Steuer Werbungskosten Umzug / Renovierung

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hey, kann ich umzugskosten und damit verbundene renovierungskosten einer Mietwohnung als ausserordentliche Belastung absetzen, auch wenn der Umzug nicht aus beruflichen gründen sondern finanziellen erfolgt?
 
auch wenn der Umzug nicht aus beruflichen gründen sondern finanziellen erfolgt?

Die Antwort steckt doch schon in der Frage...
Werbungskosten= Kosten die aufgewendet werden müssen um deine beruflichen Einnahmen zu erzielen --> es sind keine Werbungskosten

Und außergewöhnliche Belastung weil Du Deine Kosten senken willst? Das ist doch wohl nen Scherz :ugly:
 
Du weißt doch, wie das früher mit unseren Betrieben war, aus denen noch viel raus zu holen war. :mrgreen:

gruss kelle!

Ich staune im Moment nur darüber wieviel Aufmerksamkeit es bringt wenn man sich 21,5 Jahre nach der Wende mal als "Ossi" outet, von wem die Aufmerksamkeit kommt, wie alt die Personen sind und auf welcher Seite der Mauer sie damals gelebt haben.

Ich habe zwar nur Einzelbeobachtungen die keiner statistischen Auswertung genügen aber: Nachdem ich so langsam das Gefühl hatte das es keinen "Wessi" mehr interessiert wer nun aus dem Osten kommt, scheinen die Leute mit der Seperation weiter zumachen die selbst den Osten nur als Kind erlebt haben :ugly:
 
Ganz genau weiß ich das nicht, aber als ich bei meiner jetzigen Steuererklärung den Umzug angegeben habe, stand da sinngemäß ein Feld, was ich ankreuzen mußte, daß ich in den letzten 5 Jahren keinen Umzug angegeben habe.

Daher ging ich jetzt davon aus, daß man das nur alle 5 Jahre darf.
 
Ganz genau weiß ich das nicht, aber als ich bei meiner jetzigen Steuererklärung den Umzug angegeben habe, stand da sinngemäß ein Feld, was ich ankreuzen mußte, daß ich in den letzten 5 Jahren keinen Umzug angegeben habe.

Daher ging ich jetzt davon aus, daß man das nur alle 5 Jahre darf.

Ach so, OK. Es gibt bei einem berufsbedingten Umzug in den letzten 5 Jahren andere Pauschalen für die einzelnen Positionen. Man darf aber regelmässig umziehen, solange man die Voraussetzungen erfüllt, kann man das immer steuerlich geltend machen.

Einem Job-Hopping steht nichts im Wege :D

Marty
 
Bei den passenden Voraussetzungen zahlt auch das Arbeitsamt den Umzug.
Das dürfte sich aber auf die Fälle beschränken, wo man eh schon Kunde bei denen ist, also drohende oder realisierte Arbeitslosigkeit.

Und die Rückerstattung des Mietpreises für den Transporter war deutlich attraktiver, als das bei der Steuererklärung abzusetzen.

gruss kelle!
 
Naja, den Transporter zahl ich ja nicht. Aber Fahrtkosten und Makler beispielsweise würde ich schon gern absetzen.
 
Ich glaub, der Makler wird unter Privatvergnügen laufen, aber Du kannst ja berichten.

Als Umzugskosten zählen meines Wissens nach nur wirklich die Kosten, die dadurch entstehen, Deinen Hausrat von A nach B zu verfrachten.

gruss kelle!
 
Doch das mit dem Makler und den Fahrtkosten hab ich nachgelesen. Aber man kann ja auch einfach die Pauschale nehmen.
 
Steuerberater

wozu sind denn Steuerberater da. Frag denn doch einfach. Ansonsten geh einfach mal zu denen, die das Ganze bezahlen sollen, die werden dir schon was dazu sagen.