Führerschein mit 17 , mit 18 Motorad fahren

CarpusEst

Well-known member
ID: 396781
L
3 Mai 2010
2.233
80
Hey Leuz,

Habe da mal eine frage an euch ???

Also ich habe jetzt meinen Führerschein mit 17 bestanden also fahren mit Begleitung , nun meine eigentliche Frage ....

Darf ich nach meinem 18 Geburtstag ohne Motorad Führerschein ein Motorad bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit ( Kubik Größe ) fahren ???

Die suche im Internet hat mir noch nicht viel weiter geholfen da dass alles sehr verwirrend ist ...

Ich hoffe da kennt sich jemand mit aus ???

mfg CarpusEst
 
Hey Leuz,

Habe da mal eine frage an euch ???

Also ich habe jetzt meinen Führerschein mit 17 bestanden also fahren mit Begleitung , nun meine eigentliche Frage ....

Darf ich nach meinem 18 Geburtstag ohne Motorad Führerschein ein Motorad bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit ( Kubik Größe ) fahren ???

Die suche im Internet hat mir noch nicht viel weiter geholfen da dass alles sehr verwirrend ist ...

Ich hoffe da kennt sich jemand mit aus ???

mfg CarpusEst

Mit verlaub, Du hast vor kurzem deinen Führerschein bestanden und weißt nicht was Du fahren darfst? 8O

Da gibt es sowas, das heißt Fahrzeugklassen, die sind in deiner Fahrerlaubnis eingetragen. Diese sollten erst einmal genannt werden, bei einer solchen Frage. ;)

Was ich mich aber Frage, wie hast Du deine theoretische Prüfung bestanden? 8O
 
Bist Du dir sicher, das die richtige Fahrerlaubnisklasse, dafür in deiner Fahrerlaubnis eingetragen ist? 8O

Ist dort nur "B" eingetragen, würde ich Darkkurt seine Antwort, nicht unbedingt unterstreichen.

M (Kleinkrafträder),S (Quads) und L (Traktoren) sind immer Bestandteil der Fahrerlaubniss-Klasse B. ;)

Und da sie ab 16 einzeln erworben werden können, kann er sogar jetzt schon alleine entspr. Fahrzeuge bewegen - zumindest in Deutschland! :ugly:

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Begleitetes_Fahren#Pr.C3.BCfungsbescheinigung )
 
M (Kleinkrafträder),S (Quads) und L (Traktoren) sind immer Bestandteil der Fahrerlaubniss-Klasse B. ;)

Und da sie ab 16 einzeln erworben werden können, kann er sogar jetzt schon alleine entspr. Fahrzeuge bewegen - zumindest in Deutschland! :ugly:

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Begleitetes_Fahren#Pr.C3.BCfungsbescheinigung )

Sind Bestandteil, das ist korrekt.

Müssen aber auch tatsächlich eingetragen sein.
Sollte hier ein Fehler vorliegen und die entsprechende Eintragung fehlt, dürfen entsprechende Fahrzeuge nicht gefahren werden. ;)
 
Auch nicht zwingend korrekt - Wenn sie nicht im Schein eingetragen ist, dann mag kein Führerschein vorliegen, aber trotzdem eine Fahrerlaubnis... :p.

Also kann man sie demnach auch korrigieren/nachtragen lassen.
 
...
Also kann man sie demnach auch korrigieren/nachtragen lassen.

Ich kenne zwar jetzt nicht den genauen Zeitrahmen, aber sicher nicht ewig. :-?

Deshalb hab ich oben geschrieben, das zu so einer Frage, auch die Angabe der einzelnen, eingetragenen, Fahrzeugklassen gehört.

Ich kannn ja nicht, von hier aus, in die dort vorliegende, Fahrelaubnis sehen. ;)
 
Bestandsschutz - verfällt nicht (solange er seinen Lappen nicht aus anderen Gründen abgeben muss...)

Und mit Erwerb der Plastik-Karte wird es dann dort ohnehin eingetragen.

Das ist nicht ganz korrekt, wenn die Eintragung nicht gemacht ist (was auch schon vorgekommen ist), darf man diese Fahrzeuge erst einmal nicht führen.

Richtig ist der Bestandsschutz, der auch verloren gehen kann (z.B. bei Umschreibungen).

Mit der Plastikkarte, hat es nichts zu tun, auch dort gibt es fehlerhafte Eintragungen.

Deshalb sollte man die Eintragungen, bei erhalt der Fahrerlaubnis ja auch kontrollieren, alleine schon, um späteren Ärger zu vermeiden. ;)
 
Eingetragen oder nicht, da wird sich kein Polizist dir quer stellen ;)
Doch sollte ein Unfall passieren und das ist tatsächlich nicht eingetragen, könntest du Probleme bekommen

Gruß
 
Ich habe Folgendes auf der Homepage meiner Fahrschule
Was darf ich mit der Klasse A begrenzt fahren?

Zweiräder

* mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
* einer bbH von mehr als 45 km/h
* einer Nennleistung von höchstens 25 kW
* einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW)

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A begrenzt erweitert sie sich automatisch auf Klasse A unbegrenzt

Führerscheinklasse A18 (Motorrad, begrenzt)
 
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