Werbung unter Scheibenwischer erlaubt?

chrisi01

Romy lieb haben
ID: 101113
L
26 November 2008
2.854
238
hi

mich würde mal interessieren wenn ich auf öffentlicher Strasse parke wo es keine Parkgebühren kostet darf dort einfach Werbung unter dem Scheibenwischer gepackt werden oder ist das strafbar/Ordnungswidrigkeit?

mfg

Chris
 
Jo, frag' ich mich auch manchmal, man hat ja ständig irgendwelche Flyer oder "Wir wollen ihr Auto kaufen"-Zettel dran. Viele Leute schmeissen das Zeug dann auf den Parkplatz bevor sie losfahen oder lassen es sogar den Fahrtwind machen. Ich frag' mich auch wer dann für die Umweltverschmutzung verantwortlich ist, der Verteiler oder der der quasi die Annahme verweigert...
 
Schön wärs wenns gegen das Gesetz is, bin letzens losgefahren ohne zu bemerken das ich da was hatte und hab die Wischwasseranlage angemacht, dann hatte ich das ding an der Scheibe kleben und es ging natürlich nicht von selber ab. Also anhalten, blöde Werbung wegmachen, weiterfahren :ugly:
 
[...] darf dort einfach Werbung unter dem Scheibenwischer gepackt werden oder ist das strafbar/Ordnungswidrigkeit?
Ist soweit ich weiß erlaubt wenn kein Schaden am Fahrzeug entsteht und somit keine Ordnungswidrigkeit.

Die Polizei bzw. die Stadt pinnt Knöllchen ja z.B. auch hinter den Scheibenwischer. Und die müssen es ja wissen. ;)
 
Hmm aber Strafzettel sind ja keine Werbung =P
Und meiner Meinung nach dürfen Politessen erst recht nichts an mein AUto pinnen xD
 
Hmm aber Strafzettel sind ja keine Werbung
Kleben aber auch hinter dem Scheibenwischer. ;)

Und Werbung darf man generell ja auch erstmal verteilen. Ich darf ja auch durch Wohngebiete laufen und in jeden Briefkasten einen Flyer werfen. Warum sollte es dann auf öffentlichen Parkplätzen verboten sein Werbemittel zu verteilen?
 
weil es einfach genehmigungspflichtig ist!

wenns wirklich erlaubt waer, koenntest jeden morgen mit nem shredder zu deinem auto gehn, damit du die abgelegte werbung gleich shredden kannst"g

peter
 
Wobei man hier auch sagen muss: wo kein Kläger da kein Richter. Ich kenne Ortschaften, in denen macht sowas sogar der TÜV ohne Genehmigung der Gemeinde und ohne Genehmigung des Besitzers des Parkplatzes... :roll:
 
Belästigende Werbung, dürfte laut UWG wettbewerbswidrig sein, oder? :think:

Mich stören aber eher die Leute, die diese Zettel einfach so auf die Straße schmeißen.
 
Belästigende Werbung, dürfte laut UWG wettbewerbswidrig sein, oder? :think:
Jain. Wenn davon auszugehen ist, dass der Empfänger diese nicht haben möchte.

Also wenn du an deinem Auto einen Aufkleber mit "Bitte keine Werbung" hast, ja.
Auch wenn Du mit der Werbung an deinem Auto persönlich angesprochen wirst.
 
IHK FFM schreibt dazu folgendes:
IHK FFM schrieb:
Das bloße Verteilen von Werbeschriften an Passanten ist ebenfalls erlaubt. Es kann allerdings verkehrspolizeilichen und kommunalrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Manche Gemeinden verlangen hierfür z. B. eine (gebührenpflichtige) Sondernutzungserlaubnis, die beim örtlichen Ordnungsamt beantragt werden muss. Das Verteilen von Flugblättern, indem man diese hinter die Scheibenwischer parkender Autos klemmt, ist allerdings unter dem Aspekt der belästigenden Werbung unzulässig.
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/unlauterer_wettbewerb/
 
Hmmm... dann gibt es wohl inzwischen eine richterliche Entscheidung dazu. Ich hab mal bei der Gemeinde nachgefragt da ginge es in Ordnung... allerdings wurde da ja inzwischen auch einiges geändert, was Belästigung angeht, wenn ich mich nicht ganz irre... :roll:
 
Ist halt dann immer die Frage...
Als belästigende Werbung hätte ich es jetzt noch nicht ausgelegt. Aber wo Belästigung anfängt ist letztendlich eine Ermessenssache.

Die massigen Werbezettelchen im Briefkasten stören mich jedenfalls mehr als ab und an mal was hinter dem Scheibenwischer.
 
Also mich stört Werbung am Auto mehr als im Briefkasten, weil da erwarte ich ja das was drin ist, obs jetzt Werbung ist oder anderes^^
Vor allem stört mich der Gedanke, dass da irgendwer an meinem Wagen rumfummelt
 
Die massigen Werbezettelchen im Briefkasten stören mich jedenfalls mehr als ab und an mal was hinter dem Scheibenwischer.
Da hat sich ja meines Wissens etwas geändert rechtlich, aber fragt mich nicht genau was. Was jedenfalls eine Belästigung ist, ist wenn man mit gekauften Adressen jemanden persönlich anschreibt, ohne dessen Zustimmung. Aber wie gesagt, da muss der Name im Empfänger stehen, da reicht nicht "an alle Mieter der XY Straße 5" oder ähnliches.

Was beim Auto problematisch sein kann, ist die Sache, dass der Zettel nach Regen und Sonneneinwirkung wirklich fest auf der Scheibe "tapeziert" sein kann. Ich hab mich zu dem Thema schon einmal schlau gemacht, da ein Freund von mir eine Autowerkstatt hat und auch auf diese Weise Werbung machen wollte, wie gesagt, damals war der Stand, dass es rechtlich ohne Probleme ist, wenn man die Erlaubnis der Gemeinde bzw. des Grundstückeigentümers hat. Für evtl. Schäden (wie oben beschrieben) muss man selbstverständlich aufkommen.

Ansonsten wäre es ne klasse Werbung: 100% Zielgruppe erreicht.