Abschleppen auf vermeintlichem Privatparkplatz

semmelkuh

VerwirrterBenutzer
ID: 188086
L
28 April 2006
558
30
Hallo,

gestern/heute habe ich jmd. besucht und auf einem nicht weit entfernten Parkplatz geparkt. Es handelt sich um Reihenhäuser und an einem "Ende" stehen mehrere Parkplätze zur Verfügung. Dort parkten und ich und ein anderes fremdes Fahrzeug. Es waren noch min. 3 weitere Plätze frei.
Nun wollte ich gegen 4 Uhr morgens wegfahren, aber der Wagen sprang nicht an. :-\ Sowas ist nervig, aber verkraftbar. Also griff ich zum Handy um mir Starthilfe zu beordern. Alles eigentlich kein Problem. Der Helfer dürfte in 20 Minuten da sein.
Plötzlich kam aus dem Reihenendhaus ein Mann heraus und begann sofort auf mich einzumeckern, wieso ich denn so einen Lärm machen würde. Dieser "Lärm" bestand aus zwei Startversuchen, die jeweils nicht länger als 5 Sekunden dauerten. Wie hätte ich dieses Lärm bitte vermeiden sollen? :-\
Es ging aber munter weiter... dieser Herr hatte wohl gerade nix zu tun, also belaberte er mich. Ich stünde ja auf einem Privatparkplatz und er würde gleich die Polizei und den Abschleppdienst rufen. Ich sagte, dass ich davon nichts wüsste und dass es auch nicht mit einem Schild oder so einer Autonummer am Parkplatz gekennzeichnet ist. Dazu meinte er lässig: "Das sieht man doch!".
Gut, vllt "sieht man das" wirklich. Immerhin befindet sich in unmittelbarer Entfernung ein Hotel mit Parkplatz dahinter. Da würde ich mir ja noch denken, dass man dort nicht einfach parken darf. Allerdings habe ich ja auf den Parkplätzen geparkt, die am Reihenendhaus waren.
Wie bereits erwähnt war von irgendeinem Schild keine Spur und auch er bestätigte mir, dass es keins gäbe. Meine Mutter meinte zu mir, dass es sowas wie ein Hof wäre. Demnach erkennbar, dass es privat ist. Allerdings sieht man ja auch auf der Skizze, dass diese Straße/dieser Weg von der großen vierspurigen Straße zum Hotelparkplatz, zu "meinem" Parkplatz und sogar noch zu einem weiteren Haus führt. Und so viel noch als Hof zu bezeichenen halte ich für etwas weit hergeholt. Es sieht schon alles nach einer Straße aus. Immerhin ist der Bordstein auch abgesenkt.
Nun frage ich mich: Darf ich dort parken ohne etwas befürchten zu müssen?
Es kann ja nicht sein, dass ich demnächst dort wieder zu Besuch sein werde und dann mein Auto später nicht mehr dort steht, weil dieser Herr des Nachts mal wieder Lust hat sich über soetwas aufzuregen und wirklich den Abschleppdienst ruft.

Anbei habe ich noch eine Skizze erstellt, damit ihr sehen könnt wie die Parksituation ist.

https://www.myimg.de/?img=skizze3178c.jpg

Vielen Dank für Eure Hilfe!
semmelkuh
 
Ich denke du hast nichts zu befürchten, der Melder müsste den Abschleppdienst nämlich selbst bezahlen und das sofort.
 
Von der Skizze her würde ich sagen, ist das eine grenzwertige Geschichte.
Aber es ist doch so, dass ein Privatparkplatz gekennzeichnet sein muss, vor allem wenn dann abgeschleppt wird. Ausserdem, sollten diese Parkplätze tatsächlich privat sein und zu besagten Reihenhäusern gehören, dann hattest du als Anlieger ja auch Recht dort zu parken.

Also meiner Meinung nach darf man überall parken wo es nicht ausdrücklich und erkennbar untersagt ist.
 
Es sieht schon alles nach einer Straße aus. Immerhin ist der Bordstein auch abgesenkt.
Nun frage ich mich: Darf ich dort parken ohne etwas befürchten zu müssen?

Also meinst Du, ein abgesenkter Bordstein, gibt dir irgendwelche Rechte?

Da muss ich dich enttäuschen, jede Einfahrt besitzt einen abgesenkten Bordstein.
Es ist doch ganz ersichtlich, ein Hinterhof, ob dort Hotelparkplätze oder anderes bestehen und ob es Asphaltiert ist, geht dich gar nichts an.

Es ist zwar richtig, das der Grundeigentümer den Abschleppdienst, vorerst bezahlen muss.
Aber was machst Du, wenn dein Auto plötzlich weg ist, wirst wohl Doof8O gucken, dann haste erstmal, den Ärger, darfst dein Auto suchen und für alle entstandenen Kosten, darfst Du auch gerade stehen.

Ich würde, da nicht wieder Parken und es damit darauf anlegen. ;)
 
Das mit dem Abschleppen ist alles halb so wild.

Sofern Du den fließenden Verkehr nicht blockierst, bzw. ausgeschilderte Rettungswege zu parkst, wird kein Polizist der Welt einen Abschleppdienst rufen.

Sicherlich kann dieser "Nachbar" nen Abschleppdienst beauftragen, den bezahlen, und das Geld bei Dir einklagen.
Du kannst aber einfach zu dem Ort gehen, wo Dein Auto steht, einsteigen, losfahren, und gut ist.

gruss kelle!
 
Du kannst aber einfach zu dem Ort gehen, wo Dein Auto steht, einsteigen, losfahren, und gut ist.

gruss kelle!

Du meinst wohl auch, das der Abschleppdienst, ein Schild aufstellt, wo Du dein Auto abholen kannst.
Weißt Du, ob der Grundeigentümer, Vereinbarungen, mit dem Abschleppdienst getroffen hat?
Hast schonmal, beim Abschleppdienst gestanden und dein Auto nicht bekommen?
 
Also meinst Du, ein abgesenkter Bordstein, gibt dir irgendwelche Rechte?

Nein, ich meine nicht, dass mir ein abgesenkter Bordstein irgendwelche Rechte gibt, sondern lediglich, dass es für mich eher nach einer öffentlichen Straße aussieht. Es ist eben nicht der typische Hinterhofparkplatz. Immerhin führt eine zweispurige Zufahrt dorthin und wie gesagt gelangt man mit dieser Straße (?) auch zu einem weiteren Haus und auch zu den Gärten der Reihenhäuser.


Allen anderen danke für die Antworten!

Worum es mir eigentlich ging ist eher die Tatsache, ob es einfach so geht, dass man abgeschleppt wird von einem Parkplatz, der nicht als privat gekennzeichnet ist und auch nicht das typische Aussehen eines privaten Parkplatzes hat.
Kann denn der gewisse Nachbar einfach irgendeinen Abschleppdienst anrufen und sagen, schleppen Sie bitte diesen Wagen da weg? Wäre ja etwas merkwürdig. ;) Ich würde ja vermuten das geht nur, wenn man klar zeigen kann, dass dieser Parkplatz einem auch gehört.
 
Du warst zu Besuch in den Reihenhäusern, ergo hast du auch das Recht auf eventuellen Parkplätzen, die zu diesen Häusern gehören, zu parken, es sei denn, diese Parkplätze sind explizit irgendwelchen Wohnungen / Kennzeichen zugeordnet.

Sollte der liebe Nachbar dort das Abschleppen veranlassen, lässt du dir auf seine Kosten den Wagen wieder vor Ort bringen oder nimmst ein Taxi und forderst das Geld von ihm ein.
Er seinerseits dürfte es aber recht schwer haben, die Abschleppkosten einfordern zu können, da eben keine Berechtigung zum Abschleppen bestand, ganz im Gegenteil, du kannst ihn für alle für dich anfallenden Kosten und eventuellen Schäden am Fahrzeug verantwortlich und somit schadensersatzpflichtig machen.
 
@ Witti,
Du hast recht, wenn es so ist, das die Parkplätze zu den RH gehören und nicht vermietet sind.
Hier ist, aber gar nicht klar, wozu die Parkplätze gehören, außer die Hotelparkplätze, desweiteren ist ein Zufahrt, zu einem weiteren Haus vorhanden, diese darf frei genutzt werden, gibt aber keinem, automatisch das Recht, dort zu Parken.

Imho, ohne mich zu erkundigen, wie, was, wo, würde ich dort, nicht ein zweites mal parken. :)
 
Nach der Skizze befinden sich die Parkplätze unmittelbar hinter den Reihenhäusern, was eine örtliche Zusammengehörigkeit klar aufzeigt.

Kein Richter würde hier dem netten Anwohner Recht geben, wenn er die Abschleppkosten einfordern würde .. ich würde es in so einem Fall bis vors gericht laufen lassen, wenn ich da geparkt hätte ...

Mal davon ab, hätte die Polizei, so er die denn geruden hätte, ihm sicher genau das selbe geraten.
 
Mal davon ab, hätte die Polizei, so er die denn geruden hätte, ihm sicher genau das selbe geraten.

Die Polizei, gibt dir, nur die Auskunft, das Du dich vorm parken, erkundigen solltest.
Machen werden sie, gar nichts, da Privatgrund und damit nur Zivilrecht und kein Öffentliches greift.
 
Du hast das nicht ganz vestanden, oder?

Der komische Nachbar / Anwohner wollte die Polizei rufen, weil der TE dort geparkt hatte, und in diesem Fall hätte die Polizei, sofern denn dort wirklich etwas gestanden hätte, den Halter auffordern müssen, das Gelände unverzüglich zu verlassen (Hausfriedensbruch wäre das Stichwort).

Das wäre hier aber, nach Schilderung vom TE, nicht gegeben, da eben kein Schild vorhanden war und die Parkplätze in räumlichem Zusammenhang zur Wohneinheit steht.
 
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Nun frage ich mich: Darf ich dort parken ohne etwas befürchten zu müssen?
Es kann ja nicht sein, dass ich demnächst dort wieder zu Besuch sein werde und dann mein Auto später nicht mehr dort steht, weil dieser Herr des Nachts mal wieder Lust hat sich über soetwas aufzuregen und wirklich den Abschleppdienst ruft. ....

Du hast das nicht ganz vestanden, oder?

Der komische Nachbar / Anwohner wollte die Polizei rufen, weil der TE dort geparkt hatte, und in diesem Fall hätte die Polizei, sofern denn dort wirklich etwas gestanden hätte, den Halter auffordern müssen, das Gelände unverzüglich zu verlassen (Hausfriedensbruch wäre das Stichwort).

Das wäre hier aber, nach Schilderung vom TE, nicht gegeben, da eben kein Schild vorhanden war und die Parkplätze in räumlichem Zusammenhang zur Wohneinheit steht.

Es kommt doch, auf die Fragen des TE an.
Und solange, der TE nicht weiß, ob der Parkplatz, wo er stand, nicht von dem Nachbar, gemietet ist, oder nicht, sollte er es, doch lieber, sein lassen und wo anders parken.
Sich über den Sachverhalt, dieser Parkplätze, würde ich mich, an Stelle des TE, auf jeden Fall erkundigen.
Das nachfragen, kann doch nicht, so schlimm sein und bringt einen, auf jeden Fall, auf die sichere Seite. ;)
 
Wieso fragt der TE nicht einfach den Bekannten welchen er besucht hat wo das die Besucherparkplätze zu dessen Wohnung platziert sind? :think:
 
Es ist zwar richtig, das der Grundeigentümer den Abschleppdienst, vorerst bezahlen muss.
Aber was machst Du, wenn dein Auto plötzlich weg ist, wirst wohl Doof8O gucken, dann haste erstmal, den Ärger, darfst dein Auto suchen und für alle entstandenen Kosten, darfst Du auch gerade stehen.
Ich würde mein Auto beim Abschleppdienst abholen und denen sagen, sie sollen sich ihr Geld beim Auftraggeber holen. Sollten die mir mein Auto nicht geben, hole ich eben die Polizei dazu, dann geht das schnell.

Du meinst wohl auch, das der Abschleppdienst, ein Schild aufstellt, wo Du dein Auto abholen kannst.
Die setzen das Auto meist nur um und sagen am Telefon, wo das steht. Die teilen das ja auch der Polizei mit, wo das Auto steht, falls der Eigentümer anruft und eine Diebstahlsanzeige macht.
Weißt Du, ob der Grundeigentümer, Vereinbarungen, mit dem Abschleppdienst getroffen hat?
Spielt das eine Rolle?
Hast schonmal, beim Abschleppdienst gestanden und dein Auto nicht bekommen?
Nein, Du etwa?

Wenn diese Parkplätze Privateigentum sind, dann sind die entsprechend zu kennzeichnen. Wer nicht möchte, das auf seinem Privatparkplatz geparkt wird, obwohl dieser öffentlich zugänglich ist, der soll eben eine Kette anbringen.

Ein Parkplatz, der weder markiert noch abgesperrt ist und auch nicht deutlich als privat gekennzeichnet ist, kann auch genutzt werden.

Marty
 
Rechtliche Grundlage

frage dazu ob es dazu eine rechtliche grundlage gibt.... bin in der gleichen situation.. nur halt das ich da wohne und ein anderer mieter mir erzählen will das es plötzlich sein parkplatz wäre ich da aber schon 3 jahre parke :mrgreen: