Gleichstellung der Arbeitnehmer im Unternehmen?

ruebi

Well-known member
24 April 2006
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1.007
Hallo,

ich habe mal eine Frage. Weiß nicht ob ich in diesem Forum richtig bin.

Zum Thema. Ein Unternehmen ist auf vielen Bereichen tätig.
Freizeitbranche, Catering, Großveranstaltungen, Spa Wellness ect.
Dort werden alle ohne Tarifvertrag bezahlt, weit unter Tariflohn.
Nun kommt ein Bereich hinzu wo die Mitarbeiter die dort arbeiten nach öffentlichen Dienst bezahlt werden soll. Ist das rechtens oder würde da die Gleichbehandlung im Unternhemen greifen?

Wäre es möglich dagegen vorzugehen das alle eine Anpassung erreichen? An wen müsste man sich bei solchen Fragen wenden?
 
Betriebsrat fragen, der sollte das beantworten können.

Leider nein. Der besteht ja meist aus normalen Arbeitskräften die zum Anfang ihrer Amtszeit sich bilden müssen.
Hatte gehofft hier kennt sich jemand aus.

Das es erlaubt das der Arbeitgeber ein teil seiner Belegschaft nach öffentlichen dienst zu bezahlen und dem anderen teil nicht tariflich
 
[...] Das es erlaubt das der Arbeitgeber ein teil seiner Belegschaft nach öffentlichen dienst zu bezahlen und dem anderen teil nicht tariflich

Das klingt aber für mich irgendwie Fragwürdig. Wie begründet der Arbeitgeber denn diese unterschiedliche Vergütung?

Kann es sein, dass der andere Teil der nicht nach Tarif gezahlt wird in keiner Gewerkschaft ist?
 
Das klingt aber für mich irgendwie Fragwürdig. Wie begründet der Arbeitgeber denn diese unterschiedliche Vergütung?

Das der eine, alte Teil der Arbeitnehmer weit unter Tarif bezahlt wird und der neue nun nach öffentlichen Dienst sagt doch glaube ich schon aus warum -->ein bestehendes Unternehmen wurde übernommen ... ich mein sonst würde sich wohl kein Arbeitgeber so eine Konstellation einfallen lassen :ugly:
 
nein es geht darum, dass das unternehmen schon viele jahre besteht es hat sich bis jetzt auf die freizeitbranche spezialisiert. schwimmbad, restaurants usw.

nun hat es eine kindertagesstätte errichtet und das gesamte haus wird noch von der stadt gefördert/unterstpützt da es noch keine schwarzen zahlen schreibt.

nun sollen die kindertagestättenangestellten nach öffentlichen dienst bezahlt werden, was die stadt übernimmt.

ist sowas rechtens oder hat dann jeder angestellte im unternehmen da anspruch?

das ist so verzwickt das man da nicht weiß an wen man sich wenden soll.

erstmal danke das ihr euch überhaupt der sache annehmt :)
 
Erstmal steht es einem Arbeitgeber frei, seinen Angestellten das zu zahlen, was mehr oder minder ausgehandelt ist.

Warum sollte er auch allen die gleiche Kohle zahlen?

Selbst wenn der Arbeitgeber nen Tarifvertrag unterzeichnet, ist er nur verpflichtet, Gewerkschaftsmitglieder der entsprechenden Gewerkschaft nach Tarif zu bezahlen.

gruss kelle!
 
mir gehts ja nicht darum das jeder das gleiche gehalt bekommt das gar nicht möglich da wir viele unterschiedliche branchen haben und jeder unterschieldich lang imunternehmen ist.

es geht aber um eine lohnerhöhung.
und da ist die frage ob nicht alle eine bekommen würden.

ich hatte mal einen bericht gelesen wo es um weihnachtsgeld ging, ein teil der belegschaft hat dieses geld bekommen ein anderes nicht und das ging nicht war nicht rechtens weil einige besser gestellt wurde und da greift das gleichbehandlungsgebot/recht.

wobei ich nicht weiß ob weihnachtsgeld oder bonuszahlung mit lohnerhöhung gleich zu setzen sind.

Selbst wenn der Arbeitgeber nen Tarifvertrag unterzeichnet, ist er nur verpflichtet, Gewerkschaftsmitglieder der entsprechenden Gewerkschaft nach Tarif zu bezahlen.

gruss kelle!

das ist interessant das wusste ich so nicht dachte das der ag dann alle nach tarif bezahlen muss
 
Also ich würde sagen, dass man da keine Chancen hat. Kenne einige Firmen, wo es so läuft. Das wird erst dann interessant, wenn die ganzen Firmen zusammengelegt werden. Aber ich vermute mal, dass der neu gekaufte Bereich in irgendeiner Form Tochterfirma bleibt und damit kann der AG dort alle anders behandeln.

anddie
 
Also ich würde sagen, dass man da keine Chancen hat. Kenne einige Firmen, wo es so läuft. Das wird erst dann interessant, wenn die ganzen Firmen zusammengelegt werden. Aber ich vermute mal, dass der neu gekaufte Bereich in irgendeiner Form Tochterfirma bleibt und damit kann der AG dort alle anders behandeln.

anddie

naja betrieben wird die gmbh von der stadt ist aber als ganzes eine tochterfirma. wie du schon sagst haben sie sicherlich die möglichkeit einer weitere tochterfirma zu gründen jedoch ohne erlaubnis vom betriebsrat wird das sicher schwer naja man muss sich von grundauf damit beschäftigen kostet viel zeit.

danke erstmal
 
Ich würde damit zur Bezirksvertretung von Verdi gehen und dort fragen. Bei der Beantwortung gibt es einiges zu beachten. Ist der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband? Sind die Angestellten organisiert? Gibt es einen Betriebsrat? Gibt es denn auch Betriebsvereinbarungen?

Wenn alles nur einzelvertraglich geregelt ist, dann kann man problemlos dem Einen doppelt soviel zahlen wie dem Anderen.

Marty
 
moin, heute mal eine neue frage.

der betriebsra hat ja ansich bei einigen sachen mitbestimmungsrecht.
so sieht es ja auch bei der lohngestaltung aus. er hat zwar keine macht über die höhe zu bestimmen aber wenn es um änderungen geht.

nun wurde einach von heute auf morgen im betrieb eine neue stelle geschaffen und diese auch intern vergeben.

der posten wurde nicht intern bzw extern ausgeschrieben
betriebsrat wurde nicht informiert bzw gefragt

ich sehe da eine verletzung der nformationspflicht und ggf mitbestimmung.
sehe ich doch richtig oder? man hat zwar jederzeit die möglichkeit die einigungsstelle herbeizurufen aber ich frage mich was sowas immer bringen soll.
 
Ich würde das so sehen, dass es ein Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG gibt. Wenn mit "interne Besetzung" eine Versetzung eines Mitarbeiters auf diesen Posten gemeint ist und es sich dabei nicht um aussertariflich Beschäftigte handelt (also Führungskräfte), dann hätte der Betriebsrat informiert werden müssen.

Ausgeschrieben werden müssen Stellen aber nicht. Es gibt kein Gesetz, dass Arbeitgeber zwingt, ein Bewerbungsverfahren durchzulaufen. Das ändert aber nichts am Mitbestimmungsrecht des BR.

Marty
 
Ich würde das so sehen, dass es ein Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG gibt. Wenn mit "interne Besetzung" eine Versetzung eines Mitarbeiters auf diesen Posten gemeint ist und es sich dabei nicht um aussertariflich Beschäftigte handelt (also Führungskräfte), dann hätte der Betriebsrat informiert werden müssen.

Ausgeschrieben werden müssen Stellen aber nicht. Es gibt kein Gesetz, dass Arbeitgeber zwingt, ein Bewerbungsverfahren durchzulaufen. Das ändert aber nichts am Mitbestimmungsrecht des BR.

Marty
Ja es ist so wie du beschrieben hast. Aber wirklich was machen kann man nixht oder?
Wie sollte man argumentieren?
 
Ja es ist so wie du beschrieben hast. Aber wirklich was machen kann man nixht oder?
Wie sollte man argumentieren?

Als wer? Als Betriebsrat würde ich dem Arbeitgeber klar machen, dass er schnellstens einen entsprechenden Antrag einzureichen hat. Betriebsräten, die gerne Konfrontation machen, können auch direkt klagen.

Als Arbeitnehmer, der gerne die Stelle gehabt hätte macht man am besten gar nichts, sonst hat man ganz schnell einen Stempel auf der Personalakte: EOC (end of career)

Marty
 
das ist interessant das wusste ich so nicht dachte das der ag dann alle nach tarif bezahlen muss
Hier hat (Bier)Kelle absolut recht.
nur wer in einer Gewerkschaft ist hat auch anspruch auf Tariflohn.

Ansprechpartner für Deine frage wäre eine Gewerkschaft, diese können Dir sowas beantworten.
 
mit der neuen kollegin haben sie es nun so geändert das sie bis jahresende eine art probezeit hat und bis dahin dem leiter als hilfskraft zur seite stéht.

in unseren arbeitsverträgen ist verankert das man alle zumutbaren arbeiten in dem bereich gastronomie durchführen muss.

das ist dann bei ihr der fall und schon sagte meine personalchefin gestern zu mir das wir als btriebsrat nix dagegen machen können.

sie behält praktisch ihre position macht nur eine andere arbeit und bekommt den selben lohn.

gewusst wie sag ich da nur.