Steuer Lohnsteuerjahresausgleich - Aber wie?

Primusfan01

Well-known member
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3 Juni 2009
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Guten morgen liebe Klammgemeinde,

aufgrund meiner Verzweiflung bei der Recherche im Internet wollte ich versuchen hier ein offenes Ohr zu finden. Ich bin Student und werde mein Studium im Sommer abbrechen, da ich eine andere Ausbildung (duales Studium) anfange. Im Studium habe ich natürlich Semestergebühren gezahlt, Bücher, eine Reihe von sonstigen Kosten, Laptop etc. also eigentlich alles Werbungskosten. Gleichzeitig habe ich im letzten Jahr in einem Werkstudentenverhältnis gearbeitet und dafür auch ca. 125€ Lohnsteuer gezahlt, die ich mir gerne zurückholen möchte.

Wie muss ich das als Student tun? Brauche ich eine komplette Steuererklärung? Gibt es ein vereinfachtes Formular?

Kann ich meine Kosten als Werbungskosten tatsächlich noch im späteren Beruf absetzen? (Belege wurden von mir akribisch gesammelt)


Ich bin bestimmt nicht auf den Kopf gefallen und habe mich schon mit vielen Anträgen (GEZ, BaföG, Kindergeld) herumgeschlagen. Um eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar. ;)

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

Christian
 
Hey,

danke für deine schnelle Antwort. Ich habe mir das Programm mal heruntergeladen.
Bei der Steuernummer fängt es aber schon an, die ich nicht habe.

Auch weiß ich nicht welche Formulare ich brauche. Muss ich eine komplette Steuererklärung abgeben?
Gibt es da keine vereinfachten Formulare?

Viele Grüße

Christian
 
dann gibst du an, das du keine hast bzw. lässt das Feld frei, Dir wird dann eine Nummer zugeteilt und du wirst dann auch automatisch eine Identifikationsnummer erhalten.

Du brauchst auch nicht extra runterladen, gibt eine Online-Version auch.

als alternative ein Steuerprogramm

https://www.computerbild.de/fotos/c...-Programme-Steuererklaerung-2012-7249452.html

ob es sich für Dich lohnt, weiß ich nicht, im späteren Berufsleben lohnt es sich.
 
Wie muss ich das als Student tun? Brauche ich eine komplette Steuererklärung? Gibt es ein vereinfachtes Formular?
Es gibt ein Formular für eine vereinfachte Steuererklärung. Findest auch bei google.
Die ganzen Steuerprogramme schlagen sowas meist erst zum Schluss vor, da bei der vereinfachten Erklärung einfach überall die Pauschalen angenommen werden. Vor allem, wenn du nicht das Ganze Jahr gearbeitet hast, ist das häufig ausreichend.

Kann ich meine Kosten als Werbungskosten tatsächlich noch im späteren Beruf absetzen? (Belege wurden von mir akribisch gesammelt)
Du kannst die Kosten nur für das Jahr als Werbungskosten ansetzen, wo sie angefallen sind. Wenn du jetzt nen Job anfängst, kannst du keine Kosten aus 2012 mehr ansetzen.

Einen Tipp noch: Da du ja nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet bist, sondern die freiwillig machst und wenn du das Geld nicht sofort benötigst, dann warte noch bis Dezember 2016. Dann bekommste nämliche deine Rückzahlung mit 6% im Jahr verzinst.

anddie
 
Muss ich meine Erklärung denn nicht wie alle anderen bis Ende Mai eingereicht haben?
Ich dachte ansonsten verfällt mein Anspruch.:-?
 
Unter Umständen bist du gar nicht verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen: Unverheiratet, keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, keine Einkommen außer (Arbeits-)Lohn... Dann kannst du sie abgeben, was aber nur dann wirklich Sinn macht, wenn du sicher über die Pauschbeträge kommst...

edit: zu langsam...
 
Danke erstmal für die Antwort mit den Belegen. Das hat sich ja dann erledigt.

Konkret geht es nur um die knappen 125€ Lohnsteuer, die ich im letzten Jahr gezahlt habe. 1160€ habe ich in etwa verdient. Und da sagte man mir bei dem jeweiligen Arbeitgeber, dass ich mir diese Steuern erstatten lassen kann mit einer Gegenrechnung meiner Aufwendungen für das Studium. Ich weiß nicht wie hoch die Pauschalbeträge liegen. Anscheinend kann ich mir das dann aber wohl nicht erstatten lassen. Das mit den 6% Zinsen habe ich auch nicht so ganz verstanden. Ist das einfach eine Regelung? Und wie lange kann ich diese Zinsen bekommen? Ist das wie eine Art Geldanlage zu verstehen?
 
Habe mir dieses Gesetz angeschaut. Das sind für mich böhmische Dörfer. :mrgreen:

Ist es denn jetzt sinnvoller auf diese 6% zu warten? Werden die dann fortlaufend gezahlt? Gibt es einen Endpunkt? Oder ist es sinnvoller jetzt einen freiwilligen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen und mir die 125€ sofort zurück zuholen?

Habe auch gehört, wenn ich einmal freiwillig einen Lohnsteuerjahresausgleich mache, muss ich das für die folgenden Jahre auch tun. Ist das korrekt?
 
Habe mir dieses Gesetz angeschaut. Das sind für mich böhmische Dörfer. :mrgreen:

Ist es denn jetzt sinnvoller auf diese 6% zu warten? Werden die dann fortlaufend gezahlt? Gibt es einen Endpunkt? Oder ist es sinnvoller jetzt einen freiwilligen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen und mir die 125€ sofort zurück zuholen?
Bei 125 Euro ist das doch wirklich Wurst :ugly: Gebe die ab und dann ist das erledigt.... besser als in den nächsten 3 Jahren noch 10 mal dran zu denken und dann 2016 wie blöd die Zettel vom Jahr 2012 zu suchen :ugly:

Habe auch gehört, wenn ich einmal freiwillig einen Lohnsteuerjahresausgleich mache, muss ich das für die folgenden Jahre auch tun. Ist das korrekt?

Nö ist ne urbane Legende. Im Prinzip ist es immer so:
entweder lohnt es sich für Dich--> dann darfst Du
oder das Finanzamt hat berechtigte Hoffnungen --> dann musst Du

Edit:
Wenn Du jedes Jahr während des Studiums einen Verlustvortrag hättest feststellen lassen dann hättest Du scheinbar auch Deine Aufwendungen für das Studium auf spätere Berufsjahre anrechnen lassen können:
https://blog.milsystems.de/2012/03/sollten-studenten-eine-steuererklaerung-abgeben/
 
Zuletzt bearbeitet:
Für dich ist es nur interessant, wenn du deinen Jahresverlust feststellen lässt.

Damit errechnest du ein negatives Einkommen (im Zuge deiner Ausbildung) für ein Kalenderjahr und kannst den Betrag innerhalb der nächsten 5(7?) Jahre auf eine Einkommenserklärung deiner Wahl anrechnen.

Dabei ist zu beachten, dass dieser Antrag zwar formlos, aber unbedingt extra gestellt werden muss.
 
@wasweissdennich: Danke für die Antwort. Dann könnte ich alle Aufwendungen von 2012 und 2013 anrechnen lassen für spätere Steuern korrekt? Oder ist mit dem 31.12.2012 das Jahr auch steuerlich offiziell zu ende und es zählen nur noch Aufwendungen für dieses Jahr?

Dann würde mir nur ein ganz geringer Teil in 2011 verloren gehen.

Verstanden habe ich jetzt, dass das quasi zwei verschiedene Baustellen sind. Einmal meine Lohnsteuer und einmal die gesammelten Aufwendungen.;)

EDIT: Hat sich soweit erledigt. Habe noch etwas dazu gelesen:
https://www.unicum.de/studienzeit/r...zhof-studienkosten-sind-steuerlich-absetzbar/

Das scheint nun wohl auch aktuell zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bedanke mich ebenfalls für alle Antworten. Ich denke durch das Zusammentragen der Antworten können nun viele einiges Geld gut machen.

Um nochmal alles aufzuklären:

1. Meine 125€ erhalte ich durch die Steuererklärung selbst (vereinfachtes Formular)
2. Studenten können alle Aufwendungen für Bücher, Arbeitsmaterialien, Semestergebühren etc. bis zu Beträgen von 4000€ im Jahr steuerlich absetzen. Dies ist sogar rückwirkend bis zu 4 Jahren möglich. Dies kann durch die Anlage N (siehe Zeile 44/45 folgende) der Steuererklärung erfolgen.

Ich danke allen für die Geduld mit ihren antworten. Damit kann ich einiges an Geld in der Zukunft sparen. Ich berichte euch noch einmal von der Rückantwort des Finanzamts wenn ich alles eingereicht und eine Rückmeldung bekommen habe. :)
 
Hallo,

kleiner Tip am Rande, geh zum Finanzamt in dem Ort wo du gemeldet bist und lass dich beraten. Das Finanzamt ist beratungspflichtig und zwar zu deinen Gunsten!

Ich habe das schon öfters gemacht und bin nur auf sehr fähige und kompetente Menschen getroffen, die wirklich nett waren.

gruß
 
So ich habe nun alle Belege gesammelt und die Erklärungen geschrieben:

2011 ist soweit okay, aber bei der Steuererklärung für 2012 habe ich folgendes Problem:

Ich habe in 2012 gearbeitet (also Anlage N) und auch eine Kopie des Lohnsteuerbescheides erhalten. Habe alles genauso eingetragen wie in der Kopie aber bei Punkt 8 der Anlage N (In 3. enthaltende steuerbegünstigte Versorgungsbezüge) steht in meiner Kopie 0,00€. Dies ist laut Elster jedoch nicht zulässig.

Jemand Erfahrungen der mir helfen könnte?:)

Viele Grüße,

Christian