Steuer Steuererklärung - Reisekosten 2013

Schruppinator

Well-known member
ID: 4135
L
13 August 2007
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Hallo zusammen,
ich wollte heute meine Steuererklärung mit Hilfe von Quicken machen und bin dabei auf etwas gestoßen, wo ich doch mal fragen wollte ob das so richtig sein kann.
Ich hatte im Jahr 2013 etliche berufliche Reisen, durch die in Zeile 20 meiner Lohnsteuerbescheinigung auch etwas angegeben ist.
Quicken sagt mir nun, dass ich diesen Betrag in den entsprechenden Werbungskosten angeben muss / sollte, da mir das sonst zum Bruttolohn hinzugerechnet wird.

Also bin ich in die Werbungskosten Rubrik "Auswärtstätigkeit".
Ist es wirklich richtig, dass ich hier dann JEDE Reise angeben muss? Das sind etliche gewesen, häufig nur einen Tag (Also morgens hin, Abends zurück)... Bei den Reisen habe ich dann natürlich Taxi und Zug bezahlt, die ich alle durch die Firma per Reisekosten auch wiederbekommen habe (das wird dann der Betrag aus Zeile 20 sein?)

Erst mal ist das ja höllisch viel Arbeit ;-) Was mich aber auch etwas wundert, wo ich mir nicht sicher bin, ob das richtig sein kann.
Mit jeder Reise die ich angebe benenne ich Zug / Taxi und Verpflegungskosten und das ich diese erstattet bekommen habe.
Bei jeder Eingabe kriege ich auf einmal deutlich mehr €s zurück.
Ich habe gerade mal 10% der Reisen angegeben und bin bei einer 500€ Nachzahlung.
Wenn ich nun fertig bin vielleicht bei 5000€ :ugly::ugly:

Nicht das es mich stören würde, aber kann das richtig sein? Nicht das ich nun alles eintippe und dann war alles umsonst, weil das so gar nicht geht :)

Kennt sich wer ein wenig aus und kann Hinweise / Tipps geben?
Danke schon mal für eure Hinweise!
 
https://www.recht-finanzen.de/contents/1276-welche-reisekosten-sind-steuerlich-absetzbar

Da findest du einiges an Info.

Es ist so, wenn du was erstattet bekommen hast (Steuerfrei), dann kannst du das nicht mehr als Werbungskosten ansetzen, das was du nicht erstattet bekommen hast, das kannst du natürlich geltend machen, sofern Betrieblich veranlasst.

Nachweisen musst du das schon einzeln, meist bekommt man auch von der Firma eine Liste, die man beilegen kann und sonst die Summen in der EST-Erklärung einträgt. Das Finanzamt fragt ja auch sonst nach, wenn denen etwas fehlt.

Du meinst eine Rückzahlung von 500 Euro, nicht Nachzahlung oder? :)
5000 Euro? Wie viel hast du bitte an Reisekosten immer? Da musst du ja 10.000ende Euro ausgegeben haben... Oder liegt das mit den 500 Euro vielleicht an was ganz anderem schon?

Außerdem immer dran denken, kannst maximal soviel LSt Wieder bekommen wie überhaupt abgezogen wurde ;)
 
Danke für die Infos und den Link. Werde ich mal in Ruhe lesen.
Es ist immer schwer im Netz Infos zu finden, weil 3 Text 4 verschiedenen Varianten erzählen :D

Die 5000€ waren nur so in die Luft geraten. Und natürlich Rückzahlung ja :)
Hatte noch nicht alle angegeben.

Also wenn ich dich richtig verstehe, kann ich Zug, Taxi etc. nicht mehr angeben, da ich es 1:1 von der Firma über die Reisekosten erhalten habe.
Die Verpflegungspauschalen kann / muss ich dann aber noch angeben pro Reise oder?
Zumindest interpretiere ich das hier von dem Link so
Im Gegensatz zu den Fahrtkosten kann bei den Verpflegungsmehraufwendungen nicht die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Stattdessen sind die Mehraufwendungen für die Verpflegung des Steuerpflichtigen mit den Pauschbeträgen gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG anzusetzen:
24 Stunden abwesend: Pauschbetrag von 24 Euro
weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden abwesend: Pauschbetrag von 12 Euro
weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend: Pauschbetrag von 6 Euro

Also mal ganz konkret. Eine Reise an einem Tag.
Zug 140€ - Erstattet bekommen vom AG über RK
Taxi 40€ - Erstattet bekommen vom AG über RK
Verpflegungspauschale 12€ vom AG über RK

Dann gebe ich nur die 12€ an für den Tag?

Wie setzt sich denn der Betrag in Zeile 20 zusammen? Sind das die ganzen Verpflegungspauschalen aller Reisen?
 
Also ich weiß von mir aus Österreich, dass ich da eine Übersicht für jede Reise zusammenstellen muss... mit dem Tagesgeld, mit der Pauschale für die Nächtigung (oder mit der Hotel-Rechnung), mit dem Ticket oder dem Benzingeld sowie beispielsweise Bustickets. Der Gesamtbetrag kommt dann unter Ausgaben Bar ins Kassabuch und wenn es nur diese Reise ist dann auch in die Steuererklärung... sonst kommt hier die Summe aus allen Geschäftsreisen rein.