Wer übernimmt Kosten - Ort verklagen?

Ghost

Well-known member
ID: 254547
L
1 Juni 2009
525
13
Guten Morgen,

unser Schäferhund hat sich heute in Graal-Müritz schwer verletzt.
Er ist in eine zerschmissene Schnapsflasche gelaufen und hat sehr schwere Schnittverletzungen und mehere durchtrennte Sehnen.
Er wird z.Z. notoperiert und muss mehere Tage in der Tierklinik bleiben.
Wie uns der Notarzt der Tierklinik mitteilte, wird es wohl 1000 - 2000 Euro kosten.
Nun wollte ich in Erfahrung bringen, ob meine Frau und ich das Recht haben,
die Gemeinde Graal-Müritz auf die Kosten der Not OP und den Aufenthalt zu verklagen.
Denn es war ein öffentlich betretbares Waldgrundstück innerhalb des Ortes.
Ist die Gemeinde nicht verpflichtet, auf die Sicherheit ihrer Bürger auf öffentl. Wegen zu achten?
Man stelle sich vor, dieser Unfall unseres Hundes wäre einem Kind passiert.

Mit freundlichen Grüssen,
Ghost
 
Hallo Ghost,

Du leistest dir den Luxus, einen Hund zu halten und willst deinen Ort verklagen, weil diese eine zerschmissene Glassbuddel (evtl. im hohen Gras) nicht rechtzeitig entdeckt und entfernt haben?

Aber wenn dein Hund auf in dem Waldstück hinschei**t / -pinkelt und ein Kleinkind futtert das, das ist das Ok?

Tut mir leid, dafür hab ich kein Verständnis.

Warum hast du den Bereich nicht vorher abgesucht?
Warum hast Du für solche Fälle nicht eine Krankenversicherung abgeschlossen? (Ja gibt es auch für Tiere)

Trotzdem, vielleicht wird ja eine Anzeige gg. Unbekannt was.

Ansonsten, alles Gute für deinen Hund.

jiw
 
Auch wenn ich rein rechtlich keine Antwort darauf kenne, frage ich mich doch wie du auf die Idee kommst, dass die Gemeinde/der Ort für die Umweltverschmutzung, die von irgendeinem Unbekannten ausging, haftbar gemacht werden kann?

Verklagt man neuerdings auch seine Gemeide, weil ein Autoreifen durch Scherben auf der Fahrbahn zerstört wurde?

Ein Autoreifen ist ersetzbar, ein Leben nicht, ich weiß, aber trotzdem...

Niemand, aber wirklich niemand kann dauerhaft garantieren, dass alle Straße und Wege frei von Gefahren, wie z.B. Glas, sind. Da helfen selbst ständige Reinigungs- und Kontrollmaßnahmen nichts. Irgendwann ergibt es sich immer, dass man einen ungünstigen Moment erwischt.

Eine andere Sache ist es, wenn der Verursacher bekannt ist. Hätte jmd. vor deinen Augen eine Flasche zerschellt und der Hund wäre durchgelaufen, dann hättest du sicher eine Grundlage für eine Klage gehabt. Allerdings gegen diesen Menschen, nicht gegen den Ort.
 
wtf?!

fast die Hälfte von Graal-Müritz ist Wald, da erwartest du wirklich, dass dort 24/7 die Gemeinde alle Waldflächen durchkämmt?

aber um deine Frage zu beantworten:
natürlich hast du das Recht, die Gemeinde zu verklagen, nur wirst du keinen Erfolg damit haben und mehr als nur 2000 Euro am Ende ausgeben müssen

das einzige, was ein wenig Erfolg bieten kann, ist, wie schon erwähnt, die Anzeige gegen Unbekannt.
erstens kostet das nichts und zweitens besteht die Möglichkeit, dass jemand gefunden wird, den du auch erfolgreich verklagen kannst ;)

wie auch schon erwähnt, ist grundsätzlich eine Unfall-/Krankenversicherung für das Haustier immer noch die effizienteste Lösung, um (in Zukunft) solche Arztkosten zu vermeiden


und schonmal den Aspekt betrachtet, dass du sogar für diesen Schaden verantwortlich bist?
Tiere gehören in die Wildnis und wenn sie in einer Stadt gehalten werden, ist es doch wohl klar, dass sie Gefahren ausgesetzt sind, denen sie in der freien Wildbahn gar nicht erst begegnen würden

würden die Menschen nicht das Verlangen haben Tiere zu besitzen, würde auch keiner mehr diese Nachfrage bedienen und es gäbe keine Haustiere, die in irgendwelchen künstlichen Behausung leben müssen und irgendwelche Chemie futtern müssen, die ihnen vorgesetzt wird
 
Die Frage ist auch, in wie weit ein Wald ein "öffentlicher Weg" ist.
Genauso geht die Rechtsprechung aber auch von einer gewissen Mitarbeit der Bürger bzw. in dem Fall der Halter der Tiere aus, heißt: Du hast dich zu vergewissern, dass der Weg auf dem dein Hund läuft, gefahrlos betretbar ist.

Aber vielleicht verklagt dich die Gemeinde ja auch zur Zahlung der Kosten für die Reinigung des durch Blut verschmutzten Weges... Das verstehst du sicherlich, ist ja schließlich die Aufgabe der Gemeinde, diese Wege in Ordnung zu halten.
 
Vielleicht geht da was über die Verkehrssicherungspflicht. Kann ich mir aber nur schwer vorstellen, denn dann wäre ja jede Kommune bei Verletzungen durch Scherben haftbar. Ggf. - je nach dem wie die Fakten sind - könnte die Klage auch hinfällig sein, da in Graal-Müritz Leinenzwang besteht.

Aber sach mal, sollte wegen solchen alltäglichen Gefahren der Hund nicht versichert sein. Oder gibt es sowas nicht?