Kupplungsproblem = Gewährleistung

Stoeffel-Media

- Design for Life
ID: 28926
L
5 Mai 2006
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Hallo, habe vor ca. etwas mehr als 4 Monaten meinen Gebrauchtwagen gekauft. Das Auto war 6 Jahre alt zu dem Zeitpunkt und hatte nur 14t Km drauf. Ich selber habe bei der Probefahrt beim Händler nicht gefahren, sondern ne Freundin, meine Mutter wollte es so und für mich war es bezüglich der Sicherheit auch in Ordnung.

Uns viel bereits dort auf das das Kupplungspedal MAL "Geräuchte machte" aber wir wussten natürlich nicht, das sich nach paar Wochen die Sache zuspitzen würde. Denn derzeit macht das Pedal bei jeder Bewegung, speziell am Schleifpunkt recht viel Lärm und lässt sich nicht "flüssig" durchtreten. Da ich noch ein Fahranfänger bin, kann ich solch eine Behinderung nicht unbedingt gebrauchen, auch wenn ich derzeit gut klar komme und mich daran gewöhnt habe.

Jedoch ist dieses Geräuch ohne Musik nicht wirklich auszuhalten, es ist also klar zu hören. So das war erstmal die Aufklärung in groben Zügen ;-) Meine Frage dreht sich jetzt um den Gewährleistungsanspruch. Habe bereits mit einem Bekannten (arbeitet im Autohaus) darüber geredet und er meinte das es zu keinen Problemen kommen sollte, da ich den Wagen weniger als ein halbes Jahr erst habe und erst derzeit 16T gefahrene Km insgesamt drauf sind.

Was meint Ihr nun, kann der Händler mich irgendwie abwimmeln oder ist er verpflichtet mir zu helfen? Gehe dort nämlich bald hin und will dann da nicht unsicher umher stehen. Angerufen habe ich dort bereits, er signalisierte zwar das er sich das gerne anguckt und bei geringem Aufwand wahrscheinlich auch kostenlos reperieren wird, jedoch ließ er auch andere "Wege" für sich offen.

Händler ist übrigens -> https://home.mobile.de/Ludwig-Automobile

So das wars schon, vielen Dank fürs Lesen und ggf. die Anteilnahme an der Sache!
 
Was steht denn zur Sachmängelhaftung in Deinem Vertrag? Bei Gebrauchtwaren kann nämlich von Beginn an die Beweislast bei Dir liegen. Und dann musst Du nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt angelegt war.

Dazu kommt, dass es sich um kein Verschleissteil handeln darf, und ob da die Kupplung zugehört, weiß ich nicht. Ich würde vermuten, Kupplungsteile sind Verschleissteile.

Warum habt ihr das nicht beim Kauf bemängelt, wenn ihr das gehört habt? Ich kaufe doch nichts, was schon bei der Probefahrt Mängel hat.

Hoffe mal am Besten auf Kulanz des Händlers und sei freundlich zu ihm.

Marty
 
Wie gesagt, es war zu dem Zeitpunkt nicht gravierend, der Verkäufer saß sogar mit im Auto!!! Im Vertrag steht:

Der Käufer kauft das Fahrzeug, wie eingehend besichtigt und Probe gefahren. Die Lieferung in diesem Zustand gilt als Erfüllung. Bezüglich offensichtlicher Schäden und Abnutzungen ist eine Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen (vgl. <§442 Abs. 1 BGB). -Was soll dieser Satz denn genau heißen, vorallem was ist mit "offensichtlicher Schäden" gemeint.- Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängel im Übrigen spätestens 1 Jahr nach Fahrzeugübernahme verjähren...
 
Das bedeutet, dass Du den Wagen trotz des Mangels gekauft hast und damit beim kauf über den Mangel informiert warst und ihn deshalb nachher nicht reklamieren kannst.

Marty
 
Ich war eben nicht informiert, der Händler saß sogar mit drinne und hat mir gesagt das alles ok sei am Auto und wie gesagt, es hatte nur einmal Geräuche gemacht und viel daher nicht auf. Außerdem bin ich kein "Fachmann" und habe das eine Geräuch nur als "einmalige Sache" abgestempelt und das war es zu dem Zeitpunkt ja auch ;-)
 
Ich gebe Marty Recht und glaube das du schlechte Karten hast. Du hast das Fahrzeug trotz Mangel gekauft und diesen wahrscheinlich auch nicht im Vertrag vermerkt. Und da es hier um ein Verschleißteil geht, sinken deine Chancen Richtung Null. Da kannst du nur auf Kulanz vom Händler hoffen.

Champ
 
So nachdem was ich gelesen habe muss ich meinen Vorrednern recht geben.

1. Du hast den Wagen trotz des Mangels der ja aufgefallen ist gekauft

2. Eine Kupplung gehört zu den Verschleissteilen und somit gibt es da niemals eine Garantie

Allerdings so wie du das Geräusch schilderst hört sich das für mich nach Kupplungsseil an. Einfach mal in eine Werkstatt fahren und nachstellen lassen. Diese sind in vielen Fällen meist viel zu stramm eingestellt und machen dann solche Geräusche.
 
Ich hab diesen Fehler doch aber nicht bewusst gekauft:!: Der Fehler war da und wurde nicht erwähnt, also muss er das doch beheben, denn er darf keine Fehler am Fahrzeug an den Käufer weitergeben oder etwa doch?! Ich hab da anderes gehört ...
 
Ich hab diesen Fehler doch aber nicht bewusst gekauft:!: Der Fehler war da und wurde nicht erwähnt, also muss er das doch beheben, denn er darf keine Fehler am Fahrzeug an den Käufer weitergeben oder etwa doch?! Ich hab da anderes gehört ...

Gewährleistung oder Garantie muss nur auf Teile gegeben werden die für die Sicherheit des Autos verantwortlich sind. Kupplung zählt zu den Verschleissteilen somit entfällt das dann. Ausserdem wie du ja selbst geschrieben hast habt ihr das Geräusch bei der Probefahrt gehört somit gilt: " Gekauft, wie gesehen" oder in diesem Fall gehört. Du kannst nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen ansonsten hast du keinen Anspruch auf Reperatur. Wie gesagt Verschleissteil. Oder willst du in 2 Wochen wenn die Bremsbeläge runter sind auch den Verkäufer dafür verantwortlich machen? Vielleicht hätte er dir ja auch sagen müssen das die Bremsbeläge bald runter sein können? So läuft das halt nicht. Es gilt immer keine Garantie auf Verschleissteile.
 
Ich hab diesen Fehler doch aber nicht bewusst gekauft:!: Der Fehler war da und wurde nicht erwähnt, also muss er das doch beheben, denn er darf keine Fehler am Fahrzeug an den Käufer weitergeben oder etwa doch?! Ich hab da anderes gehört ...
Du hast es aber gekauft obwohl du es wusstest. Du bist kein Fachmann, aber auch du kannst sagen, "Da klappert was, da stimmt was nicht. Was ist das?". Im übrigen ist ein zum Teil verschlissenes Verschleißteil kein Fehler. ;)

Gewährleistung oder Garantie muss nur auf Teile gegeben werden die für die Sicherheit des Autos verantwortlich sind.
Ein Motorsteuergerät ist nicht für die Sicherheit verantwortlich und es ist trotzdem Garantie drauf. :p
 
Ein Motorsteuergerät ist nicht für die Sicherheit verantwortlich und es ist trotzdem Garantie drauf. :p

Ok ein Motorsteuergerät ist aber wie der name schon sagt für den Kpl. Motor verantwortlich. Und ausserdem hält sowas in der Regel mehr als 10 Jahre. Und das mit der Garantie kommt immer auf den Verkäufer an, habe es auch da schon anders erlebt.
 
Ich hab diesen Fehler doch aber nicht bewusst gekauft:!: Der Fehler war da und wurde nicht erwähnt, also muss er das doch beheben, denn er darf keine Fehler am Fahrzeug an den Käufer weitergeben oder etwa doch?! Ich hab da anderes gehört ...
Der Verkäufer müsste Dich über Mängel, die er kennt informieren. Ein KfZ-Händler kann sich auch nachher nicht einfach herausreden, er hätte das nicht gewusst. Er muss den Wagen vor dem Verkauf prüfen.

Das bedeutet aber nicht, dass er ihn in einen Quasi-Neuszustand versetzen muss. Wenn der Wagen zum Kaufzeitpunkt fuhr und die Kupplung keine Probleme machte, und das hat sie ja bei der Probefahrt auch nicht, dann kannst Du ihm jetzt nichts mehr.

Einzige Ausnahme: Er wusste, dass die Kupplung hinüber ist und hat es Dir nicht gesagt.

Marty
 
Das letzte muss ja der Fall sein, denn zu Anfang hat es ab und zu diese Geräuche gemacht, hab mir da keinen großen Kopf gemacht aber seit einigen Wochen geht das ganze Zeit und sehr deutlich hörbar. Der Schaden hatte also seine Anfänge schon vor dem Kauf und hätte bei einer längeren Probefahrt auch sicher aufgefallen aber der Typ wollte anscheinend nicht so lange, vielleicht wusste er ja das es dieses Problem gibt:!:

Das sind jetzt alles Spekulationen aber wie ich so gehört habe, werde ich wohl keine großen Chancen haben...
 
boah... wenn man was will muss man auch kämpfen und jetzt sind die chancen noch gut. bei gebraucht wagen vom händler hat man ein jahr gewährleistung, bzw mängelhaftung. die ersten 6 monate muss der händler beweisen dass der mangel erst nach dem kauf entstanden ist. (bzw der auslöser des fehlers), nach den 6 monaten wird die beweislast umgedreht. (da hat man schlechte karten)

von daher mal beim händler vorbei fahren und drauf ansprechen und schauen was er sagt. (und dabei direkt drauf ansprechen dass es deiner meinung nach unter die gewährleistung fällt) natürlich wärs da praktisch wenn man weiß an was es leigt und man ein wenig ahnung hat.

gekauft wie gesehen? aber hallo... zuwas ist euerer meinung bitte die gewährleistung da? die ist genau dafür da... um fehler die beim kauf nicht ersichtlich waren auch im nachhinein anzukreiden.
und zum thema verschleißteil... ja die kupllung ist ein verschleißteil, aber das heißt nicht dass die kupplung auseinanderfallen darf. wer weiß was dran kapput ist...

@Stoeffel-Media vielleicht hast du auch noch notfalls kulanz beim hersteller... 16tkm ist doch fast wie neu. ausser es war nen opa auto was 20jahre in der garage stand. (ich hab letztens nen fiesta gesehen 17tkm baujahr 91, der roch sogar fast noch nach fabrik neu *lol*)
 
Naja ist schon 6 Jahre alt und wurde laut Verkäufer von einer älteren Doktorendame gefahren, welche das Auto wohl nur zu Einkaufsfahrten genutzt hat.