oder im Auto deponieren.

Die Polizei erkennt sowas bei Kontrollen an, ich kenne mich da aus 8)
 
Zu Anfangs war mein Auto auch über meine Großeltern versichert. Aber eine Zulassung brauchst du desswegen nicht ändern. Das einzige was ist, ist dass man der Versicherung bescheid geben sollte, dass als weiterer Fahrer ein Fahranfänger dazu kommt. Das kostet dann ein bisschen extra, aber du bist auch offiziell versichert im Falle eines Unfalles. Sonst kann es nämlich sein dass die Versicherung bei einem Unfall blöd macht.
Ja, klärt das mit der Versicherung ob du auch mitversichert bist und dann musst du nur den Fahrzeugschein mit dir führen (nicht den Brief!!!) und dann gibt es auch kein Problem falls du einmal in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommst. Aber "Ummelden oder xtra zulassen" musst du den wagen nicht.
Mit der Versicherung ist schon längst alles geklärt, da ich schon begleitetes Fahren mit 17 hatte. :)

Zulassung?

Du meinst den Fahrzeugschein, oder? Also für Kontrollen?
Richtig - bei uns nennt man das Zulassung. :p

Bürgercenter oder wie auch immer die Dinger heißen. Mach eine Kopie, nimm das original mit, die beglaubigen dir das (kostenpflichtig) und dann kannst du die Kopie mitnehmen oder im Auto deponieren.
Das hört sich doch schon mal vielversprechend an. Obwohl es sowas wie ein "Bürgercenter" in meiner Stadt wohl nicht gibt, kenne sowas nämlich nicht. Am besten frage ich mal einen Fahrlehrer hier, der sollte sowas ja wissen. :)

Danke für Eure Antworten. :D
 
Leute ... klemm die Fahrzeugpapiere hinter die Sonnenblende und da bleibt die so lange bis die Rennleitung danach fragt.
Warum muß das denn so kompliziert gemacht werden? :roll:
 
Bislang wurde ich in drei Jahren nur einmal kontrolliert und führe eigentlich immer nur eine Kopie davon mit mir herum. Die haben zwar gesagt das das nicht erlaubt ist aber haben nichts weiter gemacht.
 
Also jetzt mal ganz genau genommen...


  • Der Fahrzeugschein ist ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs.
  • Der Fahrzeugbrief dient der Sicherung des Eigentums.


Jetzt werden einige dieses Gerichtsurteil des Oberlandesgericht Celle aus dem Netz fischen wo die Versicherung Recht bekommen hat und nicht Zahlen mußte, weil es grob fahrlässig war den Schein dauerhaft im Fahrzeug mit sich zu führen und der daraus resultierenden begünstigung eines Grenzüberganges mit dem gestohlenen Auto...
Aber mal ehrlich: Wer ist an der Grenze (die meisten sind eh offen) schon mal nach dem Fahrzeugschein gefragt worden? Und selbst wenn; dann stimmt der Halter des Fahrzeugs nicht mit dem Namen des Diebes (Perso oder Reisepass) überein, sollte also auffallen. Und wenn es auffällt? Auto ist geliehen. Wird das überprüft? Nein.

Fazit:
Bürokratiestaat deutschland, gegen die Anwaltschaft eines Versicherungskonzerns kannst du nichts ausrichten, selbst wenn das "rechtmäßige" Urteil der größte schwachsinn ist.

Farzeugschein also lieber nicht im Fahrzeug aufbewahren, es sei denn man hat in seinem Versicherungsschutz für ein paar Euro im Jahr die grobe Fahrlässigkeit mit abgesichert, dann ist es egal wo der Schein ist, kannst ihn auch auf die Hutablage packen.
Ich persönlich lasse ihn auf jeden Fall im Wagen, alles andere ist Unsinn, auch wenn ein Richter da anderer Meinung war.

Und ja... ich weiß das die dinger jetzt Zulassungsbescheinigung I und II heissen, klingt aber total bescheuert.