rechtliche Lücken im Internet

mPenza86

Well-known member
ID: 307164
L
28 Dezember 2007
48
2
Hallo ich bin grade dabei rauszusuchen was es für rechtliche Lücken im Internet gibt. Ich finde leider bei Google kaum Infos darüber und wollte mich nun hier mal erkundigen....

Kann mir vielleicht jemand ein paar rechtliche Lücken nennen die es im Internet gibt??? Kenne mich leider mit der Materie nicht so aus :(

Ich würde mich sehr über jede Art von Hilfe freuen!!!

MfG
 
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Was genau meinst du mit rechtlichen Lücken und wieso sollte die jemand verraten, der die nutzt und daraus evtl. Gewinn schlägt?
 
Naja ich meine damit sowas wie Abbofallen, Cyber Stalking und was es nicht alles gibt, hab noch was gefunden trotzdem danke.
 
Kann mir vielleicht jemand ein paar rechtliche Lücken nennen die es im Internet gibt???
"Rechtliche Lücken" ist mitunter ein falscher Begriff, oft liegts daran daß Dein gegenüber wo ganz anders auf der Welt sitzt als Du.
Ich könnte Dir z.B. alle möglichen Beleidigungen an den Kopf werfen und Du könntest mich trotzdem nicht anzeigen (Ganz einfach deshalb weil ich in den USA sitze und es den Tatbestand hier gar nicht gibt).
Bei allen Transaktionen im Internet sollte man also immer ganz genau hinsehen wo der andere sich denn befindet und welches Recht gilt.
Und: Genauso wie für eine Weseite auf einer .de-Domain immer deutsches Zivilrecht gilt, gilt für eine mit .cc das der Coconut-Island und für eine mit .vu das von Vanuatu usw.
 
Ich könnte Dir z.B. alle möglichen Beleidigungen an den Kopf werfen und Du könntest mich trotzdem nicht anzeigen (Ganz einfach deshalb weil ich in den USA sitze und es den Tatbestand hier gar nicht gibt).
Seh ich anders. Du bist in einem deutschen Forum, da kann dich natürlich jemand anzeigen, da er dich hier in Deutschland anzeigt.
 
Seh ich anders. Du bist in einem deutschen Forum, da kann dich natürlich jemand anzeigen, da er dich hier in Deutschland anzeigt.

Eben nicht. Eine Tat (völkerrechtliche Tätbestände mal ausgeschlssen) kann Grundsätzlich nur dann bestraft werden wenn sie zu dem Zeitpunkt und an dem Ort an dem sie begangen wurde auch strafbar ist.
Und ich würde, wenn ich das tun würde, dies ja in SC tun.
(Abgesehen mal davon daß das eh nur ein theoretisches Beispiel war, da der Strafrahmen für eine international Verfolgung eh zu gering wäre).
 
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Eben nicht. Eine Tat (völkerrechtliche Tätbestände mal ausgeschlssen) kann Grundsätzlich wenn sie zu dem Zeitpunkt und an dem Ort an dem sie begangen wurde auch strafbar ist.
Kannst du den Satz bitte auch zu Ende führen, damit wir wissen, was du meinst?