Sachspendenbescheinigung

Wuschi

Well-known member
ID: 31736
L
22 April 2006
337
10
Hallo,

folgende Situation, wir als OFC HSV Fanclub unterstützen die Hamburger Aktion "MittagsKinder".

Da wir dadurch einige Firmen anfragen wegen Sachspenden etc. Was auch bisher immer positiv aufgenommen geworden ist.

Nun, aber möchte gerne ein Betrieb eine Sachspendenbescheinigung von uns haben.

Dürfen wir diese ausstellen? Wir sind ja kein e.V.!

Nach meinen bisherigen suchen im Internet sind die ganzen vorlagen nur zu verwenden wenn man auch ein e.V. darstellt?

Daher nun meine Frage an euch halt dürfen wir diese ausstellen auch als kein e.V.?

Danke
Christian
 
Ok mal zum Thema was passiert, wenn man nicht berechtigt ist

§10b EStG
(3) Als Ausgabe im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern [..] bestimmt sich die Höhe der Ausgabe nach dem gemeinen Wert des zugewendeten Wirtschaftsguts. Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang steuerlich abzugsfähiger Zuwendungen berechtigten Körperschaft sind nur abzugsfähig, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.

(4) [..] Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt [..] haftet für die entgangene Steuer. Diese ist mit 40 Prozent des zugewendeten Betrags anzusetzen.

Berechtigt ist man nur, wenn man beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist (sowas wie wissenschaftlich und kirchlich fällt hier wohl raus). Daran sind einige Anforderungen geknüpft, die aber nicht unüberwindbar sind. Weitere Informationen gibt es im Netz, z.B. hier

So wie es aussieht, wäre eine Spendenquittungsausstellung zur Zeit nicht ganz so ratsam..