Vormundschaftsgericht - Gewerbe - Vorlage gesucht

27o8

abgemeldet
2 Mai 2006
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Hallo,
ich möchte mein Gewerbe endgültig anmelden, da ich noch nicht volljährig bin, brauche ich ja die Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht. Da hängt es nun, da ich nicht weis was ich denen schreiben soll :-? gibt es da irgendwelche Vorlagen oder Muster? ;)

Wäre spitze

Gruß
Gremlin
 
darf man fragen wie alt du bist?

Lohnt das überhaupt das beim Vormundschaftsgericht durchzusetzten oder sinds nur noch ein paar Monate bis du 18 wirst?

Ansonsten kann ich sagen: Ruf da mal an und frag nach wie dies gerne hätten, das handlen die alle anders.

Edit:
Hier mal n Link:
https://www.webmasterpark.net/forum/showthread/threadid=48315/

Zuerst mal braucht man nach § 112 des BGB eine "Formfreie Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten." Formfrei bedeuted nur, dass ein Kopfnicken plus ein "ja" reichen.

- Das weitaus wichtigere was die Einverständniserklärung der Eltern nur wirksam machen kann ist die Bestätigung des Vormundschatsgerichts, diese testet im Grunde genommen nur die Geschäftsfähigkeit und soll davor schützen, dass Kinder bzw. Jugendliche unbedacht eine Verantwortung auf sich nehmen, der sie nicht gewachsen sind und eine Firma aufzumachen ist eine große Verantwortung, vorallem da man vom Gesetz her, was die eigene Firma angeht wie ein Volljähriger behandelt wird, somit kann man dann auch jegliche Verträge die seinen Betrieb angehen unterschreiben wie evtl. Mietverträge für Geschäftsräume und Dienstverträge. Man hat mit der Bestägigung des Vormundschatgerichtes die "uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit" erlangt und kann sich nicht mehr auf die Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB berufen, man haftet somit uneingeschränkt.

Die Erziehungsberechtigten können diese Ermächtigung jedoch jederzeit zurücknehmen (!), in diesem Falle muss das allerdings noch vom Vormundschatsgerich bestätigt werden.

Also...ich würd wirklich erstmal anrufen.
 
16 1/2 bin ich, und warten tu ich jetzt schon so knapp 1 Jahr ;) irgendwann muss ich es ja mal anmelden nicht das es ärger gibt wegen Steuerhinterziehung ;)!

Dachte es gäbe da so Vorlagen, vllt. findet sich ja noch eine. Ansonsten rufe ich da mal hin an.

*edit*
Genau den link kannte ich schon, und suchte dazu ne Vorlage *fg

Gruß
Gremlin
 
hehe.

Naja es geht ja darum, dass die dich sozusagen "vorzeitig" voll geschäftsfähig schreiben, das machen die nicht einfach so.

Deshalb is Eigeninitiative gut - sieht halt besser aus.
 
mann mann mann...

Ich rufe hier bei unserem Amtsgericht an was für mich zuständig ist.... die leiten mich weiter an ein anderes Amtsgericht :roll:, der erste Typ hat erstmal keine Ahnung leitet mich an einen WEiter der mich im Handelsregister eitnragen wollte, der hat noch weniger Ahnung leitet mich an eine Frau weiter, die leitet mich an die Antragsstelle oder so weiter, und da kriege ich gesagt, das das Amtsgericht wo ich zuerst hin angerufen habe für zuständig ist :evil:

Also die Bürokratie ist ja wohl voll fürn ******.. Ich probier jetzt da nochmal :roll:

*edit*
Unfreundliche Leute :evil: ich sollte das über mein Eltern machen etc., und wenn ich was wollte dann sollte ich vorbeikommen. Auf die Frage was in dem Antrag stehen soll, haben die mir keine Antwort gegeben..... Aber sonst wollte er alles wissen: "Wie kommen Sie denn überhaupt an Kunden ran?" etc.!
Was er noch meinte, so Anträge hätten die noch nie bearbeitet, ausser einmal, und der wäre auch nix bei rausgekommen, weil sich zum Schluß die Eltern bereit erklärt haben das über sich anzumelden.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo stimmt schon, die machen das eher selten.

Ja aber was ist denn besser? Schön alles anmelden und dafür Steuern zahlen, oder alles unter der Hand machen ;) sich dabei strafbar machen,
und dem Staat einnahmen (auch wenns nicht so hohe sind) unterschlagen...

Gruß
Gremlin
 
Ruf doch mal beim Finanzamt an und sag, dass das Amtsgericht dich keine Steuern zahlen lassen will :mrgreen:
 
Ruf doch mal beim Finanzamt an und sag, dass das Amtsgericht dich keine Steuern zahlen lassen will :mrgreen:

Oder einfach weitermachen bis ich 18 bin, und wenn die ankommen einfach sagen:
"Hey, ihr habt aber gesagt...."

:ugly: also das ist mir das Risiko zu hoch, kann ja richtig Ärger geben sowas.

Gruß
Gremlin
 
Oder einfach weitermachen bis ich 18 bin, und wenn die ankommen einfach sagen:
"Hey, ihr habt aber gesagt...."

:ugly: also das ist mir das Risiko zu hoch, kann ja richtig Ärger geben sowas.

Gruß
Gremlin
Problem
  • gesagtes ist kein Beweis (können ja alles abstreiten)
  • Generell gilt: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht (Grundsatz im Juristischen Sinne)
  • wenn du 18 bist, kommt richtig Ärger auf dich zu, weil du dann laut Gesetz voll geschäftsfähig bist.

um wie viel geht es eigtl. - bei 1,50 € im Monat sagt sicher keiner was... :)
 
um wie viel geht es eigtl. - bei 1,50 € im Monat sagt sicher keiner was... :)
:LOL: schon klar, aber hier geht es um einiges mehr. In den letzen 3 Monaten immer so zwischen 300 und 500€ je nach Auftragslage.:-?

Gruß
Gremlin
 
Ich würd echt beim Finanzamt antanzen(!) das du gerne ein Gewerbe anmelden willst und das sich das Gericht aber quer stellt und den Ahnungslosen markiert.
Am besten gleich mit den passenden Paragraphen, das kommt immer gut und zeigt das du dich damit beschäftigst hast.

Ansonsten ist natürlich die Anmeldung über die Eltern das kleinere Übel....
 
Ich lasse mir am Freitag einen Termin bei dem Bearbeiter bei Gericht geben, und fahr dann mit meinen Eltern hin.

Ansonsten ist natürlich die Anmeldung über die Eltern das kleinere Übel....
Naja das ist schon ein Problem, mein Vater arbeitet im öffentlichen Dienst bei der Bundeswehr, und geht ab Juli in "Frührente", da es keine richtige Rente ist darf er nebenbei nichts verdienen ausser bis 400€ und die verdient er schon noch zusätzlich. Also ist das ausgeschlossen.
Meine Mutter arbeitet bei einem Textildiscounter welcher im Arbeitsvertrag die Ausübung einer weiteren Tätigkeit verbietet. Also bleibt es an mir hängen ;).

Renommee schrieb:
Und Du meinst wirklich, jemand würde ein Kind als Geschäftsführer ernst nehmen?
Sag mir was dagegen spricht? Das Alter macht es nicht aus, sondern das was man kann, es gibt Leute die mit 30 noch nix auf die Beine gestellt haben. Wem das mit dem Alter nicht passt, der brauch ja nicht mit mir "zusammenarbeiten", dafür habe ich genug andere mit denen ich heute schon täglich zusammenarbeite.

Gruß
Gremlin
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt bin ich schwer verwirrt 8O nach 2 Wochen endlich mal den richtigen Kerl erreicht beim Vormundschaftsgericht, dieser meinte:

Eine Erlaubniss durch das Vormundschaftsgericht ist seid dem Jahre 2000 nicht mehr erforderlich, es reicht wenn die Eltern die Erlaubniss geben.

Natürlich direkt auf dem Gewerbeamt angerufen, dort hies es:

Es musst einfach nur ein Elternteil mitkommen, was dann unterschreibt und schon geht es in Ordnung.

8O

Naja morgen habe ich dann einen Termin bei denen, aber trotzdem glaube ich das nicht das es so einfach geht, bis ich es Schwarz auf Weiß habe... :D

Gruß
Gremlin
 
Kann ich eigentlich auch nicht glauben das das so einfach über Unterschrift der Eltern geht.:-?

War auch mal mit 16 bei unserem Rathaus mit Eltern da musste man noch zum Vormundschaftsgericht, ansonsten hätte ich mit 18einfach nur einen Antrag dort ausfüllen müssen und ich hätte das Gewerbe.

Naja ich werde ja zum glück bald auch 18 dann kann ich da auch eh alleine antrudeln.
 
So jetzt war ich da ;) es hat wirklich geklappt. Ich habe Gewerbe auf meinen Namen angemeldet, meine Mutter musste unterschreiben, einen Haken hat das ganze :roll: wenn ich jetzt irgendwas machen will, muss meine Mutter darüber informiert werden und das unterschreiben :roll:.

Es sei denn das Vormundschaftsgericht gibt die Erlaubnis. Da es eh in der Nähe ist auch da vorbeigegangen, dieser nette Herr meinte doch wirklich das die solche Anträge nicht bearbeiten würden 8O. Naja hauptsache ich darf Steuern zahlen (*löl*)

Gruß
Gremlin