This is a private call...

StolenCar

Freebix.de <- Look
ID: 152963
L
21 April 2006
3.449
231
...i´m in my bedroom

Letztens bei mir im deutschunterricht kam dieser spruch auf... ein mitschüler meinte, dass wenn man diesen spruch am telefon sagt, es niemandem erlaubt ist, das gespräch abzuhören. naja, jeder hats vernommen, geschmunzelt und notiert, aber keiner konnte etwas dazu sagen... nun meine frage:
gibt es diesen quatsch wirklich? kann ich mir schwer vorstellen, denn wenn jmd abgehört wird, dann hat das ja seinen grund und wahllos abhören darf man ja - zumindest in deutschland - meines wissen eh nicht. weiß da jmd mehr? onkel google konnte mir auch net weiterhelfen.

Mfg SC
 
Also ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn meine Mitarbeiter irgendwo mit nem Richtmikro im Auto hocken um Gespräche zu belauschen, dann halten sie das Mikro auch rauf, wenn die Zielperson aufm Pott sitzt und Pressgeräusche von sich gibt. Wieso sollten sie die Obs abbrechen, wenn jemand sagt das er im Schlafzimmer ist... Ich mein mal ganz ehrlich.... Wenn ich mit jemandem telefoniere, meine Frau liegt nackich in hab acht stellung im Bett und wartet auf mich dann sag ich am Telefon doch nicht: Du ich muss auflegen ich bin gerade im Schlafzimmer ?! Also ich mach das jedenfalls nicht...
kann es mir ehrlich nicht vorstellen dass es irgendwo behördlich geregelt ist das man dann die Observation bzw. die "Belauschung" abbrechen muss.
 
lol
das ist denke ich genau son schwachsinn, wie die geschichte, dass ein undercover polizist die wahrheit sagen muss, wenn man ihn fragt, ob er polizist ist.

oder wie kyle sagen würde "peter pan auch?"
 
Und was soll der Quatsch? Natürlich wird der Abhörer deswegen nicht die Übertragung unterbrechen und schon gar nicht kann man sich darauf verlassen, selbst wenn es so eine Richtlinie gäbe
 
Ich füge mal den Passus aus dem Wiki-Link ein, auf den sich wahrscheinlich dieser -zugegeben auf englisch in Deutschland gesagt hört sich das doof an- Spruch beziehen könnte :
Abgehört werden darf grundsätzlich jeder. Allerdings muss laut Bundesverfassungsgericht die Überwachung in Situationen unterbleiben, in denen Anhaltspunkte bestehen, dass die Menschenwürde durch die Maßnahme verletzt wird. Aus §100 c Abs. 4 StPO ergibt sich, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden dürfen und sollen. Im Rahmen einer sog. negativen Kernbereichsprognose ist dies vor Anordnung der Maßnahme schon von den zuständigen Stellen (nicht mit dem Hauptverfahren befasste Staatsschutzkammer beim Landgericht, §§100d Abs. 1 S.1 StPO, 74a Abs. 4 GVG) zu prüfen. Führt dennoch die Überwachung unerwartet zur Erhebung von absolut geschützten Informationen, muss sie abgebrochen werden und die Aufzeichnungen sind unverzüglich zu löschen (§100 c Abs. 5 S.1, S.2 StPO); Erkenntnisse über solche Äußerungen dürfen nicht verwendet werden gem. §100c Abs. 5 S.3 StPO. Das Risiko, solche Daten zu erfassen, besteht typischerweise beim Abhören von Gesprächen mit engsten Familienangehörigen,

Die beiden wichtigen Teile sind auch noch hervorgehoben

Wahrscheinlich wird es so einen ähnlichn Passus im amerikanischen Gesetz auch geben, daher dieser Spruch.

Greets
Norbert
 
Ein solcher Passus bewirkt doch nur, dass ein solches abgehörtes Gespräch vor Gericht nicht verwendet werden kann. Aber ich bin mir absolut sicher, dass man deswegen keinen Lauschangriff abbricht. Ist doch eher so, dass sie dann erst recht ihre Lauscher aufdrehen, wenn es sehr privat wird. ;)
So sehe ich das zumindest.

LG Udo
 
Die Amis haben viele tolle Gesetze. So Knaller wie das man aus der Straßenbahn keine Hasen jagen darf usw. von daher könnt ich mir sowas gut vorstellen.
 
und selbst wenn es das Gesetz gibt.. man kann es eng auslegen oder eher lockerer sehen .. und gerade bei Datenschutzaspekten wird ja jede Nische und jede Tolleranz gerne ausgeschöpft..
 
Ich denke, ich weiß, was damit gemeint ist: Vor einigen Tagen ging durch die Medien, ich weiß nicht mehr in welchem Zusammenhang genau - irgendeine Sau wird die Regierung mal wieder durchs Dorf getrieben haben -, dass bei "Überwachungen" (also Abhöraktionen) das Band sofort gestoppt werden muss, sobald das Gespräch "privat" wird.

Das heißt aber nicht, dass man nich weiter abgehört werden darf, sondern nur, dass das Band gestoppt werden muss.

Und wie hier schon richtig erkannt: Das schert unsere Staatsmacht doch nicht im Geringsten, solange sie ihre Interessen wahren will.
Denn vor Gericht taugen diese Bänder dann zwar nichts, aber unsere tollen Geheimdienste, wie z.B. der "Verfassungsschutz", freuen sich sicher über jeden Schnipsel...
 
[...] das Band sofort gestoppt werden muss, sobald das Gespräch "privat" wird.
Sehr schwammig...
Wer definiert denn bitte wann ein Gespräch privat wird? Mit so einer Bestimmung kann ja im Fall der Fälle abgehört werden bis zum "bitteren Ende", weil "privat" reine Auslegungssache ist. :-?
 
mhhh, okay... dann ist des wohl eher so ne art spruch, da es bei privaten sachen eben net aufgezeichnet werden darf. konnte es mir eben auch net vorstellen, denn man hört ja net irgendwen mal eben ab.

hehe, stell mir grad vor, wenn der osama erstmal in englisch ins telefon blubbert "dis is a pri...." und dann auf arabisch loslegt und er dann nen rauschen hört, nen "doh" und jmd legt auf^^
könnt ich nun zeichnen, würd ich da was zu machen, aber kann ich leider net, hab da nämlich grad nenbild im kopf XD

Mfg SC
 
In Deutschland wird es wohl maximal um die Gerichtsverwertbarkeit gehen - ausschalten wird da wohl kein Verfassungsschützer, Polizist oder whatever. :)