Notarzt soll für Rettungseinsatz blechen - Strafbefehl über 4500 Euro

Der Arzt kann sich auch freuen, weil er weiß er hat den Rückhalt vieler Menschen. Und zum Glück hat diese Hetzjagd ein Ende!
 
Update: Münchner Generalstaatsanwaltschaft gibt Erklärung zu Notarzt ab

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat inzwischen auch eine Erklärung zu dem Fall abgegeben. Demnach habe eine "nochmalige Überprüfung des Vorganges" ergeben, dass Hatz wohl nicht wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden wäre. "In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten."

Es war also klar, das es zu keiner Verurteilung kommen konnte.
 
Das mit den Sonderrechten wurde ja auch heiß diskutiert, bestätigt aber nun mal das man damit richtig lag.
Rechtlich ist es nun auch bekräftigt für diejenigen die es nicht geglaubt haben.
 
Strafbefehl nach*Rettungsfahrt gegen Notarzt aufgehoben

Folgende News wurde am 09.02.2015 um 17:31:05 Uhr veröffentlicht:
Strafbefehl nach*Rettungsfahrt gegen Notarzt aufgehoben
Top-Themen

München/Neuburg a.d. Donau (dpa) - Ein Notarzt, dem rücksichtsloses Fahren bei einem Blaulicht-Einsatz vorgeworfen worden war, hat sich gegen die Justizbehörden durchgesetzt. Der Strafbefehl gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben.
Der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt lasse eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten, sagte am Montag der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, Georg Freutsmiedl. Das habe «die nochmalige Überprüfung des Vorganges» ergeben. Das Verfahren werde in Kürze eingestellt.
Der Fall hatte viel Empörung ausgelöst. Bis Montagmittag unterzeichneten mehr als 200 000 Menschen eine Online-Petition, in der ein «Freispruch» für den Mediziner gefordert wurde.
Der Notarzt Alexander Hatz war mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und zu ersticken drohte. Auf der Fahrt überholte der Notarzt mehrere Autos. Ein Autofahrer und ein Zeuge zeigten ihn an. Daraufhin erhielt er einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Außerdem sollte er sechs Monate lang seinen Führerschein abgeben.
Freutsmiedl räumte ein, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft auch aufgrund des großen Medienechos mit dem Fall befasst habe. Die Entscheidung sei aber völlig unabhängig von den öffentlichen Protesten und im Einvernehmen mit der untergeordneten Ingolstädter Behörde gefallen.
Der Notarzt und seine Verteidiger nahmen die Nachricht mit Genugtuung auf. «Das ist zweifelsfrei die richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft», sagte Rechtsanwalt Florian Englert. Der Strafbefehl sei «nicht ansatzweise haltbar» gewesen, betonte auch sein Kollege Günther Schalk. «Wer auf dem Weg zu einem erstickenden Kind ist, fährt per se nicht rücksichtslos, um seines eigenen Fortkommens willen», argumentierten die Verteidiger.
Die Entscheidung zur Aufhebung des Strafbefehls habe der Generalstaatsanwalt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt getroffen, erläuterte Freutsmiedl. Maßgeblich sei die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt selbst gewesen - und die sei erst einen Tag nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen.
Der Mediziner hatte den Strafbefehl nicht akzeptieren wollen. Deshalb sollte der Vorfall demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg an der Donau verhandelt werden.
 
Die Entscheidung sei aber völlig unabhängig von den öffentlichen Protesten und im Einvernehmen mit der untergeordneten Ingolstädter Behörde gefallen.

Bester Satz ever.
Genau wie bei Gasunfällen oder ähnlichem. Eine Gefährdung für die Bevölkerung bestand zu keiner Zeit.

Warum soll man dann immer die Fenster und Türen geschlossen halten, wenns nich gefährlich ist??
 
Kleinkind hat Sekundenkleber verschluckt - Lebensgefahr - Sonderrechte frei ;)

Akute (vermeintliche) Lebensgefahr ist schließlich vorausgesetzt, wenn ein Notarzt disponiert werden soll, daraus ergibt sich dann die Grundlage zur Inanspruchnahme der Sonderrechte.

Aber selbst dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein NA bei hoher Geschwindigkeit ohne Rück- und Voraussicht in den Gegenverkehr ausschert. Dafür wird man auf der Arbeit zu sehr bezüglich dieser Thematik sensibilisiert.

Im Gegensatz dazu beobachtet man bei jeder Alarmfahrt PKW-Fahrer, welche durch (gewollt oder ungewollt) ihre Manöver und gewählten Haltepositionen, um dem RD Platz zu gewähren, eher behindern als helfen.