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Ist soweit ich weiß erlaubt wenn kein Schaden am Fahrzeug entsteht und somit keine Ordnungswidrigkeit.[...] darf dort einfach Werbung unter dem Scheibenwischer gepackt werden oder ist das strafbar/Ordnungswidrigkeit?
Kleben aber auch hinter dem Scheibenwischer.Hmm aber Strafzettel sind ja keine Werbung
Jain. Wenn davon auszugehen ist, dass der Empfänger diese nicht haben möchte.Belästigende Werbung, dürfte laut UWG wettbewerbswidrig sein, oder?
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/unlauterer_wettbewerb/IHK FFM schrieb:Das bloße Verteilen von Werbeschriften an Passanten ist ebenfalls erlaubt. Es kann allerdings verkehrspolizeilichen und kommunalrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Manche Gemeinden verlangen hierfür z. B. eine (gebührenpflichtige) Sondernutzungserlaubnis, die beim örtlichen Ordnungsamt beantragt werden muss. Das Verteilen von Flugblättern, indem man diese hinter die Scheibenwischer parkender Autos klemmt, ist allerdings unter dem Aspekt der belästigenden Werbung unzulässig.
Ist halt dann immer die Frage...
Da hat sich ja meines Wissens etwas geändert rechtlich, aber fragt mich nicht genau was. Was jedenfalls eine Belästigung ist, ist wenn man mit gekauften Adressen jemanden persönlich anschreibt, ohne dessen Zustimmung. Aber wie gesagt, da muss der Name im Empfänger stehen, da reicht nicht "an alle Mieter der XY Straße 5" oder ähnliches.Die massigen Werbezettelchen im Briefkasten stören mich jedenfalls mehr als ab und an mal was hinter dem Scheibenwischer.