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Da freut man sich doch über solche Gerichtsurteile, und so kluge Kommentare a la "Solln sich die Fussgänger doch gscheit anziehen" dann ganz besonders, gell?
Warm geht der Fußgänger bei Regen trotz des Wissens um die Spritzgefahr denn unbedingt auf der Straßenseite des Fißweges, statt die Häuserseite zu nutzen?
Man darf die Schuld nicht alleine beim Autofahrer suchen!
Hier haben wir das zB so, dass eine große Hauptstraße ist, links und rechts dann jeweils ein ca 1m breiter Grünstreifen gefolgt vom Fußweg.
Und jedesmal, aber wirklich jedesmal, sehe ich, dass die Fußgänger schön direkt am Grünstreifen herlaufen, statt die Häuserseite des Fußweges zu nutzen .. und da soll ich dann als Autofahrer eine Gefährund des fahrenden Verkehrs billigend in Kauf nehmen, damit der Fußgänger, der ja selber einfach nur unachtsam ist, nicht nass wird?
NÖ!!
Wow, eine eigene Spezies Fusssgänger, die Ihr da habt. Also hier gehen die Fussgänger - eben wegen solcher "Spezialisten", die Fussgänger gerne duschen - eher an der Häuserseite. Natürlich läßt es sich manchmal leider einfach nicht vermeiden, die Strassenseite zu benutzen. Zum Beispiel, wenn auch ein anderer Fussgänger die Häuserseite benutzen will, und man ihn "aus dem Weg räumen" müsste. Oder wenn man eine Strasse überqueren will. Ich weiß, ich weiß, die gehört ja den Autofahrern, aber manchmal ist das Schicksal schon hart. Vielleicht war's ja bei dem Ehepaar in den News ähnlich?
Richtig, lernt man schon in der Fahrschule. Es kann ja auch plötzlich mal ein Kind auf die Straße rennen.Aber bei der News find ich schon, der Autofahrer hat schuld. Man hat generell so zu fahren, dass eine Bremsung jederzeit gefahrlos möglich ist, und bei nasser Fahrbahn erst recht. Und die Gegenargument, das ich hier schon gelesen habe, die beweisen sollten, dass der Fussgänger schuld ist, sind ja mehr als lachhaft.
Also bei Regenwetter sollte man sich schon ordentlich anziehen ..
Es gibt kein falsches Wetter, es gibt nur falsche Kleidung!
Du meinst also allen Ernstes, dass man eine Straftat (Gefährdungim Straßenverkehr) billigend im Kauf nehmen sollte, weil eventuell jemand zu einem Bewerbungsgespräch fährt?
Sorry, aber ich würde sicher nicht eine Straftat in Kauf nehmen, um einer Wasserlache auszuweichen, bei der ich dann eventuellen Personen- und/oder Sachschaden verursachen könnte, nur, weil jemand dann das Wasser nicht abbekommt.
Mit Strasse überqueren meinte ich zwar keine Einmündung, aber diese Spezialisten, die einen an ner Einmündung ignorieren, kenne ich auch. Gibt's hier leider häufiger...
Du meinst also allen Ernstes, dass man eine Straftat (Gefährdungim Straßenverkehr) billigend im Kauf nehmen sollte, weil eventuell jemand zu einem Bewerbungsgespräch fährt?
Sorry, aber ich würde sicher nicht eine Straftat in Kauf nehmen, um einer Wasserlache auszuweichen, bei der ich dann eventuellen Personen- und/oder Sachschaden verursachen könnte, nur, weil jemand dann das Wasser nicht abbekommt.
Du meinst also allen Ernstes, dass man eine Straftat (Gefährdungim Straßenverkehr) billigend im Kauf nehmen sollte, weil eventuell jemand zu einem Bewerbungsgespräch fährt?
Sorry, aber ich würde sicher nicht eine Straftat in Kauf nehmen, um einer Wasserlache auszuweichen, bei der ich dann eventuellen Personen- und/oder Sachschaden verursachen könnte, nur, weil jemand dann das Wasser nicht abbekommt.
1. Wird die Kleidung eines Fußgängers dadurch verunreinigt bzw beschädigt, daß durch einen eine Haltestelle anfahrenden Linienbus Schneematsch von der Straße aufspritzt, steht dem Fußgänger ein Schadenersatzanspruch nach BGB § 823 Abs 2 in Verbindung mit StVO § 1 zu.
2. Bei StVO § 1 handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des BGB § 823 Abs 2.
Wer sein Auto so bewegt, dass er nicht - ohne Gefährdung - eine Schädigung des Fußgängers vermeiden kann, der sollte evtl. darüber nachdenken, ob er seinen Führerschein zurecht sein Eigen nennt!
Sorry, aber bitte welcher Straftabestand liegt vor, wenn du bremst, um einen Fußgänger nicht nass zu machen, und dir aufgrund der Bremsung jemand hinten drauf fährt, wobei nur Sachschäden entstehen?
Richtig - Keiner.
Wenn ich, durch eine Bremsung, die vermeidbar ist (ich kann durch das Wasser durchfahren, ohne mein Fahrzeug zu beschädigen) oder durch das Ausweichen in den Gegenverkehr nur die Gefährdung billigend in Kauf nehme, ist das schon im Sinne des Gesetzes der Straftatbestand der Gefährdung.
Ist ebenso, als wenn du dein Auto in einer Kurve abstellst und eventuell vorbeiziehenden Verkehr dadurch behinderst und einen Unfall billigend in Kauf nimmst.
... ein Kind meint, auf die Straße leufen zu müssen, und es überfährst, dann nennt man das "nicht angepasste Geschwindigkeit"! Und genau das Gleiche gilt im Fall einer Pfütze, eines abgestellten Autos oder was weiß ich! Wenn ich die Situation nicht überblicke, dann nehme ich den Fuß vom Gas! Und das reicht in ganz vielen Fällen ja auch schon aus um eine solche Situation zu entschärfen, weil dannAlso wenn ich, an einer regulären Straße, mit regulären 50 fahre, und dann
Verzeih mir, wenn ich dich gerade auslache!
Wenn jetzt ein Auto an ihm vorbeifährt und den Anzug ruiniert und er dadurch bei dem Vorstellungsgespräch den Job nicht bekommt (Kausalitätserwägungen lass ich jetzt mal dahingestellt), dann sind wir schnell in einer Dimension,
wo leichtere Sachschäden an den Autos (keine Personenschäden) dem Interesse des Fußgängers (Anzug und besser bezahlter Job) rein summentechnisch unterliegen.
Mal ganz ernsthaft gefragt.. Fährst du selbst Auto?ein Kind meint, auf die Straße leufen zu müssen, und es überfährst, dann nennt man das "nicht angepasste Geschwindigkeit"! Und genau das Gleiche gilt im Fall einer Pfütze, eines abgestellten Autos oder was weiß ich!
Sorry, aber, trotz allem, ist das jetzt insgesamt schon eher weit hergeholt, oder?
Mal abgesehen davon, daß ich mir kaum eine Firma vorstellen kann, wo der qualifizierteste Bewerber den Job nicht bekommt, weil er, wohlgemerkt bei Regen(!), nasse Klamotten an hat
Erstens hatten wir uns, denke ich, darauf geeinigt, dass es von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und wenn der "See" in der Mitte der Straße nicht umfahrbar ist, wird auch keiner dem Autofahrer einen Strick draus drehen.Es gibt auch Pfützen (kleine Seen), die bei der Durchfahrt mit 20km/h ein Unwetter mit seitwärtsdrang auslösen.
Wenn ich als Fußgänger neben einer viel befahrenen Straße laufe, dann nehme ich es billigend in Kauf, nass zu werden. Auch als Fußgänger sieht man Pfützen. War sollte also der FG nicht VOR der Pfütze warten, bis er an Dieser gefahrlos vorbei kann?
Sehr lustig. Vielleicht sollten ab jetzt auch alle Leute jede Strecke mit dem Auto fahren. Die Umwelt würde sich freuen und die ganzen Autofahrer-Verteidiger hier im Thread hätten mit den verstopften Straßen bestimmt auch keine Probleme.Am besten wir stellen einfach unsere Autos ab, wenn es regnet.
Ab jetzt gehts nur noch mit Flugzeug auf Arbeit (in der Hoffnung, dass die Turbinen kein Wasser auf den Bürgersteig pusten)!
Also wenn man den einen oder anderen so liest, dann scheinen die Straßen bei Euch zu 20% mit Pfützen überlagert und der Straßenrand dichtgepflastert mit Fußgängern...
Also, hier im Raum Stuttgart kenne ich eigentlich keine Stellen, die regelmäßig solche Pfützen bilden und gleichzeitig eine hohe Frequenz an Fußgängerverkehr und PKW-Verkehr besitzen. Wenn das bei Euch anders ist, dann sollte man evtl. mal die örtliche Straßenbaubehörde einschalten.