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#1 (permalink) |
Gesperrt
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![]() und zwar hab ich mir vor ca. 3Monaten aus nem Forum nen gebrauchten Roller gekauft.Er hatte garantiert das Roller einwandfrei funzt und keine Probs hat.Als er mir den Roller geliefert hat,sah es auch auf den ersten Blick so aus.Als ich den Variokasten geöffnet hatte,hab ich gesehen das die Vario hin und her wackelt,und wenn der Roller läuft,das die Vario das Kurbewellengewinde freest,weil normalerweise muss sich die Vario mit der Kurbelwelle mitdrehen. Kann ich da gerichtlich gegen ihn vor gehen?Oder hab ich auf gut deutsch gesagt die Ar***karte gezogen? MfG |
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#2 (permalink) |
Erfahrener Benutzer
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Hi,
hast du den Roller von einer privat Person gekauft und einen Kaufvertrag in dem dir die Garantie zugesichert wurde kannst du noch reklamieren. Hast du keinen Kaufvertrag gilt "gekauft wie gesehen" und damit hast du die A****karte! Falls du den Roller von einem Händler gekauft hast kannst du noch reklamieren, den Händler müssen auch für gebraucht Waren 12 Monate haften! |
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#3 (permalink) | |
Gesperrt
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![]() Zitat:
ja ich habe den Roller von einer Privatperson mit Kaufvertrag gekauft.Aber habe grad in den Kaufvertrag geschaut,und da steht nix von Garantie?Oder muss es da garnicht stehen? MfG |
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#4 (permalink) | |
Hakuna Matata
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![]() Zitat:
und der Passus gekauft wie gesehen hat keine rechtliche Bedeutung ![]() edit: es sind doch 2 jahre, aber ist ja zum Glück in deinem Fall egal Geändert von Wasweissdennich (23.10.2006 um 13:44:32 Uhr) |
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#5 (permalink) | |
Gesperrt
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![]() Zitat:
![]() Werde ihn nochmal normal anschreiben,und wenn er da nicht reagiert,dann muss ich wohl vor Gericht. MfG *edit: Hast dir damit auch nen grünen Popel verdient! ![]() Geändert von ChristosGR2004 (23.10.2006 um 13:26:56 Uhr) |
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#6 (permalink) | ||
Erfahrener Benutzer
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![]() Zitat:
![]() Zur Sache, soweit ich weiß haften Händler 2 Jahre, können die Haftung* aber bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzen, privat Leute haften max. ein Jahr, können die Haftung aber komplett ausschließen! Hier aber egal sind ja erst drei Monate rum und es war ja wohl ein Privatverkauf. *Haftung im Sinne von Sachmängeln @ChristosGR2004: Du solltest aber nicht gleich zum Richter rennen, versuch dich vernünftig mit dem Veräufer zu einigen! Vielleicht bist du auch schon eine "gewaltige Strecke" gefahren, sodas es einfach Verschleiß ist (Achtung hab nicht viel Ahnung von Rollern ![]() Um was für eine Summe (Kaufpreis) geht es eigentlich? Zitat:
![]() Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers trifft hier also wahrscheinlich nicht mehr zu! Die Gewährleistung muß der Verkäufer geben, nicht der Hersteller das trifft hier also noch zu! |
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#7 (permalink) | ||
Hakuna Matata
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![]() Zitat:
Zitat:
das heißt aber nicht das man ohne Vertrag grundsätzlich rechtlos ist , man hat ohne auch Anspruch auf die 2 Jahre Gewährleistung man hat nur im zweifelsfall nen Problem genau das nachzuweisen |
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#8 (permalink) |
Erfahrener Benutzer
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Jau, hast recht! Wieder was dazu gelernt
![]() http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung Oder mal "googlen" gibt reichlich Treffer zum neuen Schuldrecht! |
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#9 (permalink) |
PAUSIERT
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Problem wird sein: Eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten wie beim Kauf bei einem Händler gibt es hier nicht.
Du musst also dem Verkäufer jetzt beweisen, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat und nicht erst danach aufgetreten ist. Wenn Du das kannst, dann kannst Du Rechte geltend machen, kannst Du es nicht, lass es direkt und schreib das Geld ab. Marty |
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#10 (permalink) |
Erfahrener Benutzer
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Hi,
also bin kein Experte aber wenn ich den oberen Absatz (Mängel) richtig deute, muß er es nicht unbedingt Beweisen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Mangel "...............jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Es gibt allerdings keine allgemeine Regel, dass ein innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Gefahrübergang auftretender Mangel bereits im Keim angelegt war." bin mir aber nicht sicher inwieweit das für gebrauchte Sachen von privat gilt! Vielleicht kannst du dich ja noch vernünftig mit dem Verkäufer einigen, immer besser als die Anwälte loszulassen ![]() Um welchen Kaufpreis geht es eigentlich? |
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#11 (permalink) |
▪ flash! ▪
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Es gäbe da noch die Möglichkeit der arglistigen Täuschung. Wenn das der Verkäufer aber selbst nicht wusste ... Also wird praktisch dann so aussehen, dass du Arschkarte hast, fertig.
Wer sich allerdings hier im Forum so einen Ruf aufbaut wie du - und da wären bezahlte, aber nicht eingehaltene Freebie-Vereinbarungen - sollte zur Kenntnis nehmen, dass man auch selbst verarscht wird, wenn man das mit anderen so macht ![]() |
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#14 (permalink) |
1337 is everywhere
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Naja.. Musst dir ne neue Welle kaufen, warum fummelst du auch an der Vario rum? Hast du den Ring entfernt? Wenn ja wie? Mit nem Schlagschrauber oder nem anderen Werkzeug? Wenn du den Ring rausgemacht hast, kannst du auch zu 1000 Anwälten oder Richter laufen, da erlischt Versicherrung und Betriebserlaubnis so wie Garantie
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#15 (permalink) | |
Gesperrt
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![]() Zitat:
![]() MfG |
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