Geldanlage Bausparvertrag kündigen - mit welchen Einbußen ist zu rechnen?

mighty666

Well-known member
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28 April 2006
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Huhu,

meine Mum ist ab März arbeitslos gemeldet und hat nen Bausparvertrag bei der Deutschen Bank. Eröffnet wurde der Vertrag 2001, somit ist sie über die 7 Jahre drüber, hat aber das Sparziel von 50% der Bausparsumme noch nicht erreicht. (nötig wären knapp 10.000€, sie ist erst bei der Hälfte).

Soweit ich weiss, gingen da nur VwL des Arbeitsgebers rein (wenn ich nachrechne kanns also keine Eigenleistung sein).

Ich hab das nicht ganz gerafft mit den Vertragsbedingungen. Wenn sie den jetzt kündigt, ist dann alles futsch? oder ist das nur innerhalb der ersten 7 Jahre so, dass die wieder alles einziehen?
Wird da nach 11 Jahren was abgezogen? oder nicht mehr? wie ist das mit Arbeitslosigkeit und wenn man nix selber einbezahlen kann?

ich hab google schon bemüht, aber so richtig schlau bin ich aus den Formulierungen nicht geworden, sorry. Vllt kanns hier jemand einfach und präziser formulieren. Danke schonmal im Voraus!
 
Warum nicht einfach stilllegen? Imho kann keiner deine Mutter zwingen, Beiträge auf ihr eigenes Konto zu bezahlen - ist ja kein Darlehn. Und solange sie das Guthaben nicht zwingend braucht... ;)
 
Es sollte aber so sein, dass - da die 7 jährige Sperrfrist um ist - frei über das eingezahlte Geld verfügt werden kann - es besteht eben nur noch kein Darlehensanspruch!

Aber am Einfachsten ist es, du gehst zu dem Kundenberater deiner Bausparkasse oder rufst dort einfach an! Die sehen deine Unterlagen ein und sagen dir, was geht und was nicht!
 
das Darlehen wird nichtmehr gebraucht, sie hat den Kredit vom Haus mit nem privaten Darlehen meines Bruders abbezahlt.

Das einzige, was noch sinnvoll wäre, wären neue Fenster, aber das wäre erst in ein paar Jahren akut und dafür nochmal Darlehen aufnehmen, wenn man keinen neuen Job findet? :ugly:

In der Zwischenzeit könnte man das Geld aber besser anlegen, wenn man denn darüber verfügen kann. Die 2% Verzinsung reichen ja nichtmal, um die Inflation zu decken :-?
 
meine Mum ist ab März arbeitslos gemeldet und hat nen Bausparvertrag bei der Deutschen Bank. Eröffnet wurde der Vertrag 2001, somit ist sie über die 7 Jahre drüber, hat aber das Sparziel von 50% der Bausparsumme noch nicht erreicht. (nötig wären knapp 10.000€, sie ist erst bei der Hälfte).
Das bedeutet ja nur, dass sie keinen Anspruch auf das Darlehen hat.

Soweit ich weiss, gingen da nur VwL des Arbeitsgebers rein (wenn ich nachrechne kanns also keine Eigenleistung sein).
Und die haben die Sperrfrist bis zum Ablauf des 7. Jahres.

Ich hab das nicht ganz gerafft mit den Vertragsbedingungen. Wenn sie den jetzt kündigt, ist dann alles futsch? oder ist das nur innerhalb der ersten 7 Jahre so, dass die wieder alles einziehen?
Soweit mir bekannt, sind nur die Förderungen des Staates zurückzuzahlen, also Bausparzulagen etc., nicht aber die Anteile des Arbeitgebers.

Hätte Sie das Geld in einen normalen Sparvertrag gezahlt, könnte sie ja auch jetzt über das Geld verfügen.

Wird da nach 11 Jahren was abgezogen? oder nicht mehr? wie ist das mit Arbeitslosigkeit und wenn man nix selber einbezahlen kann?
Dann kann man den Vertrag ruhen lassen, das lohnt sich dann, wenn die Guthabenzinsen im Bausparer gut sind.

Ansonsten kündigen, Guthaben auszahlen lassen. Vertragsprovision, die beim Abschluss fällig war, dürfte aber weg sein.

Aber: Ich bin bei Bauspar-VL kein Experte.

Marty
 
In der Zwischenzeit könnte man das Geld aber besser anlegen, wenn man denn darüber verfügen kann. Die 2% Verzinsung reichen ja nichtmal, um die Inflation zu decken :-?

Pauschal kann man sagen da die 7 Jahre Bindungsfrist rum sind könnte sie wohl prämienunschädlich verfügen, sofern sie vom Einkommen her welche hat kriegen können und sie auch beantragt hat.
Da er noch nicht zugeteilt ist, ist evtl. eine Kündigungsfrist einzuhalten oder bei sofortiger Auszahlung ggf. Kosten zu berücksichtigen.
Ist die Habensverzinsung mit einem Bonus ausgestattet der ggf. an die Zuteilung, Laufzeit, Darlehensverzicht o.Ä. geknüpft ist?
Wenn ihr ihn kündigt fragt vorher nach einer Teilungungsmöglichkeit (z.B. 20.000 --> 1x 14.000 und 1x 6000, wobei der 6000er dann aufgelöst wird), so lässt sich die damals gezahlte Abschlussgebühr wenigstens "erhalten" da man nicht den gesamten Vertrag plättet.

Wenn keine akute Geldnot herrscht: Für 5000€ musst man erstmal eine (sichere) Anlage finden die (dauerhaft) deutlich/lohnenswert mehr als 2% bringt ...

Edit: VL Zahlungen des AG sind natürlich nicht in Gefahr! Maximal staatliche Förderungen und ggf. ein Teil der Habensverzinsung, je nach Tarif. 2% Klingt für einen Spartarif (aus 2001) wenig, für einen Finanzierungstarif viel. Daher die Vermutung dass es den evtl. nur mit Zuteilung und/oder Darlehensverzicht gibt.