Erste Hilfe nochmal machen trotz Führerschein?

Maeuschen

Gesperrt
14 November 2006
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Hallo,

mein Freund möchte einen Führerschein für PKW machen. Er hat vor ca. 9 Jahren einen Führerschein für 125er gemacht. Meine Frage, muss er jetzt nochmal die erste Hilfe machen oder reicht die vom ersten mal? Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Gruß Maeuschen
 
jo, nämlich nur 2 jahre.
für die zulassung zur prüfung braucht man eine gültige bescheinigung.
 
Hallo,

wollte nur bescheid sagen das er keinen erste Hilfe Kurs mehr machen musste. Er hat jetzt die weiße Karte beantragt und kann dann bald zur Prüfung.

Gruß Maeuschen
 
[...] wollte nur bescheid sagen das er keinen erste Hilfe Kurs mehr machen musste.
Dann war da aber eine Menge Überzeugungskraft oder was auch immer im Spiel. Die Richtlinien sagen nämlich definitiv etwas anderes. Ein neun Jahre alter Kurs bringt rein gar nichts.

Solche Kurse sollten sowieso alle zwei Jahre für jeden / jede mit Führerschein zur Pflicht werden. Denn aus meinem Kurs von vor 1,5 Jahren habe ich nahezu alles wieder vergessen.

Wen man wirklich mal in eine Situation gerät wo man erste Hilfe leisten muss, kommt es eventuell auf Sekunden an.
 
Solche Kurse sollten sowieso alle zwei Jahre für jeden / jede mit Führerschein zur Pflicht werden. Denn aus meinem Kurs von vor 1,5 Jahren habe ich nahezu alles wieder vergessen.

Das kann ich nur bestätigen... Musste einen EH-Kusr 2004 vom Studium (damals noch Medizin) machen. So richtig mit Puppe beathmen etc, und ich weiss nicht ob ich jetzt noch fit genuch wär um jemandem an wirklich ein erste große Hilfe zu sein...
Klar, die Basics wie stabile seitenlage oder der griff wie man jemanden aus dem auto zieht weiss ich noch, aber das wars dann auch schon fast...

Naja, trage trotzdem in meinem Portemonie mein "Beathme-Tuch" (oder wie man das nennt) mit. Also das tuch was man jemanden dann über den Mund legt um bei Mund-Mund nicht zu "intim" zu werden (das wurde uns damals im KH von den Ärzten ausgeteilt)
 
Nee er hat die nicht überredet. Er hat dort angerufen und nach gefragt wie es mit der ersten Hilfe aussieht weil der von der Caritas meinte das er erstmal fragen soll wegen der ersten Hilfe.

Er hat dann beim Straßenverkehrsamt angerufen und seinen Namen angegeben etc. Dann meinte die Frau das er keine erste Hilfe mehr benötigt. Ist ja klar das mein Freund dann keine mehr macht, wer würde das schon machen?
 
Ein Erste-Hilfe-Kurs verfällt nicht, jedenfalls gibt es für den Erwerb einer Fahrerlaubnis keine entsprechende gesetzliche Grundlage. Dort steht lediglich, dass man an einer entsprechenden Unterweisung teilgenommen haben muss. Da ist prinzipiell völlig egal, wann die war.

Allerdings finde ich es falsch, die Erste-Hilfe-Kenntnisse nicht aufzufrischen. Sicherlich kommen die wenigsten Menschen in ihrem Leben in eine Situation, wo sie durch ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse Schaden von einem Unfallopfer abwenden konnten, aber man kann ja nicht vorhersehen, ob man einer dieser "wenigen Menschen" ist.
Und wenn man dann doch einmal in eine solche Situation kommt, ist man froh, wenn man weiß, was man tut, was man darf, etwas über die rechtliche Absicherung der eigenen Maßnahmen informiert ist und nicht nutzlos herumsteht.

Vor meinem Erwerb der Klasse B habe ich einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" mitgemacht, knapp ein Jahr danach einen Erste-Hilfe-Kurs wegen meines FSJ beim Roten Kreuz, einen Erste-Hilfe-Kurs vor der Anmeldung zur Klasse C und dann wieder während der Ausbildung zum Rettungsassistenten einen EH-Kurs.
Gut... Bei so einem Beruf sollte das evtl. auch sitzen... *g* Allerdings hätte ich es auch so gemacht.

Das ist eine Frage des Verantwortungsgefühls und der Zivilcourage. Anstelle eines Kino- oder Restaurantbesuchs eben einmal zu einem Erste-Hilfe-Kurs gehen. So alle eineinhalb bis zwei Jahre... Schadet es? Sicherlich nicht.
 
jo, nämlich nur 2 jahre.
für die zulassung zur prüfung braucht man eine gültige bescheinigung.

Nö braucht man nicht :p
Mein erste Hilfe schein war noch aus der Hauptschule als die dort sowas mal angeboten hatten, den hab ich letztes Jahr bei der Fahrschule abgegeben und gut wars. :mrgreen:

Ich hab ja extra vorher nachgefragt und die Tante in der Fahrschule hat mir bestätigt das viele Glauben das der erste Hilfe schein nach 2 Jahren abläuft, es aber nicht stimmt.
 
@Tropal Mhh also da du unsere Situation nicht kennst verstehe ich das du jetzt so redest. Aber es kann mir nicht jeder hier erzählen das er den Kurs trotzdem machen würde. Klar, wenn ich nichts zu tun habe dann mach ich ihn.

Das wäre genau das gleiche wenn ich einen Führerschein hab aber 10 Jahre lang nicht fahre. Muss ich dann auch nochmal zur Fahrschule?
 
Aber es kann mir nicht jeder hier erzählen das er den Kurs trotzdem machen würde. Klar, wenn ich nichts zu tun habe dann mach ich ihn.
Es erzählt ja auch nicht jeder, hier haben nur einige die Meinung geäußert, dass es nicht verkehrt wäre, Auffrischungskurse zur regelmäßigen Pflicht zu machen.

Das wäre genau das gleiche wenn ich einen Führerschein hab aber 10 Jahre lang nicht fahre. Muss ich dann auch nochmal zur Fahrschule?
Nein, müsstest Du natürlich nicht. Aber ein paar Übungsrunden in ungefährlichem Terrain wären sicherlich nicht verkehrt.
 
Ob der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" verfällt, weiß ich gerade nicht. Allerdings wüsste ich nicht, welche Grundlage es dafür geben sollte.

Der Unterschied zwischen einem Erste-Hilfe-Kurs und einem Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs ist groß. Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen beinhalten die absoluten Basics, stabile Seitenlage, Helmabnahme, Rettungsgriffe, Wiederbelebung...
Im Erste-Hilfe-Kurs lernt man erweiterte Maßnahmen. Das Anlegen von Verbänden, Gefahrenquellen, Erstmaßnahmen bei Verbrennungen oder Verletzungen/Verätzungen im Bereich der Augen...
 
Der Unterschied zwischen einem Erste-Hilfe-Kurs und einem Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs ist groß.
Okay, dann haben wir hier wahrscheinlich über zwei verschiedene Dinge geschrieben. ;)

Offensichtlich habe ich also nur einen Kurs über Sofortmaßnahmen gemacht, denn der hat rund acht Stunden gedauert und es waren die ganzen grundsätzlichen Sachen dabei.

Ganz früher, so ungefähr im Jahr 2000 habe ich mal einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Da müsste ich in der 7. Klasse gewesen sein. Den Führerschein habe ich im Dezember 2005 gemacht. Hätte ich den Kurs dann noch vorweisen können?
 
Theoretisch ja.
Bin mir nicht ganz sicher, da Du ja erst 7 Jahre warst, wärest Du 16, 17 oder 18 Jahre gewesen, dann hätte der Schein auf jeden Fall noch Gültigkeit gehabt. ;)