Tarifeinheit vom Bundestag beschlossen - Gerichte können Streiks verbieten

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 23.05.2015 um 18:07:00 Uhr veröffentlicht:
Tarifeinheit vom Bundestag beschlossen - Gerichte können Streiks verbieten
Shortnews

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit von Union und SPD am vergangenen Freitag für das Gesetz zur Tarif-Einheit gestimmt. Im Juli dieses Jahres wird das Gesetz wohl in Kraft treten. Gewerkschaften wie Cockpit haben allerdings schon eine Verfassungsklage angekündigt.

"Damit soll künftig die Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip dafür sorgen, dass die Tarifautonomie funktionsfähig bleibt", so der Bundestag in einer Mitteilung. Mit dem neuen Gesetz könnten Streiks von Gerichten verboten werden.


Markus Wahl, Pressesprecher der Vereinigung Cockpit äußerte, dass viele Gutachter dem Gesetz schon handwerkliche Mängel bescheinigt hätten. Somit sei dieses Gesetz "nutzlos" und würde eher mehr Probleme schaffen, so Wahl weiter.
 
Das wird bestimmt nicht lange so bleiben, denn das ist eine starke Einschränkung unserer Grundrechte.

Demnächst darf nur noch die Religion in Deutschland etwas sagen, die die meisten Anhänger in Deutschland hat. Man kann das sogar noch zuspitzen und auf andere Bereiche übertragen.

Besser wäre gewesen, unsere Volkszertreter hätten beschlossen, dass sich der Einfluss je nach Mitgliedsstärke aufgeteilt hätte z. B. GdL bekommt 30 %, GVE bekommt 70 %. Da kann man auch eine 5 % Hürde einführen, wenn es zu viele Gewerkschaften innerhalb einer Branche werden. Das wäre demokratisch gewesen. Das Gesetz was jetzt beschlossen wurde sieht vor, dass die GdL gar keinen Einfluss mehr hat. So einfach kann man per Gesetz Querulanten einen Maulkorb geben. Ob das das Bundesverfassungsgericht auch so lustig findet? Wir werden es sehen.
 
Das wird bestimmt nicht lange so bleiben, denn das ist eine starke Einschränkung unserer Grundrechte.

Keiner derer, die stets von Grundrechtseinschränkung parliert, konnte mir bisher nachvollziehbar erklären, wie man das Grundrecht jedes Arbeitnehmers, nix über seine Gewerkschaftszugehörigkeit sagen zu müssen, schützen will, wenn man je nach Gewerkschaftszugehörigkeit nen unterschiedlichen Stundenlohn hat.

Auch kaleido wird hierbei versagen.
 
Keiner derer, die stets von Grundrechtseinschränkung parliert, konnte mir bisher nachvollziehbar erklären, wie man das Grundrecht jedes Arbeitnehmers, nix über seine Gewerkschaftszugehörigkeit sagen zu müssen, schützen will, wenn man je nach Gewerkschaftszugehörigkeit nen unterschiedlichen Stundenlohn hat.
Dann frag mal im Krankenhaus nach, wie sie da ver.di und den Marburger Bund unter einen Hut bekommen. Oder bei der Lufthansa gilt ähnliches mit ver.di und UFO.
Und es gibt auch Arbeitgeber, welche die Tarifverträge nur auf Gewerkschaftsmitglieder anwenden. Und in solchen Fällen wäre es dann sinnvoll, den AG darüber zu informieren. Dazu gibt es auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (1 AZR 257/13)

anddie
 
Dann frag mal im Krankenhaus nach, wie sie da ver.di und den Marburger Bund unter einen Hut bekommen. Oder bei der Lufthansa gilt ähnliches mit ver.di und UFO.

Imho gilt dort trotzdem pro Beschäftigungsgruppe genau ein Tarifvertrag.
Ärzte auf der einen Seite, Pfleger auf der anderen.
Piloten auf der einen, Bord- und Bodenpersonal auf der anderen.