Schadensfreiheitsrabatt zu anderer Versicherung mitnehmen

27o8

abgemeldet
2 Mai 2006
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Hallo,
folgende Situation: Mein Vater fährt seit fast 40 Jahren unfallfrei Auto und hat daher einen sehr hohen Schadensfreiheitsrabatt. Er ist jedoch bei einer ziemlich teuren Versicherung (R+V).

Mein Auto ist aktuell auch über ihn versichert, auch bei der R+V da ich leider einen Unfall hatte, und demzufolge einen niedrigen Rabatt. Nun habe ich eine andere Versicherung gesehen, welche pro Jahr 300 Euro günstiger ist (im Vergleich zur R+V) und würde gerne mit meinem Fahrzeug wechseln.

Kann man den Schadensfreiheitsrabatt zur neuen Versicherung mitnehmen?

Mein Vater behauptet, wenn ich nun bei einer anderen Versicherung ein Auto unter seinem Namen versichern würde, dass dann sein Rabatt bei der R+V verloren ginge und er wieder bei 0 anfangen würde :ugly: das kann ich aber nicht so ganz glauben :think:

Kann mich da mal jemand genauer aufklären wie und ob das geht?
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er zwei Freiheitsklassen, oder? Die für sein Auto und für Deins. Du würdest dann die mitnehmen, die auf Dein Auto läuft. Seine würde er behalten. So müsste das sein, wenn ich richtig informiert bin.
 
Erklär uns doch bitte erstmal nochmal genau die Verhältnisse: Einerseits schreibst Du, das Du bei Deinem Dad mitversichert bist, das hiese also, das Du ja namentlich bei der R+V gar net in Erscheinung trittst, sondern Dein Dad da 2 PKW gemeldet hat. Das wiederspricht sich aber mit den 2 unterschiedlichen SF-Klassen!?
Fakt: Wenn Du ein eigener Versicherungsnehmer bist, passiert logischerweise der SF-Klasse deines Dad gar nix, wenn Du wechselst. Sind aber beide PKW auf deinen Dad gemeldet, ist's seit Deinem Unfall eh Essig mit dem guten SFR, da ja offiziell Dein Dad den Unfall hatte!
Also: Wie isses nu?
 
So stimmt das ja nun auch nicht. Versicherungsnehmer ist ja nicht gleich Fahrzeughalter. Und jedes Fahrzeug ist für sich versichert. Die eine Schadensfreiheitsklasse bleibt trotzdem bestehen, wenn bei dem zweiten Fahrzeug ein Unfall passiert und damit die SFK schlechter wird.
 
Also er hat 2 Versicherungen abgeschlossen. Einmal hat er sein Auto versichert mit Haftpflicht: 30%, Teilkasko

Mein Auto bei dem er Halter und Versicherungsnehmer ist hat aktuell:

Haftpflicht: 30%
Vollkasko: 30%

Ich habe nun gelesen, dass wenn man die Versicherung wechselt die neue versicherung bei der alten anfragt wie viele jahre man unfallfrei fährt, und anhand dieser Daten dann die SFR beim neuen Versicherer berechnet wird.

Nun nehmen wir einfach mal an ich würde zu einer anderen Versicherung wechseln mit der Vollkasko und der Haftpflicht und die 30% jeweils mitnehmen und mein Vater möchte irgendwann ein neues Auto auch mit Vollkasko versichern (bei der aktuellen Versicherung).

Hat er dann dennoch die 30% aus der Vollkasko, oder bekommt er diese nur bei einer Versicherung, also nimmt er sie quasi mit?

Kenne mich da nämlich wirklich nicht mit aus, aber irgendwie wäre es doch logisch wenn er nun 40 Jahre unfallfrei ist, dass ihm jede Versicherung dann diesen Rabatt geben würde (bei entsprechendem Nachweis).

Hoffe das Problem bzw. die Fragestellung ist nun klarer 8)
 
Wenn Du diese 30% mitnimmst, hat er darauf bei einem dritten Auto keinen Anspruch mehr und fängt wieder von ganz unten an.
 
Achso also doch, hätte ich nicht gedacht. Hatte auch bei Wikipedia gelesen, dass die Prozente nicht mitgenommen werden, sondern das die neue Versicherung nur wissen möchte wieviele Jahre er unfallfrei war.

Daher dachte ich, dass die %% dann nicht von vorne anfangen.

Aber danke für eure Antworten 8)