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Das heisst, du kannst deinen Wagen ruhig am Zweisitz anmelden, der Wagen muss dann aber auch überwiegend hier stehen.§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO:
Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.
Natürlich nicht. Und wo kein Kläger....Wobei natürlich die zukünftige Lebensentwicklung nicht immer so geplant werden kann, dass man das vorraussagen kann.
Spielt das eine besondere Rolle, wo man sein Auto anmeldet? Müßte doch im Grunde egal sein.
Spielt das eine besondere Rolle, wo man sein Auto anmeldet? Müßte doch im Grunde egal sein.
und es ist ja wohl klar das in ner Großstadt mehr Unfälle passieren als in irgendeinem Landkreis mit 50k Einwohnern.
Ist ja auch irgendwie klar warum du es am Zweitsitz nicht anmelden kannst. Am Erstwohnsitz hälst du dich ja am meisten auf, sprich dann wird dein Auto ja auch dort stehen.