Auto KFZ haftpflicht Versicherung: Zulassen & gleich Versicherung wechseln

maxXx

Well-known member
ID: 61650
L
4 Mai 2006
274
17
Hallo,

kurze Frage:
Kann ich morgen eine KFZ haftpflicht anmelden, morgen einen Wagen zulassen lassen und dann aber in einer Woche bspw. von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, die haftpflicht kündigen und eine neue anmelden? Komplett Neuzugelassen muss der Wagen dann nicht, oder?

Hintergrund ist, des ich morgen gerne die Zulassung will, eine Versicherung auf meinen Namen aber viel teurer ist, als wenn ich es über eine Verwandte laufen lasse. Die ist aber noch einige Tage im Urlaub.

Vielen Dank!
 
Kann ich morgen eine KFZ haftpflicht anmelden, morgen einen Wagen zulassen lassen und dann aber in einer Woche bspw. von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, die haftpflicht kündigen und eine neue anmelden? Komplett Neuzugelassen muss der Wagen dann nicht, oder?
Ja, kannst Du. Du holst Dir von einer beliebigen Versicherung eine Deckungskarte. Das ist eine Deckungszusage einer Versicherung:

Vorläufige Deckung

Die vorläufige Deckung ist eine Sonderform der Deckung, die noch vor Annahme des Antrages Versicherungsschutz gewährt. Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich eigenständiger Versicherungsvertrag, der vor dem eigentlichen Vertrag mit dem endgültigen Versicherungsschutz besteht. Die vorläufige Deckung endet entweder nach Fristablauf oder Kündigung, spätestens jedoch mit Zustandekommen des eigentlichen Versicherungsvertrages.

Du musst natürlich der Versicherung eine Prämie zahlen für diese vorläufige Deckung.

Marty
 
...

Du musst natürlich der Versicherung eine Prämie zahlen für diese vorläufige Deckung.

Marty

Und die ist "etwas" teurer als unterjährige Versicherung, als ein Jahresvertrag.

Wenn es nur darum geht, dass Deine Verwandte einen besseren SFR bekommt, aber für Dich und Deine Verwandte die Gesellschaft schon feststeht, dann solltest Du Dich mit Deinem Versicherungsvertreter bzw. bei einer Direktversicherung mit deren Betriebsabteilung in Verbindung setzen. Evtl. lässt sich da dann was machen, dass die Zeit verrechnet/angerechnet wird.
 
nein, es steht gar nichts fest. Ich wil mich heute irgendwie versichern, damit ich heute mein Auto richtig zulassen kann (bis gestern hatte ich Kurzzeitkennzeichen) und wieder fahren darf.

Das mit der vorläufigen Dckung habe ich ned geanz verstanden. Aber so wie ichs verstanden habe ist es doch egal, denn einen Versicherungsantrag muss ich da auch ausfüllen und mir dann ne eVB Nummer geben lassen.

Die Frage ist nur, ob ich mit der Versicherung dann meine Zulassung machen kann und dann doch noch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. (hatte Bedenken, denn ich mache dann ja schon Gebrauch von der Leistung, die ich erhalte)
 
...

Über welche Versicherung hattest Du denn die Kurzzeitkennzeichen?

Bzw. weißt Du schon, über welche Versicherung es über Deine Verwandte laufen wird?
 
das war Sparkassen Direkt glaube(kurzzeit)

Über was die Verwandte versichert ist, weiss ich nicht.

Habe gerade einfach ganz normal eine Versicherung absgeschlossen, habe die Deckungskarte zum ausdrucken.

Gehe damit gleich zur Zulassungstelle und lasse den Wagen zu. Kündige die Versicherung aber in einigen Tagen dann wieder.

Die paar Tage kosten dann natürlich etwas, hatte mit einem Herren telefoniert. Aber das dürfte jetzt nicht allzuviel sein. Bei monatlicher Rate von knapp 120 Euro sind ca. 4 Euro pro Tag.
 
...

Na, wenn Du das Thema ganz abgeschlossen hast, kannst Du ja noch mal berichten, was letztendlich gekostet hat. Viel Erfolg auf jeden Fall ...
 
Also Auto ist jetzt zugelassen.
Jetzt dauerts halt noch ein wenig bis das mit der Versicherung meiner Verwandten geklärt ist. Evtl. aktualisier ich hier dann nochmal.