Verkehrsrecht: Linksabbieger bald immer schuld?

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 30.09.2011 um 13:37:00 Uhr veröffentlicht:
Verkehrsrecht: Linksabbieger bald immer schuld?
Shortnews

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sind Linksabbieger, die in einen Unfall verwickelt werden, immer schuld. Selbst wenn sie sich verkehrskonform verhalten und sie mit einem "Rotlicht-Sünder" zusammenprallen, tragen die Linksabbieger die Schuld an dem Unfall. Denn sie müssten immer die Vorfahrt der Entgegenkommenden beachten. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Wegen der Wichtigkeit der Entscheidung wird die Angelegenheit nun auch noch an das Bundesgerichtshof in Karlsruhe weitergeleitet.
 
Das wäre ein Witz, bisher stehen Lichtsignale über Faustregeln, somit hab ich freie Fahrt wenn grün ist.
 
Das wäre ja noch schöner, wenn man grün hat, dass einem ein Rotlichtsünder dann auch noch zur Kasse bitten kann :wall:

Wenn grünes Licht den Weg anzeigt, dann hat man da Vorfahrt .. der Richter sollte sich vielleicht mal die Straßenverkehrsordnung zur Brust nehmen und ein wenig daraus lernen :ugly:
 
Noch nie davon gehört, dass in deutschen Gerichten Urteile und nicht Recht Gesprochen wird?: Sieht man doch hier wieder ganz deutlich.
Hab noch nie begriffen wie sich manche Gerichte bzw. Richter mit ihren Urteilsbegründungen aus der Affäre gezogen haben, die ganze Sprache der juristen ist m.E. getreu dem Motto "Kannst du nicht für Klarheit sorgen stifte Verwirrung".
Gruß

sagnet23
 
Äh Leute - es geht um eine Teilschuld (sch... Shortnews - bitte Primärquelle lesen!)

Im Übrigen steht man als Linksabbieger ohne sog. "Räumungsampel" ohnehin auf der Kreuzungsmitte und kann nicht einschätzen, ob der Gegenverkehr Rot hat oder nicht. Und Linksabbieger müssen nun mal den Gegenverkehr durchlassen.

Aber die Reaktionen deuten mal wieder darauf hin, dass wir Deutschen eins NIE lernen werden - defensive Fahrweise. :ugly:

der Grundtenor "Ich hab recht" verursacht meines Erachtens 60-70% der Unfälle mit Blechschäden innerorts - mindestens... ;)
 
Dennoch ist es eben absurd, dass man bei einem Rotlichtvergehen eines anderen die Schuld, und sei es auch nur eine Teilschuld, übernehmen muss.
Demnach müsste dann ja auch gelten, dass, wenn ich als Rotlichtsünder über eine rote Ampel an einer Kreuzung drüberbretter, gehen wir dann davon aus, dass als Sekundärregelung in meiner Fahrtrichtung das Vorfahrtszeichen hängt, und mir dann von links einer reinkachelt.
Nun hätte der von links ja die Vorfahrt achten können / müssen, zumindest nach diesem Urteil, wenn man es denn ganz frei auslegt, und das muss man ja, da die Richter ihr Urteil in diesem Fall ja auch sehr frei gelassen haben.

Frage ist dann:
Bekomme ich also dann Recht und muss nur meinen Schaden übernehmen?
Nach diesem Urteil, und vor allem, wenn es vom BGH bestätigt wird, JA.
 
:think:

Es ist von Linksabbiegern die Rede, nicht von Leuten, die von Links kommen und Dir die Vorfahrt nehmen... :doh:

Als Linksabbieger hast du im Normalfall den Gegenverkehr im Blick, die Ampel aber nicht!
 
:think:

Es ist von Linksabbiegern die Rede, nicht von Leuten, die von Links kommen und Dir die Vorfahrt nehmen... :doh:

Als Linksabbieger hast du im Normalfall den Gegenverkehr im Blick, die Ampel aber nicht!

Schon klar .. meine Version war auch nur eine Weiterführung, eine logische Weiterführung des Urteils in die Praxis des täglichen Lebens.

Im Urteil ist leider, zumindest soweit ich bisher online lesen konnte, nicht wiedergegeben, ob es ersichtlich war, dass derjenige rot hatte oder nicht, es ist nur von der Aussage des Fahrers die Rede, der sicher ist, dass rot war.
Gehen wir mal davon aus, dass es eine Kreuzung war, die man öfters befährt, dann weiß man auch, wie die Ampelphasen geschaltet sind, und man kann sich sicher sein, dass der Gegenverkehr dann zB schon rot hat, wenn man dort lang fährt.


Aber auch, wenn man es nun einfach so eng auslegen will, wie du es tust, so ist das Urteil eine Freikarte für alle Rotsünder, die einem Linksabbieger seine rechtlich zustehende Vorfahrt durch Ampelphase nehmen.
Ich bin mal gespannt, was Karlsruhe aus diesem Urteil macht, gibt ja nur drei Möglichkeiten:

- unverändert bestätigt
- bestätigt, mit Änderungen / Ergänzungen
- widerlegt und einkassiert
 
Das Problem ist auch, dass div. Autofahrer hier das "Grünsignal" mit "ich kann einfach ohne zu schauen durchfahren" gleichsetzen! Und das ist ein Kardinalfehler der deutschen Autofahrer! Wenn ich mich - als Fahrradfahrer - so verhalten würde, dann könnte ich heute nicht mehr hier posten! Ich erlebe es mit schöner Regelmäßigkeit, dass Rechtsabbieger den parallel fahrenden Fahrradfahrer übersehen. Sie haben ja grün, also darf nichts im Weg sein.

Zum Thema Ampelschaltung kennen: eine scharf Situation habe ich erlebt, als ich bei grün über die Ampel fahren wollte und von rechts einer genau in diesem Moment losfuhr - ich konnte gerade noch bremsen. Just in diesem Moment hatte die Ampel abgeschaltet und ich war nicht auf der Vorfahrtstraße! Der andere hatte mich gesehen und hatte ja auch zunächst bei rot gehalten, aber nun hatte er Vorfahrt, also draufhalten!