Notarzt soll für Rettungseinsatz blechen - Strafbefehl über 4500 Euro

Oder ich stelle mir folgende Fragen:
Besteht die Möglichkeit, dass auch Ärzte beschissene Autofahrer sein könnten? :arrow: ja
Kann ich mir eine Situation vorstellen, in der das für mich gefährlich sein könnte? :arrow: ja
Sollte es ein Gesetz dagegen geben? :arrow: noch unentschlossen
Besteht die Möglichkeit, dass es schon ein Gesetz dagegen gibt? :arrow: weiß ich nicht.

Das ist für mich irgendwie alles irgendwie Krümelkackerei, ich sehe das so: wenn der Arzt
1. unterwegs ist um jemanden der in Lebensgefahr ist zu retten
2. Blaulicht und Sirene an hat
dann ist es egal ob er beim fahren Fehler macht oder jemanden gefährdet, solange er beides nicht absichtlich macht sondern alle Fehler dem Stress geschuldet sind dann hat er dabei auch straffrei zu bleiben

Natürlich sollten alle Ärzte die in die Verlegenheit kommen können auch Fahrsicherheitstrainings absolvieren....
 
...

: wenn der Arzt
1. unterwegs ist um jemanden der in Lebensgefahr ist zu retten
2. Blaulicht und Sirene an hat
dann ist es egal ob er beim fahren Fehler macht oder jemanden gefährdet, solange er beides nicht absichtlich macht sondern alle Fehler dem Stress geschuldet sind dann hat er dabei auch straffrei zu bleiben

...

Das tut er im Regelfall auch, genau dafür sind die Sonder- und Wegerechte gedacht...
 
Ich behaupte mal, dass Überholen trotz Gegenverkehrs kein Fehler unter Stress ist.

Wo habt ihr denn die Infos her? Ich behaupte mal, er hat NICHT trotz Gegenverkehr überholt, weil ihm sein eigenes Leben und das Leben anderer sicher nicht egal ist.
Ich behauptet hier hat sich jemand mächtig angepisst gefühlt... Ich Behaupte dazu, wenn es um das Leben eurer Kinder geht, sieht die Situation ganz anders aus. Aber ist beruhigend zu wissen das Rettungssanitäter/Notärzte sich zukünftig mehr Zeit lassen werden, falls diese Überhaupt noch rausfahren wollen....

Beweisbar Tatsachen:

kein enstandener Sach- oder Personenschaden und damit wird er vor dem Gericht uneingeschränktes Recht bekommen und zwar egal ob sich jemand subjektiv gefärdet gefühlt hat oder nicht....
 
Wo habt ihr denn die Infos her? Ich behaupte mal, er hat NICHT trotz Gegenverkehr überholt, weil ihm sein eigenes Leben und das Leben anderer sicher nicht egal ist.

Ich lese in der Ursprungsnachricht, dass er überholen "musste".
Und wie bekommt man eine gefährliche Aktion hin, so dass es schon einen Strafbefehl gibt?

Da ist überholen trotz Gegenverkehr schon eine möglich Erklärung.
Klar, muss nicht sein, ist aber möglich.

Und zu Deinem "Wenn es Eure Kinder wären.".
Was nutzt mir ein Notarzt, der nicht ankommt, weil er nen Crash gebaut hat?
 
Ich lese in der Ursprungsnachricht, dass er überholen "musste".
Und wie bekommt man eine gefährliche Aktion hin, so dass es schon einen Strafbefehl gibt?

Da ist überholen trotz Gegenverkehr schon eine möglich Erklärung.
Klar, muss nicht sein, ist aber möglich.

Und zu Deinem "Wenn es Eure Kinder wären.".
Was nutzt mir ein Notarzt, der nicht ankommt, weil er nen Crash gebaut hat?

ER HAT KEINEN CRASH GEBAUT UND DAS IST HIER ZERSPRINGENDE PUNKT :roll:

Der Münschner Obersztaatsanwalt hat sich gestern eingeschaltet, sicher nicht ohne Grund ;)

Bin echt gespannt wann die Meldung kommt Verfahren eingestellt....
 
ER HAT KEINEN CRASH GEBAUT UND DAS IST HIER ZERSPRINGENDE PUNKT :roll:

Und was ist mit den zwei anderen Personen, die ihn angezeigt haben?
Lagen die vielleicht im Graben?

Bin echt gespannt wann die Meldung kommt Verfahren eingestellt....

Ich finde es spannend, wie Du auf Grund der diffusen Informationslage schon das Urteil kennen kannst.

Nachtrag:
"Ein Verkehrsteilnehmer hatte sich beschwert, er sei vom entgegenkommenden und überholenden Hatz zum scharfen Abbremsen und aufs Bankett gezwungen worden. Ein Zeuge, der im Auto dahinter unterwegs war, stützt diese Aussage. Hatz wird des rücksichtslosen Fahrens und der Gefährdung des Straßenverkehrs beschuldigt."

https://www.sueddeutsche.de/bayern/...-weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.2337607
 
Ich finde es spannend, wie Du auf Grund der diffusen Informationslage schon das Urteil kennen kannst.

Nachtrag:
"Ein Verkehrsteilnehmer hatte sich beschwert, er sei vom entgegenkommenden und überholenden Hatz zum scharfen Abbremsen und aufs Bankett gezwungen worden. Ein Zeuge, der im Auto dahinter unterwegs war, stützt diese Aussage. Hatz wird des rücksichtslosen Fahrens und der Gefährdung des Straßenverkehrs beschuldigt."

https://www.sueddeutsche.de/bayern/...-weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.2337607

der Knackpunkt ist doch, dass er unter Blaulicht und Martinshorn unterwegs war. Demnach hätte der Entgegenkommer von sich aus schon langsamer und aufmerksamer unterwegs sein müssen und mit Überholvorgängen rechnen müssen/können. Außerdem stellt sich die Frage nach der Art und Beschaffenheit der Straße. Auf Straßen mit Mehrzweckspur ist das Überholen in den Gegenverkehr nämlich gefahrlos möglich, wenn der zu Überholende und der Gegenverkehr auf die Mehrzweckspur ausweichen. Genau dafür sind diese Streifen auch gedacht: Das langsamere Fahrzeuge den schnelleren das Überholen ermöglichen können.
 
der Knackpunkt ist doch, dass er unter Blaulicht und Martinshorn unterwegs war.

Nöp.
Blaulicht und Krawalltüten berechtigen niemanden, seine Sonderrechte rücksichtslos durchzusetzen.

Demnach hätte der Entgegenkommer von sich aus schon langsamer und aufmerksamer unterwegs sein müssen und mit Überholvorgängen rechnen müssen/können.

Ich kann mir ohne weiteres zwei Situationen vorstellen, wo der Gegenverkehr nicht reagieren konnte. Sei es, weil er gerade um ne Kurve kam, sei es weil der Notarzt hinter nem LKW ausschert.
 
Nöp.
Blaulicht und Krawalltüten berechtigen niemanden, seine Sonderrechte rücksichtslos durchzusetzen.

Die haben auch nichts mit den Sonderrechten zu tun, sondern sorgen für ein Wegerecht und dieses wird nicht eingeschränkt..


Ich kann mir ohne weiteres zwei Situationen vorstellen, wo der Gegenverkehr nicht reagieren konnte. Sei es, weil er gerade um ne Kurve kam, sei es weil der Notarzt hinter nem LKW ausschert.

Trifft aber beides nicht hier zu. Das geht wirklich aus so ziemlich jeder Meldung dazu hervor....
 
Nachtrag:
"Ein Verkehrsteilnehmer hatte sich beschwert, er sei vom entgegenkommenden und überholenden Hatz zum scharfen Abbremsen und aufs Bankett gezwungen worden. Ein Zeuge, der im Auto dahinter unterwegs war, stützt diese Aussage. Hatz wird des rücksichtslosen Fahrens und der Gefährdung des Straßenverkehrs beschuldigt."

https://www.sueddeutsche.de/bayern/...-weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.2337607

stellt sich die Frage, warum der Verkehrsteilnehmer nicht selber und schon früher aufs Bankett ausgewichen ist.

Wenn sich ein Rettungswagen (oder auch Polizeifahrzeug) im Einsatz nähert, hat man umgehend Platz zu machen und vorausschauend zu fahren. Steht auch in deinem verlinkten Beitrag

In Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung steht: Blaues Blinklicht und Einsatzhorn dürften nur verwendet werden, um etwa Menschenleben zu retten. Alle übrigen Verkehrsteilnehmer hätten dann "sofort freie Bahn zu schaffen".

Es ist niemanden etwas passiert, weder Personen- noch Sachschaden, somit ist der Strafbefehl einfach nur lächerlich
 
Nöp.
Blaulicht und Krawalltüten berechtigen niemanden, seine Sonderrechte rücksichtslos durchzusetzen.

Ich erwarte von einem Notarzt, sofern es darum geht Leben zu retten, dass er die Rücksicht zurück nimmt und dafür Geschwindigkeit ganz weit nach vorn auf die Prioritätenliste setzt. Sofern er keine anderen Personen dabei verletzt hat gibt der Erfolg ihm recht.

Urteile die einem Notarzt zum angepasst fahren motivieren, damit ja niemand scharf abbremsen und ins Grüne ausweichen muss, können wir nicht brauchen.
 
Ich erwarte von einem Notarzt, sofern es darum geht Leben zu retten, dass er die Rücksicht zurück nimmt und dafür Geschwindigkeit ganz weit nach vorn auf die Prioritätenliste setzt. Sofern er keine anderen Personen dabei verletzt hat gibt der Erfolg ihm recht.

Was Du erwartest, ist das eine, was die Gesetze hergeben, das andere:
"In Paragraf 35 heißt es allerdings auch: Die Sonderrechte von Einsatzkräften "dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden"."
Also Rücksicht ganz weit vorne.

Urteile die einem Notarzt zum angepasst fahren motivieren, damit ja niemand scharf abbremsen und ins Grüne ausweichen muss, können wir nicht brauchen.

Wir haben schon genug Wild-West auf unseren Straßen, da brauchts nicht noch wildgewordene Notärzte.
 
der Knackpunkt ist doch, dass er unter Blaulicht und Martinshorn unterwegs war.
Der Knackpunkt ist, dass hier trotz dünner Informationslage Annahmen getroffen und Urteile gefällt werden. Statt dem Rechtsweg einfach mal seinen Lauf zu lassen wird sich empört und online-Petitionen gestartet. Das ist einfach zur Seuche geworden und ist etwas, dass wir noch weniger brauchen können als Notärzte, die ständig langsam fahren.

Es gibt zwei Sichtweisen die beide geprüft werden müssen. Nur weil der Leserschaft eine davon nicht passt, muss man nicht gleich das Hirn abschalten.
 
Wir haben schon genug Wild-West auf unseren Straßen, da brauchts nicht noch wildgewordene Notärzte.

Du hast vollkommen Recht, ja genau die Notärzte und Fahrer die Wegerecht haben, sollen zukünftig schön langsam fahren, damit die anderen “ Wild-West "-Fahrer weiter wildwest fahren können. Ja genau so muß es sein. Lasst die Leute sterben, die schnelle Hilfe brauchen, damit ihr nicht bremsen müsst. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn es dich als nächstes trifft...
“Der Knackpunkt ist, dass hier trotz dünner Informationslage Annahmen getroffen und Urteile gefällt werden. Statt dem Rechtsweg einfach mal seinen Lauf zu lassen wird sich empört und online-Petitionen gestartet. “

Die Informationlage reicht aus, um sich ein moralisches Urteil zu bilden. Notarzt - Blaulicht - Martinshorn = Wegerecht - alle haben die Straße zu räumen
Notarzt im Einsatz - Sonderecht = STVO ausgeschaltet/keine Strafverfolgung

kein Unfall - kein Schaden also keine Zivilrechtlichen Ansprüche...

Die Pedition gehört nunmal auch zu unseren demokratischen Staat und ist deshalb legitim, auch wenn es dir nicht passt...:roll:

Aber warten wir es ab, wann die Meldung kommt das das Verfahren eingestellt wurde, ich denke mal spätestens in 2-3 Wochen falls nicht wissen wir Mitte bis Ende März wie das Gericht entschieden hat....

Aber auf Grund der öffentlichen Meinung wird es, falls der unwahrscheinliche Fall einer Verurteilung eintritt, erhebliche Schwierigkeiten geben Ersthelfer, Feuerwehr oder Rettungsfahrer zukünftig zu finden...
 
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bloedsinniger vergleich :D

anruf in der notrufzentrale: hilfe meine frau hat sich in den hals gestochen.
antwort: wir haben hier gerade berufsverkehr, wir kommen sobald der vorbei ist, wir duerfen ja keinen behindern!

was fuer eine antwort wuerdet ihr geben?


peter
 
Folgende News wurde am 05.02.2015 um 12:53:42 Uhr veröffentlicht:
Notarzt soll für Rettungseinsatz blechen - Strafbefehl über 4500 Euro
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Traurig das man bei so einen Job immer " Mit einen Bein im Knast steht"

ich könnte diesen job allein deswegen schon nicht machen weil die leute auf den straßen das blaulich irgnorien oder so regieren das sie zwar meinen dem rtw platz zu machen aber dennoch in weg stellen selbst wen er etwas zu zügig gefahren ist würde ich ihn nicht anzeigen

P.S. Genau so wie bei der Polizei sie müssen sich erst erschießen lassen bevor sie sich wehren können

Egal wie man es in solchen jobs macht man macht es verkehrt
 
was fuer eine antwort wuerdet ihr geben?
Was würdest du denn antworten, wenn der RTW deine Frau überfährt?
Blöder Vergleich, ich weiß...

Das wo kein Schaden, da kein Problem Argument ist total Banane. Jemanden nur dann zu verpflichten mehr Rücksicht zu nehmen, wenn schon etwas passiert ist, ist völlig absurd. Lass uns Gefährdung doch mal ganz aus dem Gesetz streichen. Der Erfolg wird uns schon recht geben, oder wie?
 
Was würdest du denn antworten, wenn der RTW deine Frau überfährt?
Blöder Vergleich, ich weiß...
Du verstehst es einfach nicht, dann erkläre ich es dir anders.

zwei eventuell sterbende Frauen, eine bewusstlos am Boden auf einen Notarzt hoffent (welcher diese retten kann)
eine hinterm Steuer mehr oder weniger aufmerksam und den Notarzt vielleicht behindernt

welche der beiden Frauen kann wohl aktiv dazu beitragen das beide Überleben?
NUR die hinterm Steuer und genau aus diesem Grund gibt es Sonder- und Wegerechte.
Natürlich bringt es keinen was, wenn ich diese Frau umfahre, aber die jenige kann es aktiv verhindern, indem sie sich an die Verkehrsregeln hält und zur Seite fährt...


Das wo kein Schaden, da kein Problem Argument ist total Banane. Jemanden nur dann zu verpflichten mehr Rücksicht zu nehmen, wenn schon etwas passiert ist, ist völlig absurd. Lass uns Gefährdung doch mal ganz aus dem Gesetz streichen. Der Erfolg wird uns schon recht geben, oder wie?

Aber auch zu dir, es ist wirklich sinnvoll, das du in diese Situation kommst-wo du nicht mehr aktiv zu deiner Rettung betragen kannst und irgendein Depp behindert den RTW oder den Notarzt, irgendein Fahrer der eigenlich hätte zur Seite fahren können hat mal eben keinen Bock zu bremsen. Damit du siehst warum es geht....

Jeder, absulut jeder der am Straßenverkehr teilnimmt ist aktiv und kann alles was passiert aktiv beeinflussen, aber derjenige der am Boden liegt und auf die Hilfe anderer Angewiesen ist, kann gar nichts tun,außer zu hoffen das der Notarzt nicht so ignoranten Leuten, wie dir z.B. , begegnet
 
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