bewegendes4u
errare humanum est
- 9 Mai 2006
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Gedankenspiel ......Will er das Anteil zurückgeben muss er 10€ bezahlen. Weil er hat über 10 Jahre ein Anteil der Website geliehen. Da lässt sich sicher was machen oder?
Weiters frage ich mich ob wenn ich die Daten zb wo löschen lassen muss, ob die mir gratis und in welchen Zeitraum eine Zusammenfassung meiner Daten geben müssen?
Will meine Daten bei der Schufa löschen lassen? Oder sie wenigstens erheben. Das kostete bisher auch Geld.
Wie ist es mit Führerschein. Ich will das die BH löscht das ich mal eine Führerscheinsperre hatte. Gilt das ganze nur privat oder auch für den Staat?
Lg
Moin moin,
all das läßt sich im Passus des "berechtigten Interesse" verknüpfen. Die Datenspeicherung gilt nur für die Dauer des berechtigten Interesses. Danach müssen sie gelöscht werden. Wie lange dieses Interesse vorliegt kann man in den jeweiligen Datenschutzbestimmungen (Seite 128 im Kleingedruckten) nachlesen.
Die Schufa gibt ein Mal jährlich Deine Daten kostenlos an Dich, ohne dass Du etwas dafür bezahlen musst. Alternativ kann man einmalig 10 € für eine Registrierung bezahlen und kann seine Daten jederzeit kostenlos online abrufen.
Vater Staat muss sich ebenso an die Gesetze halten wie die Privatpersonen. Ob und in welcher Form dieses geschieht kann jeder selbst feststellen, indem er sich die Internetseiten von Vater Staat genauer anschaut.
Liebe Grüße
André