Problem mit nem Roller Verkäufer!

ChristosGR2004

Gesperrt
21 April 2006
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Hi @all

und zwar hab ich mir vor ca. 3Monaten aus nem Forum nen gebrauchten Roller gekauft.Er hatte garantiert das Roller einwandfrei funzt und keine Probs hat.Als er mir den Roller geliefert hat,sah es auch auf den ersten Blick so aus.Als ich den Variokasten geöffnet hatte,hab ich gesehen das die Vario hin und her wackelt,und wenn der Roller läuft,das die Vario das Kurbewellengewinde freest,weil normalerweise muss sich die Vario mit der Kurbelwelle mitdrehen.

Kann ich da gerichtlich gegen ihn vor gehen?Oder hab ich auf gut deutsch gesagt die Ar***karte gezogen?


MfG
 
Hi,

hast du den Roller von einer privat Person gekauft und einen Kaufvertrag in dem dir die Garantie zugesichert wurde kannst du noch reklamieren. Hast du keinen Kaufvertrag gilt "gekauft wie gesehen" und damit hast du die A****karte!
Falls du den Roller von einem Händler gekauft hast kannst du noch reklamieren, den Händler müssen auch für gebraucht Waren 12 Monate haften!
 
Hi,

hast du den Roller von einer privat Person gekauft und einen Kaufvertrag in dem dir die Garantie zugesichert wurde kannst du noch reklamieren. Hast du keinen Kaufvertrag gilt "gekauft wie gesehen" und damit hast du die A****karte!
Falls du den Roller von einem Händler gekauft hast kannst du noch reklamieren, den Händler müssen auch für gebraucht Waren 12 Monate haften!

Hi,

ja ich habe den Roller von einer Privatperson mit Kaufvertrag gekauft.Aber habe grad in den Kaufvertrag geschaut,und da steht nix von Garantie?Oder muss es da garnicht stehen?


MfG
 
Hi,

ja ich habe den Roller von einer Privatperson mit Kaufvertrag gekauft.Aber habe grad in den Kaufvertrag geschaut,und da steht nix von Garantie?Oder muss es da garnicht stehen?


MfG

es muss da nix stehen, er ist gesetzlich zu 2 Jahren Gewährleistung verpflichtet wenn er das nicht ausdrücklich ausschließt

und der Passus gekauft wie gesehen hat keine rechtliche Bedeutung ;)

edit: es sind doch 2 jahre, aber ist ja zum Glück in deinem Fall egal
 
Zuletzt bearbeitet:
es muss da nix stehen, er ist gesetzlich zu einen Jahr verpflichtet wenn er das nicht ausdrücklich ausschließt

und der Passus gekauft wie gesehen hat keine rechtliche Bedeutung ;)

Ok danke für den Tipp!;)

Werde ihn nochmal normal anschreiben,und wenn er da nicht reagiert,dann muss ich wohl vor Gericht.


MfG

*edit: Hast dir damit auch nen grünen Popel verdient!;)
 
Zuletzt bearbeitet:
es muss da nix stehen, er ist gesetzlich zu 2 Jahren Gewährleistung verpflichtet wenn er das nicht ausdrücklich ausschließt

und der Passus gekauft wie gesehen hat keine rechtliche Bedeutung ;)

Hatte geschrieben, wenn es keinen Kaufvertrag gibt, damit kann "gekauft wie gesehen" ja kein Passus im Vertrag sein ;)

Zur Sache, soweit ich weiß haften Händler 2 Jahre, können die Haftung* aber bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzen, privat Leute haften max. ein Jahr, können die Haftung aber komplett ausschließen! Hier aber egal sind ja erst drei Monate rum und es war ja wohl ein Privatverkauf.

*Haftung im Sinne von Sachmängeln

@ChristosGR2004: Du solltest aber nicht gleich zum Richter rennen, versuch dich vernünftig mit dem Veräufer zu einigen!
Vielleicht bist du auch schon eine "gewaltige Strecke" gefahren, sodas es einfach Verschleiß ist (Achtung hab nicht viel Ahnung von Rollern :LOL:)
Um was für eine Summe (Kaufpreis) geht es eigentlich?

ChristosGR2004 schrieb:
und da steht nix von Garantie?Oder muss es da garnicht stehen?
Den Begriff Garantie wirst du im Kaufvertrag wohl nicht finden, schau mal nach Gewährleistung und ob diese ausgeschlossen wurde, hab ich im ersten Post auch versiebt :(
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers trifft hier also wahrscheinlich nicht mehr zu! Die Gewährleistung muß der Verkäufer geben, nicht der Hersteller das trifft hier also noch zu!
 
Zur Sache, soweit ich weiß haften Händler 2 Jahre, können die Haftung* aber bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzen, privat Leute haften max. ein Jahr, können die Haftung aber komplett ausschließen! Hier aber egal sind ja erst drei Monate rum und es war ja wohl ein Privatverkauf.

dachte auch erst das sie nur für ein Jahr haften hab aber nochmal nachgelesen, es ist so das auch Private Händler wenn sie nix angeben volle 2 Jahre lang Gewhärleistung geben müssen ...aber im Gegensatz zu Händlern können sie halt diese Gewährleistung vertraglich ausschliessen oder auch verkürzen

Hatte geschrieben, wenn es keinen Kaufvertrag gibt, damit kann "gekauft wie gesehen" ja kein Passus im Vertrag sein ;)

ist richtig, aber so genau hatte ich Deinen Wortlaut ehrlich gesagt nichtmehr im Kopf *g*...wolte auch nur sagen das "gekauft wie gesehen" so oder so nix zu sagen hat....

das heißt aber nicht das man ohne Vertrag grundsätzlich rechtlos ist , man hat ohne auch Anspruch auf die 2 Jahre Gewährleistung man hat nur im zweifelsfall nen Problem genau das nachzuweisen
 
Problem wird sein: Eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten wie beim Kauf bei einem Händler gibt es hier nicht.

Du musst also dem Verkäufer jetzt beweisen, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat und nicht erst danach aufgetreten ist.

Wenn Du das kannst, dann kannst Du Rechte geltend machen, kannst Du es nicht, lass es direkt und schreib das Geld ab.

Marty
 
Hi,

also bin kein Experte aber wenn ich den oberen Absatz (Mängel) richtig deute, muß er es nicht unbedingt Beweisen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Mangel
"...............jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Es gibt allerdings keine allgemeine Regel, dass ein innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Gefahrübergang auftretender Mangel bereits im Keim angelegt war."
bin mir aber nicht sicher inwieweit das für gebrauchte Sachen von privat gilt!

Vielleicht kannst du dich ja noch vernünftig mit dem Verkäufer einigen, immer besser als die Anwälte loszulassen ;)
Um welchen Kaufpreis geht es eigentlich?
 
Es gäbe da noch die Möglichkeit der arglistigen Täuschung. Wenn das der Verkäufer aber selbst nicht wusste ... Also wird praktisch dann so aussehen, dass du Arschkarte hast, fertig.

Wer sich allerdings hier im Forum so einen Ruf aufbaut wie du - und da wären bezahlte, aber nicht eingehaltene Freebie-Vereinbarungen - sollte zur Kenntnis nehmen, dass man auch selbst verarscht wird, wenn man das mit anderen so macht ;)
 
Privatpersonen sind von der Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen. Es sei es wurde vereinbart. Mündliche Zusagen haben darauf jedoch keinen Einfluss.
 
Nochmal zum Thema:

Es kommt drauf an ob es ein Arglistig verschwiegener Mangel gewesen ist oder nicht. Sollte es einer sein würde ich mal sagen ist der Kaufvertrag unwirksam...
 
Naja.. Musst dir ne neue Welle kaufen, warum fummelst du auch an der Vario rum? Hast du den Ring entfernt? Wenn ja wie? Mit nem Schlagschrauber oder nem anderen Werkzeug? Wenn du den Ring rausgemacht hast, kannst du auch zu 1000 Anwälten oder Richter laufen, da erlischt Versicherrung und Betriebserlaubnis so wie Garantie ;)
 
Naja.. Musst dir ne neue Welle kaufen, warum fummelst du auch an der Vario rum? Hast du den Ring entfernt? Wenn ja wie? Mit nem Schlagschrauber oder nem anderen Werkzeug? Wenn du den Ring rausgemacht hast, kannst du auch zu 1000 Anwälten oder Richter laufen, da erlischt Versicherrung und Betriebserlaubnis so wie Garantie ;)

Keine Angst ich kenn mich mit Roller schon aus!;)..Schraub an so teilen schon seid über 2Jahre jeden Tag.Der Ring wurde schon davor entfernt,der ist so zu sagen schon motorisch getunt.Zylinder,Vergaser,Vario etc. ist alles nicht mehr original.Und er hat mir den Roller angemeldet verkauft.Heißt das er hat nen illegalen Handel gemacht,indem er den Roller angemeldet verkauft hat?


MfG
 
Privatpersonen sind von der Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen. Es sei es wurde vereinbart. Mündliche Zusagen haben darauf jedoch keinen Einfluss.

das stimmt einfach nicht, Privatleute müssen 2 Jahre Gewährleistung leisten solange sie es nicht ausdrücklich ausschliessen ,

aber sitzt ja bereits an der besten Quelle zum nachlesen :mrgreen:
 
Keine Angst ich kenn mich mit Roller schon aus!;)..Schraub an so teilen schon seid über 2Jahre jeden Tag.Der Ring wurde schon davor entfernt,der ist so zu sagen schon motorisch getunt.Zylinder,Vergaser,Vario etc. ist alles nicht mehr original.Und er hat mir den Roller angemeldet verkauft.Heißt das er hat nen illegalen Handel gemacht,indem er den Roller angemeldet verkauft hat?


MfG

Jaein. Der Roller ist zwar angemeldet aber, hat keine Betriebserlaubnis und keinen Versicherrungs Schutz. Wenn du nun in eine Polizei Kontrolle kommst, dann hast du mächtig Probleme. 1. Fahren ohne Fahrerlaubnis, 2. Fahren ohne Versicherrungsschutz, 3. Fahren ohne Betriebserlaubnis. Da kommt entweder ne hammer Geldstrafe oder Sozialstunden. Führerschein wirst du dann vor 21 nicht machen dürfen... Da der Ring entfernt wurde und sonstiges am Roller nicht merh Original ist, hast du auch keine Garantie mehr vom Hersteller... Solltest dich mal auf www.rollertuningpage.de anmelden und da mal eine PN an Der-Herold senden, der is Anwalt und gibt gerne mal Tipps ;)

Gruss
 
Jaein. Der Roller ist zwar angemeldet aber, hat keine Betriebserlaubnis und keinen Versicherrungs Schutz. Wenn du nun in eine Polizei Kontrolle kommst, dann hast du mächtig Probleme. 1. Fahren ohne Fahrerlaubnis, 2. Fahren ohne Versicherrungsschutz, 3. Fahren ohne Betriebserlaubnis. Da kommt entweder ne hammer Geldstrafe oder Sozialstunden. Führerschein wirst du dann vor 21 nicht machen dürfen... Da der Ring entfernt wurde und sonstiges am Roller nicht merh Original ist, hast du auch keine Garantie mehr vom Hersteller... Solltest dich mal auf www.rollertuningpage.de anmelden und da mal eine PN an Der-Herold senden, der is Anwalt und gibt gerne mal Tipps ;)

Gruss

Und wer sagt das ich mit dem Roller durch die Gegend fahre?;).Den hab ich eigentlich gekauft um den für nächstes Jahr beim Scooter Weekend vorzubereiten,und danach nach Griechenland zu schicken.Hab auch einen Piaggio Zip der ne mechanische Mofadrossel hat,und mit dem fahr ich dann immer.


MfG