Bei Wasserlachen brauchen Autofahrer keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen

Da freut man sich doch über solche Gerichtsurteile, und so kluge Kommentare a la "Solln sich die Fussgänger doch gscheit anziehen" dann ganz besonders, gell? ;)
 
Da freut man sich doch über solche Gerichtsurteile, und so kluge Kommentare a la "Solln sich die Fussgänger doch gscheit anziehen" dann ganz besonders, gell? ;)

Also bei Regenwetter sollte man sich schon ordentlich anziehen ..

Es gibt kein falsches Wetter, es gibt nur falsche Kleidung!
 
Da hast Du wohl wahr... ;)

Es gibt - zumindest für das Wasser von oben - ja auch Regenschirme. 8)
Aber für das Wasser von der Seite is noch nix erfunden worden. So dichte Klamotten gibt's einfach nicht, es sei denn Taucheranzüge. ;)
 
Ich finde man muss aber immer auch die andere Seite sehen:

Da gibt es doch den klassischen Fall, von dem Bewerber, der mit seinem teuersten Anzug zum Bewerbungsgespräch geht, um dort einen deutlich besser bezahlten Job, als seinen jetzigen zu bekommen.
Lassen wir diesen Bewerber jetzt noch einen Regenschirm anhaben, damit er nicht nass wird und er somit dem Wetter entsprechend gekleidet ist.

Wenn jetzt ein Auto an ihm vorbeifährt und den Anzug ruiniert und er dadurch bei dem Vorstellungsgespräch den Job nicht bekommt (Kausalitätserwägungen lass ich jetzt mal dahingestellt), dann sind wir schnell in einer Dimension,
wo leichtere Sachschäden an den Autos (keine Personenschäden) dem Interesse des Fußgängers (Anzug und besser bezahlter Job) rein summentechnisch unterliegen.

Deswegen bin ich auch dafür, dass man bei derartige Sachverhalten von Fall zu Fall entscheiden sollte.
 
Du meinst also allen Ernstes, dass man eine Straftat (Gefährdungim Straßenverkehr) billigend im Kauf nehmen sollte, weil eventuell jemand zu einem Bewerbungsgespräch fährt?

Sorry, aber ich würde sicher nicht eine Straftat in Kauf nehmen, um einer Wasserlache auszuweichen, bei der ich dann eventuellen Personen- und/oder Sachschaden verursachen könnte, nur, weil jemand dann das Wasser nicht abbekommt.
 
Warm geht der Fußgänger bei Regen trotz des Wissens um die Spritzgefahr denn unbedingt auf der Straßenseite des Fißweges, statt die Häuserseite zu nutzen?
Man darf die Schuld nicht alleine beim Autofahrer suchen!

Hier haben wir das zB so, dass eine große Hauptstraße ist, links und rechts dann jeweils ein ca 1m breiter Grünstreifen gefolgt vom Fußweg.
Und jedesmal, aber wirklich jedesmal, sehe ich, dass die Fußgänger schön direkt am Grünstreifen herlaufen, statt die Häuserseite des Fußweges zu nutzen .. und da soll ich dann als Autofahrer eine Gefährund des fahrenden Verkehrs billigend in Kauf nehmen, damit der Fußgänger, der ja selber einfach nur unachtsam ist, nicht nass wird?

NÖ!!

Es gibt auch Fuß-/Gehwege die nicht 2m oder mehr breit sind und keinen Grünstreifen an der Starßenseite haben. Diese haben dann die minimale Mindestbreite, wo willst du als Fußgänger dann hin wenn so ein Autofahrer kommt? Dann ist nicht mehr viel mit an der Häuserseite gehen. Und erst rechts eng wirds dann wenn dir ein anderer Fußgänger oder sogar jemand mit Kinderwagen entgegen kommt.
Und dann gibts ja noch die Experten von Autofahrern, die dann auf dem kombinierten Fuß- und Radweg ihr Fahrzeug auf selbigen KOMPLETT abstellen und nicht nur mit einer Seite drauf stehen. Da wurde der Kantstein bei der Sanierung der Straße hier schon höher gelegt um diese zu vermeiden. Auch dann wirds schon schwierig dort vorbei zu kommen.

Wow, eine eigene Spezies Fusssgänger, die Ihr da habt. Also hier gehen die Fussgänger - eben wegen solcher "Spezialisten", die Fussgänger gerne duschen - eher an der Häuserseite. Natürlich läßt es sich manchmal leider einfach nicht vermeiden, die Strassenseite zu benutzen. Zum Beispiel, wenn auch ein anderer Fussgänger die Häuserseite benutzen will, und man ihn "aus dem Weg räumen" müsste. Oder wenn man eine Strasse überqueren will. Ich weiß, ich weiß, die gehört ja den Autofahrern, aber manchmal ist das Schicksal schon hart. Vielleicht war's ja bei dem Ehepaar in den News ähnlich?

Wenn du eine einmündende Straße/Grundstücksausfahrt als Fußgänger überquerst und dieses auch noch gekennzeichnet ist ( abgesenkter Kantstein, gleicher Belag wie Fußweg oder durch Straßenmarkierung kenntlich gemacht), gehört dieser Bereich zum Fußweg und die Autofahrer haben, sofern möglich, dem Fußgänger platz zu machen. Erstmal haben die Fußgänger dann vorrang und es soll denen dort die GEFAHRLOSE Überquerung ermöglichen. Erlebt man immer wieder das Autofahrer meinen sie müssten dem doofen, störenden Fußgänger keinen platz machen.

Aber bei der News find ich schon, der Autofahrer hat schuld. Man hat generell so zu fahren, dass eine Bremsung jederzeit gefahrlos möglich ist, und bei nasser Fahrbahn erst recht. Und die Gegenargument, das ich hier schon gelesen habe, die beweisen sollten, dass der Fussgänger schuld ist, sind ja mehr als lachhaft. ;)
Richtig, lernt man schon in der Fahrschule. Es kann ja auch plötzlich mal ein Kind auf die Straße rennen.

Also bei Regenwetter sollte man sich schon ordentlich anziehen ..

Es gibt kein falsches Wetter, es gibt nur falsche Kleidung!

Es gibt auch Situationen wo man keine passende Kleidung dabei hat.
Reicht ja schon wenn man bei bestem Wetter aus dem Haus geht und Stunden später auf dem Rückweg ist. Nun zieht Regen/Unwetter auf von dem im Wetterbericht bei verlassen des Hauses keine Rede war. Also hat der jenige weder Regenschirm, Regenjacke noch Regenhose an geschweige den dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du meinst also allen Ernstes, dass man eine Straftat (Gefährdungim Straßenverkehr) billigend im Kauf nehmen sollte, weil eventuell jemand zu einem Bewerbungsgespräch fährt?

Sorry, aber ich würde sicher nicht eine Straftat in Kauf nehmen, um einer Wasserlache auszuweichen, bei der ich dann eventuellen Personen- und/oder Sachschaden verursachen könnte, nur, weil jemand dann das Wasser nicht abbekommt.

Naja, sinnig, und dem Wetter angemessen zu fahren find ich nicht grad Straftatbestand. Und dann brauchts auch keine Vollbremsung vor ner Pfütze (wenn schon nicht des Fussgängers wegen, dann wegen des Autos, dem so eine "Unterbodenwäsche" auch nicht grad gut tut). :mrgreen:

Mit Strasse überqueren meinte ich zwar keine Einmündung, aber diese Spezialisten, die einen an ner Einmündung ignorieren, kenne ich auch. Gibt's hier leider häufiger...

Ansonsten - fully owned...
 
Du meinst also allen Ernstes, dass man eine Straftat (Gefährdungim Straßenverkehr) billigend im Kauf nehmen sollte, weil eventuell jemand zu einem Bewerbungsgespräch fährt?

Sorry, aber ich würde sicher nicht eine Straftat in Kauf nehmen, um einer Wasserlache auszuweichen, bei der ich dann eventuellen Personen- und/oder Sachschaden verursachen könnte, nur, weil jemand dann das Wasser nicht abbekommt.

Wer sein Auto so bewegt, dass er nicht - ohne Gefährdung - eine Schädigung des Fußgängers vermeiden kann, der sollte evtl. darüber nachdenken, ob er seinen Führerschein zurecht sein Eigen nennt! Wenn ich das richtig verstanden habe reden wir hier nicht von einer unbekannten Strecke wo einem aus Unwissenheit einmal so etwas passieren kann. "Angepasste Geschwindigkeit" nennt man das. Und dann kann man eben auch auf einer Straße einmal nicht die erlaubte 50 ausfahren!
 
Du meinst also allen Ernstes, dass man eine Straftat (Gefährdungim Straßenverkehr) billigend im Kauf nehmen sollte, weil eventuell jemand zu einem Bewerbungsgespräch fährt?

Sorry, aber ich würde sicher nicht eine Straftat in Kauf nehmen, um einer Wasserlache auszuweichen, bei der ich dann eventuellen Personen- und/oder Sachschaden verursachen könnte, nur, weil jemand dann das Wasser nicht abbekommt.

Sorry, aber bitte welcher Straftabestand liegt vor, wenn du bremst, um einen Fußgänger nicht nass zu machen, und dir aufgrund der Bremsung jemand hinten drauf fährt, wobei nur Sachschäden entstehen?
Richtig - Keiner.

Außerdem gibt das Gericht ja selbst zu, dass es die Frage anders, als andere Gerichte, beantwortet, z.B.

1. Wird die Kleidung eines Fußgängers dadurch verunreinigt bzw beschädigt, daß durch einen eine Haltestelle anfahrenden Linienbus Schneematsch von der Straße aufspritzt, steht dem Fußgänger ein Schadenersatzanspruch nach BGB § 823 Abs 2 in Verbindung mit StVO § 1 zu.

2. Bei StVO § 1 handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des BGB § 823 Abs 2.
 
Also sind Linienbusse schlechter gestellt als andere Autofahrer, oder ist das nur individuelle Auffassung des Gerichts? Wäre ja blöd für die Busfahrer, denn die müssen ja logischerweise näher an den Fahrbahnrand.
 
Wer sein Auto so bewegt, dass er nicht - ohne Gefährdung - eine Schädigung des Fußgängers vermeiden kann, der sollte evtl. darüber nachdenken, ob er seinen Führerschein zurecht sein Eigen nennt!

Also wenn ich, an einer regulären Straße, mit regulären 50 fahre, und dann eine Lache auftaucht und ein Fußgänger meint, sich am Wegesrand zu schleichen, dann soll ich als Fahrer unfähig sein und meinen Lappen abgeben?

Verzeih mir, wenn ich dir gerade auslache!

Hier haben wir zB viele Kurven, da sieht man nicht immer den Gegenverkehr, zumindest nicht vorrausschauend, und auch nicht unbedingt die Fußgänger.
Taucht da eine Lache, ein Fußgänger und in absehbarer Entfernung ein Auto im Gegenverkehr auf, dann sag mir, was du machst.
Ach ja, natürlich ist die Straße recht gut mit fahrendem Verkehr bestückt, so dass du auch noch ein weiteres Auto im Heck sichten kannst.

Ich für meinen Teil trage sogar oft dazu bei, eben solche Lachen hier zu "entschärfen", indem ich, wenn ein Grünstreifen da ist und KEIN Fußgänger zu sehen ist, durch eben diese Lachen extra schnell durchfahre, um das Wasser da rauszudrängen. Soviel dann zum vorausschauenden Fahren.

Sorry, aber bitte welcher Straftabestand liegt vor, wenn du bremst, um einen Fußgänger nicht nass zu machen, und dir aufgrund der Bremsung jemand hinten drauf fährt, wobei nur Sachschäden entstehen?
Richtig - Keiner.

Wenn ich, durch eine Bremsung, die vermeidbar ist (ich kann durch das Wasser durchfahren, ohne mein Fahrzeug zu beschädigen) oder durch das Ausweichen in den Gegenverkehr nur die Gefährdung billigend in Kauf nehme, ist das schon im Sinne des Gesetzes der Straftatbestand der Gefährdung.
Ist ebenso, als wenn du dein Auto in einer Kurve abstellst und eventuell vorbeiziehenden Verkehr dadurch behinderst und einen Unfall billigend in Kauf nimmst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich, durch eine Bremsung, die vermeidbar ist (ich kann durch das Wasser durchfahren, ohne mein Fahrzeug zu beschädigen) oder durch das Ausweichen in den Gegenverkehr nur die Gefährdung billigend in Kauf nehme, ist das schon im Sinne des Gesetzes der Straftatbestand der Gefährdung.
Ist ebenso, als wenn du dein Auto in einer Kurve abstellst und eventuell vorbeiziehenden Verkehr dadurch behinderst und einen Unfall billigend in Kauf nimmst.

1. Das macht doch niemand. Der Vorsatz erstreckt sich nur auf's Bremsen, nicht auf die Beschädigung. Die erfolgt fahrlässig. Und fahrlässige Sachbeschädigung ist zumindest in Deutschland nicht strafbar.

2. Und selbst, wenn man den bedingten Vorsatz (= billigendes Inkaufnehmen) noch bejaht, kommt eine Strafbarkeit nicht in Frage.
Ich zumindest würde dann rein strafrechtlich auf der Rechtswidrigkeitsebene einen rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) bejahen, weil der Sachschaden am Anzug usw. (in meinem Fall, und auf genau diesen Fall bezog sich mein Post) dem an den Autos überwiegt.

3. Da fast alle Urteile zu dieser Problematik von den Zivilgerichten kommen, ist auch das schon ein gutes Indiz für keine strafrechtliche Relevanz.
 
Also, wenn du ...
Also wenn ich, an einer regulären Straße, mit regulären 50 fahre, und dann
... ein Kind meint, auf die Straße leufen zu müssen, und es überfährst, dann nennt man das "nicht angepasste Geschwindigkeit"! Und genau das Gleiche gilt im Fall einer Pfütze, eines abgestellten Autos oder was weiß ich! Wenn ich die Situation nicht überblicke, dann nehme ich den Fuß vom Gas! Und das reicht in ganz vielen Fällen ja auch schon aus um eine solche Situation zu entschärfen, weil dann
- die Fußgänger an der Pfütze vorbei sind
- der Gegenverkehr weg ist und ich ausweichen kann
- ich gar nicht so weit das Wasser verspritze
- ...

Dass man in einem Einzelfall einmal falsch reagieren kann oder etwas übersieht - unbenommen! Aber so wie du schreibst, dass die Fußgänger - die sich auf ihrem "regulären Fußweg" bewegen praktisch selbst Schuld seien - warte, ich zitiere:

Verzeih mir, wenn ich dich gerade auslache!
 
Es gibt auch Pfützen (kleine Seen), die bei der Durchfahrt mit 20km/h ein Unwetter mit seitwärtsdrang auslösen.

Am besten wir stellen einfach unsere Autos ab, wenn es regnet.

Mal nebenbei:

Wenn ich als Fußgänger neben einer viel befahrenen Straße laufe, dann nehme ich es billigend in Kauf, nass zu werden. Auch als Fußgänger sieht man Pfützen. War sollte also der FG nicht VOR der Pfütze warten, bis er an Dieser gefahrlos vorbei kann?

Ich würde jedem Fußgänger sogar Vorsatz unterstellen, da er in Kauf nimmt, dass dem Autofahrer im nachhinein Kosten entstehen.

Jaja, lassen wir das... Ab jetzt gehts nur noch mit Flugzeug auf Arbeit (in der Hoffnung, dass die Turbinen kein Wasser auf den Bürgersteig pusten)!
 
Wenn jetzt ein Auto an ihm vorbeifährt und den Anzug ruiniert und er dadurch bei dem Vorstellungsgespräch den Job nicht bekommt (Kausalitätserwägungen lass ich jetzt mal dahingestellt), dann sind wir schnell in einer Dimension,
wo leichtere Sachschäden an den Autos (keine Personenschäden) dem Interesse des Fußgängers (Anzug und besser bezahlter Job) rein summentechnisch unterliegen.
:hö:
Sorry, aber, trotz allem, ist das jetzt insgesamt schon eher weit hergeholt, oder?
Mal abgesehen davon, daß ich mir kaum eine Firma vorstellen kann, wo der qualifizierteste Bewerber den Job nicht bekommt, weil er, wohlgemerkt bei Regen(!), nasse Klamotten an hat ;)

ein Kind meint, auf die Straße leufen zu müssen, und es überfährst, dann nennt man das "nicht angepasste Geschwindigkeit"! Und genau das Gleiche gilt im Fall einer Pfütze, eines abgestellten Autos oder was weiß ich!
Mal ganz ernsthaft gefragt.. Fährst du selbst Auto?

Mir ist mal, auf einer Hauptstraße, ein Hund, zwichen parkenden Autos raus, vors Auto gelaufen. Ganz ehrlich, in dem Moment hast du absolut keine Chance zu reagieren. Trotzdem kannst du doch nicht grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit fahren, weil es könnte ja...

Und wie schon geschrieben, bei Regen, dichtem Verkehr und dazu noch in evtl. fremder Umgebung habe ich besseres zu tun, als mit den Augen dauerhaft am rechten Strassenrand zu kleben, um ständig Breite, Tiefe und abstand der Pfützen zum Bürgersteig und evtl. Fussgängern abzuschätzen.
Sicher sollte es selbstverständlich sein, daß man es nach Möglichkeit vermeidet und schon gar nicht provoziert, Fussgänger nass zu spritzen, aber wenn es passiert dann passiert es halt... Es braucht ja nichtmal unbedingt eine große Pfütze für.

Und jeder Teilnehmer im Strassenverkehr (auch Fussgänger) trägt nunmal ein gewisses Risiko (gibt rechtlich 'nen Fachbegriff dafür, fällt mir aber grade nicht ein... Zu früh :oops: ).

Gruß Aru
 
:hö:
Sorry, aber, trotz allem, ist das jetzt insgesamt schon eher weit hergeholt, oder?
Mal abgesehen davon, daß ich mir kaum eine Firma vorstellen kann, wo der qualifizierteste Bewerber den Job nicht bekommt, weil er, wohlgemerkt bei Regen(!), nasse Klamotten an hat ;)

Naja, das ist doch klar, dass der Fall eher unrealistisch ist.
Aber genau solche Fälle braucht man, um deutlich zu machen,
dass eine pauschale Antwort meist schlecht ist.

Außerdem muss man auch ganz klar sagen, dass wenn man wirklich vollgespritzt wird, es nicht mit dem normalen Regen vergleichbar ist.
Zum einen ist die Intensität bedeutend höher und zum anderen wird man ja nicht nur nass, sonder dreckig.

Und das ist in meinen Augen durchaus unangebracht bei einem Vorstellungsgespräch, v.a. wenn es um die hohen Positionen geht, wo die Qualifiaktionen meist ohnehin gleich gut sind. Da muss dann halt auf derartige Kriterien zurückgegriffen werden.
 
Also wenn man den einen oder anderen so liest, dann scheinen die Straßen bei Euch zu 20% mit Pfützen überlagert und der Straßenrand dichtgepflastert mit Fußgängern...

Also, hier im Raum Stuttgart kenne ich eigentlich keine Stellen, die regelmäßig solche Pfützen bilden und gleichzeitig eine hohe Frequenz an Fußgängerverkehr und PKW-Verkehr besitzen. Wenn das bei Euch anders ist, dann sollte man evtl. mal die örtliche Straßenbaubehörde einschalten.

Des Weiteren: Ich halte es in der Stadt als Autofahrer für unabdingbar, den rechten Straßenrand kontinuierlich im Auge zu haben, gerade wegen Kindern, Fahrradfahrern,...

Wenn jemand zwischen zwei Autos hervorsticht hat man keine Chance - es sei denn, man hat denjenigen vorher dazwischen verschwinden sehen!

Ich weiß, dass jeder im Straßenverkehr Fehler begeht - und das Anspritzen von Fußgängern (oder auch Fahrradfahrern) ist sicher eines der geringeren Probleme. Trotzdem finde ich es falsch so zu tun, als wäre das quasi unvermeidbar und ein hinzunehmender Nachteil für den schwächeren Verkehrsteilnehmer!
 
Es gibt auch Pfützen (kleine Seen), die bei der Durchfahrt mit 20km/h ein Unwetter mit seitwärtsdrang auslösen.
Wenn ich als Fußgänger neben einer viel befahrenen Straße laufe, dann nehme ich es billigend in Kauf, nass zu werden. Auch als Fußgänger sieht man Pfützen. War sollte also der FG nicht VOR der Pfütze warten, bis er an Dieser gefahrlos vorbei kann?
Erstens hatten wir uns, denke ich, darauf geeinigt, dass es von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und wenn der "See" in der Mitte der Straße nicht umfahrbar ist, wird auch keiner dem Autofahrer einen Strick draus drehen.
Wenn der Fahrer aber noch extra Gas gibt, weil ihm der Anblick des geduschten älteren Ehepaars Freude bereitet, dann aber schon.
Zweitens war hier nirgends von einer viel befahrenen Straße die Rede - und - auf deiner ach so viel befahrenen Straße wäre in deiner ach so großen See-Pfütze gar nicht mehr so viel Wasser drin. ;)
Am besten wir stellen einfach unsere Autos ab, wenn es regnet.
Ab jetzt gehts nur noch mit Flugzeug auf Arbeit (in der Hoffnung, dass die Turbinen kein Wasser auf den Bürgersteig pusten)!
:roll: Sehr lustig. Vielleicht sollten ab jetzt auch alle Leute jede Strecke mit dem Auto fahren. Die Umwelt würde sich freuen und die ganzen Autofahrer-Verteidiger hier im Thread hätten mit den verstopften Straßen bestimmt auch keine Probleme. :biggrin:

Also wenn man den einen oder anderen so liest, dann scheinen die Straßen bei Euch zu 20% mit Pfützen überlagert und der Straßenrand dichtgepflastert mit Fußgängern...

Also, hier im Raum Stuttgart kenne ich eigentlich keine Stellen, die regelmäßig solche Pfützen bilden und gleichzeitig eine hohe Frequenz an Fußgängerverkehr und PKW-Verkehr besitzen. Wenn das bei Euch anders ist, dann sollte man evtl. mal die örtliche Straßenbaubehörde einschalten.
:yes: :yes:
 
Ohh Mann, sehr ergiebiges und interessantes Thema.

Ich wohne am Bodensee, kurz vor der Brücke (doofes Wortspiel, ich weiß)
Aber jeder Fußgänger, der bei ergiebigen Regen da her will, beobachtet den Verkehr.
Das ist ja das praktische an Regen, ich schau nach unten. Da sehe ich die Lachen, Pfützen, Bodenseen, Binnenmeere und Asphaltadrias. Und das deutlich schärfer und besser, als ein Autofahrer, der dauernd auf den nächsten Einsatz seines Scheibenwischers wartet.

Dann noch der fliessende Verkehr. Und wenn es doch mal eng wird, hab ich immer ein Schutzschild in Form eines Regenschirms dabei.

Und nur noch so als Info: Ich habe weder Führerschein noch Auto. Ich gehöre zu einer Risikogruppe. Und bisher bin ich immer von oben durchnässt worden, noch nie seitlich.

Naja, soviel dazu

Euer Christian