Steuer ESTG §22. Nr.3 - Werbeeinahmen versteuern!?

Peoples

Well-known member
4 Dezember 2008
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Hallo,

ich habe eine Frage an die Experten...
ESTG §22. Nr.3 sagt unter anderem:

Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.

Meine Frage:
Werbeinnahmen aus privaten Webseiten, die unter diese 256 EURO liegen im Kalenderjahr.

Muss dazu ein Gewerbe angemeldet werden oder greift hier das ESTG §22. Nr.3?
 
hi Peoples,

das schalten von werbung macht die webseite kommerziell, lt. infos im netz.

und damit gewerblich (-> gewerbeanmeldung) und impressumpflichtig.

eine unterlassung ist eine ordnungswidrigkeit bzw. ruft abmahn-haie auf den plan!!! 8O

gruß
didadu
 
Einnahmen sind unter 256 EUR schreibst du. Wie hoch sind die Ausgaben dazu? Wenn dann kein Gewinn übrig bleibt, muss auch nix erklärt werden beim Fi-Amt.