Hi,
habe eben eine Zahlungserinnerung über eine Rechnung bekommen, welche ich tatsächlich vergessen habe zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag belief sich nur auf 10,31€. Nun will die Firma für diese erste Zahlungserinnerung 10€ Bearbeitungsgebühr
Wenn ich mich richtig erinnere dürfen Mahnkosten doch erst auferlegt werden, wenn ich im Verzug bin. Der Verzug tritt aber doch erst nach Mahnung bzw. nach (ich glaube 30 Tage nach Fälligkeit).
Nun habe ich die Rechnung aber erst vor knapp 2 Wochen erhalten.
Sind diese (sowieso übertriebenen 10€ Bearbeitungsgebühren) denn überhaupt erlaubt?
habe eben eine Zahlungserinnerung über eine Rechnung bekommen, welche ich tatsächlich vergessen habe zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag belief sich nur auf 10,31€. Nun will die Firma für diese erste Zahlungserinnerung 10€ Bearbeitungsgebühr
Wenn ich mich richtig erinnere dürfen Mahnkosten doch erst auferlegt werden, wenn ich im Verzug bin. Der Verzug tritt aber doch erst nach Mahnung bzw. nach (ich glaube 30 Tage nach Fälligkeit).
Nun habe ich die Rechnung aber erst vor knapp 2 Wochen erhalten.
Sind diese (sowieso übertriebenen 10€ Bearbeitungsgebühren) denn überhaupt erlaubt?