Frauenparkplatz?

k491

Well-known member
20 April 2006
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Ich bitte Euch mal um eine kurze Beurteilung der Lage, folgendes Bild habe ich in einer Tiefgarage einer Einkaufsmall gemacht:



Nun fragte ich mich; ist der linke von den beiden Parkplätzen nun ein Frauenparkplatz, oder nicht?

Lt. der Beschilderung ist es keiner. Die Markierung auf dem Boden ist uneindeutig, das könnte sowohl ein "P" wie auch ein "F" sein.

Nachdem ich mich etwas belesen habe, gibt es im Rahmen der StVo keine Frauenparkplätze, diese können auf Privatgelände vom Eigentümer jedoch ausgewiesen werden.
Auf dem besagten Parkplatz wird bei der Zufahrt jedoch darauf hingewiesen, dass hier die StVo gilt.

Laut meinem Verständnis handelt es sich also aufgrund mehrerer Hinweise nicht um einen Frauenparkplatz, dennoch hätte ich ein schlechtes Gewissen mich dort hin zu stellen, da ich mir gut vorstellen kann das man nur zu Faul war, das Schild ordentlich zu platzieren, denn der Pfeiler steht natürlich schon einigermaßen praktisch, aber nicht ideal.

Also was nun? :ugly:
 
In der Ansicht von oben wäre es besser zu erkennen, aber ein Größenvergleich (Pflastersteine abzählen reicht schon) tuts auch: Es ist ein F.
 
Ja ok, das es eigentlich ein Frauenparkplatz sein soll ist mir auch klar. Aber wenn man ganz kleinkariert und objektiv die Regeln beachten will, dann könnte man hier schon ins Grübeln kommen :roll:

Gilt nun Hausrecht oder StVo? In dem einen ist es ein Frauenparkplatz, in dem anderen nicht ;)
 
Da das F auf dem Boden keine eindeutige Bezeichnung ist kann sie ignoriert werden. Das Schild oben hat Vorrang und zeigt eindeutig nur die Plätze nach rechts an. Also vor dem Richter müsstest du Recht bekommen.
Abgesehen davon: Was ist nochmal der Sinn von Frauenparkplätzen? Ist das der Ort, wo potentielle Triebtäter einfacher ihre Opfer finden können? Aber das nur am Rande...
 
Es sind die besten Parkplätze direkt neben dem Eingang :mrgreen:
(Kameraüberwacht und mit Alarmtaster)

Ich finde das prinzipiell natürlich eine nette Geste vom Eigentümer/Betreiber und halte die Parkplätze unter normalen Umständen auch gerne frei. Doch wenn ein Parkhaus extrem voll ist und ich die 2. Runde drehen muss um einen Parkplatz zu finden, stelle ich mich auch ohne schlechtes Gewissen auf einen F Parkplatz.

Wenn man sich schon die Mühe macht (auch finanziell) und solche Parkplätze einrichtet, kann man sie doch wenigstens unmißverständlich Beschildern :think:
 
Soll ich dann aussteigen und messen? Wozu sollte das gut sein? Ist das eine Unterstellung, dass sie schlechter einparken oder mehr Einkäufe im Auto verstauen müssen?! Zum Glück binich selten mit nem Auto im Parkhaus :)
 
Soll ich dann aussteigen und messen? Wozu sollte das gut sein? Ist das eine Unterstellung, dass sie schlechter einparken oder mehr Einkäufe im Auto verstauen müssen?! Zum Glück binich selten mit nem Auto im Parkhaus :)

Ist es nicht, ist lediglich eine Feststellung gewesen - warum das so ist, musst du schon einen entsprechenden Parkhausbetreiber fragen :p
 
[...]Lt. der Beschilderung ist es keiner. Die Markierung auf dem Boden ist uneindeutig, das könnte sowohl ein "P" wie auch ein "F" sein.

Nachdem ich mich etwas belesen habe, gibt es im Rahmen der StVo keine Frauenparkplätze, diese können auf Privatgelände vom Eigentümer jedoch ausgewiesen werden.
Auf dem besagten Parkplatz wird bei der Zufahrt jedoch darauf hingewiesen, dass hier die StVo gilt.

Laut meinem Verständnis handelt es sich also aufgrund mehrerer Hinweise nicht um einen Frauenparkplatz,

[...]

Also was nun? :ugly:

Zum Thema Normen: Hier ist es wohl so zu verstehen, dass im Parkhaus (auch) die StVO gilt, nämlich dann, wenn der Betreiber nichts anderes regelt.

Zum Thema "F" und "P": Haben alle anderen Parkplätze im Haus ein "P"? Vermutlich nicht, somit sagt mir die Logik, dass hier ein "F" auf den Boden gemalt ist, auch wenn es nicht mehr taufrisch ist.
 
@daric,

"Im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen sind geschlechtsspezifische Parkplätze nicht in der deutschen Straßenverkehrsordnung vorgesehen. Der Hausherr des Parkplatzes kann die Einhaltung nur durchsetzen, wenn auf dem Parkplatz die Regelungen der StVO keine Anwendung finden"

Quelle = https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenparkplatz#Deutschland

Somit ist klar das der Hausherr wenn er auf die StVO verweist es kein Frauenparkplatz sein kann ;)

"Ich finde das prinzipiell natürlich eine nette Geste vom Eigentümer/Betreiber"

Das hat nichts mit netter Geste zu tun, manche Bundesländer VERPFLICHTEN Betreiber von Parkhäusern per Garagengesetz dazu solche Parkplätze einzurichten.
 
Im Zeitalter des "GEnder-Mainstream-Blödsinns": Müssen dann auch noch "Trans-Plätze..." eingerichtet werden?!


Warum nicht ?gibt doch auch klos fuer die 2geschlechtlichen . schwule und lesben bekommen auch seperat welche . normale logischerweise auch .

Ach ja die hundebesitzer bekommen auch ein aber da ist nen wasserbecken bei fals die 4beiner durst haben ;/
 
Solange sich Menschen wie ihr über andersdenkende und andersfühlende Menschen lustig machen, ist so etwas wie der "Gender-Mainstream-Blödsinn" wohl leider notwendig... :roll:
 
Solange sich Menschen wie ihr über andersdenkende und andersfühlende Menschen lustig machen, ist so etwas wie der "Gender-Mainstream-Blödsinn" wohl leider notwendig... :roll:
Über gewisse Dinge ist es manchmal gar nicht so leicht, sich nicht zu amüsieren:

Wir hatten vor einiger Zeit den arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft im Haus und es wurde bemängelt; dass nicht in min. jedem zweiten Herren-WC ein selbstschließender Hygiene-Eimer vorhanden ist (zusätzlich zu dem normalen Mülleimer).
Diese Räumlichkeiten (zur Erinnerung, Herren-WCs) müssen dann von außen noch mit einem Hinweisschild gekennzeichnet sein, dass dort Hygiene-Eimer vorhanden sind.

Also ganz ehrlich? Ich sag lieber nichts... :ugly:
Ich bin mir grad nicht ganz sicher ob das nun eine Empfehlung oder Auflage war, umgesetzt haben wir diesen Unsinn natürlich nicht.

Diese immer weiter ausufernden Abspaltungen von "andersdenkenden und andersfühlenden" kann man auch maßlos übertreiben. Wir sind alle nur Menschen, nicht mehr und nicht weniger.
 
Solange sich Menschen wie ihr...

meintest Du damit auch mich ?

Wenn ja, versuche zu verstehen, es gibt nunmal Gesetzliche Regeln.

"Schlimm" wird es dann wenn es "Gesetze" im Länderrecht gibt die vom Bundesgesetz in keinste weise geregelt werden.

In diesem Moment gild der Grundatz "Bundesrecht bricht Länderrecht" nämlich nicht.

Das bedeutet nichts anderes als das Länderrecht gild.

Wenn Du mich nicht meinst, vergiss bitte diesen Post.
 
Über gewisse Dinge ist es manchmal gar nicht so leicht, sich nicht zu amüsieren:

Wir hatten vor einiger Zeit den arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft im Haus [...]

Also ganz ehrlich? Ich sag lieber nichts... :ugly: [...]

Die Arbeitsmediziner von der BG machen sich über Sachen Gedanken, die uns auf die Schnelle nicht einfallen. Hast Du mal an andere Hygiene-Artikel gedacht als an Damen-Binden? ;) Manche Menschen haben Wunden an unangenehmen Stellen, es gibt Menschen mit Inkontinenz-Problemen. Es mag also durchaus sinnvolle Anwendungen für einen verschließbaren Eimer auch auf Herren-WC´s geben, vielleicht sogar welche, die mir ohne Googlen nicht eingefallen sind...

meintest Du damit auch mich ?

Wenn ja, versuche zu verstehen, es gibt nunmal Gesetzliche Regeln.

"Schlimm" wird es dann wenn es "Gesetze" im Länderrecht gibt die vom Bundesgesetz in keinste weise geregelt werden. In diesem Moment gild der Grundatz "Bundesrecht bricht Länderrecht" nämlich nicht.

Das bedeutet nichts anderes als das Länderrecht gild. [...]

Also wenn schon Klugscheisserei, dann richtig. Es heißt "Bundesrecht bricht Landesrecht". Und diese Regel gilt auch nicht allgemein, sondern nur im Falle konkurrierender Gesetzgebung, bei der die Zuständigkeit beim Bund liegt und dieser eine (Rahmen-) Gesetzgebung für erforderlich hält.

Du magst nun der Meinung sein, der Bund solle sich um alles kümmern. Dann verweise ich Dich auf die Unmengen von Regeln in unserem täglichen Leben, von Schulordnungen über Hausordnungen hin zu technischen Normen. Möchtest Du für all das Ministerien einrichten, oder sollen das vielleicht doch lieber die Menschen entscheiden, die es angeht?

Dasselbe gilt im Grundsatz auch für die föderalistische Gesetz- bzw. Satzungs- oder Verordnungskompetenzen. Da gibt es zwar sicher den einen oder anderen diskussionswürdigen Bereich, aber im Grundsatz würde ich das nicht abschaffen. Dazu ist Deutschland viel zu unterschiedlich, was jeder weiß, der mal ein wenig durch die 16 Bundesländer gefahren ist...

Tut mir leid, dass das alles nichts mit Frauenparkplätzen zu tun hat, aber das Thema war ja auch ausdiskutiert, oder? :think: