Zulassen am Zweitwohnsitz

wahnsinn

Teilzeitcholeriker
ID: 13929
L
20 April 2006
1.168
152
Ich könnte jetzt lang rumlabern, aber ich mach's kurz und knackig:

Kann man sein Auto am Zweitwohnsitz anmelden/zulassen?
 
Wo wird dein Wagen überwiegend stehen?

§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO:
Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.
Das heisst, du kannst deinen Wagen ruhig am Zweisitz anmelden, der Wagen muss dann aber auch überwiegend hier stehen.
 
Wobei natürlich die zukünftige Lebensentwicklung nicht immer so geplant werden kann, dass man das vorraussagen kann. :D
 
"Stehen" wird er vermutlich mehr am Erstwohnsitz. Da brauch ich ihn nämlich nur, um hin zu kommen. In der Stadt dann benutz ich ihn eigentlich nicht. "Fahren" hingegen wird er vorwiegend zwischen den beiden Wohnsitzen und auch eher am Zweitwohnsitz. Dort ist es sehr ländlich und ich werd auch jedes Wochenende dort sein.

Ich danke für die Antworten.
 
Seit 1. März 2007 geht's nicht mehr.

Meine Eltern waren auf dem Amt und wurden wieder heim geschickt. So 'ne Scheiße. Dann also doch am Erstwohnsitz ...
 
Spielt das eine besondere Rolle, wo man sein Auto anmeldet? Müßte doch im Grunde egal sein.
 
Anscheinend spielt es eine Rolle. Wie bereits geschrieben, muss das Fahrzeug seit 1. März 2007 am Erstwohnsitz angemeldet werden.
 
Spielt das eine besondere Rolle, wo man sein Auto anmeldet? Müßte doch im Grunde egal sein.

Je nach Landkreis gibs Unfallzahlen und danach richten die Versicherungen sich irgendwo *glaub* und es ist ja wohl klar das in ner Großstadt mehr Unfälle passieren als in irgendeinem Landkreis mit 50k Einwohnern.

@Wahnsinn

hatte es letztes jahr auch probiert und musste auch lernen das es nicht mehr geht.
 
Hm, interessant!
Aber dies ist gar nicht mehr möglich? Sehr schade, wäre dann wohl auch für mich Interessant...
 
warum meldest du nicht deinen ersten Wohnsitz dort an, dann kannst du auch dein Auto dort anmelden!?!
Ist ja auch irgendwie klar warum du es am Zweitsitz nicht anmelden kannst. Am Erstwohnsitz hälst du dich ja am meisten auf, sprich dann wird dein Auto ja auch dort stehen. Das ist halt wieder Deutschland und seine Gesetze!!:evil:
 
Ist ja auch irgendwie klar warum du es am Zweitsitz nicht anmelden kannst. Am Erstwohnsitz hälst du dich ja am meisten auf, sprich dann wird dein Auto ja auch dort stehen.

Nicht unbedingt. Ich halte mich an meine Zweitwohnsitz die meiste Zeit auf.

Ausserdem, was ist wenn man sich einen (Zweit)Wagen zulegt und dieser nur an einem Ort verweilt. Dann wäre das im prinzip ja Schwachsinn dass man nur am Hauptsitz seine Karre anmelden darf.