Frage zu Designverkauf Rechte un so

wassilijko

iis verliiebt <3
13 Juni 2008
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Hi,

ich hatte vor mit nem Freund ne Seite zu gründen wo wir Designs verkaufen, auch auf Bestellung, doch wir beide sind noch Minderjährig (Ich 12 und 13)

Ich habe gehört das man die Erlaubnis der Eltern braucht um sowas zu machen (verkaufen und so) die habe ich mir eingeholt, ... Braucht man noch was?

Oder muss man diese Erlaubnis auf die Page schreiben?

Würde mich sehr freuen wenn ihr mir etwas Hilfe geben könntet zu dem Thema.

In google war des etwas verwirrend ... also frage ich mal euch

MfG

wassilij
 
Kann dir von so 'nem Scheiß nur abraten.
Mach's lieber über Klamm, hier verdienste auch ganz nett.
Sollte dich niemand mehr daran hindern können, unbedingt kommerziell an die Sache ranzugehen, denke auf jeden Fall daran, dass du ein lizensiertes Photoshop benötigst - beim kommerziellen Gebrauch gecrackter Versionen hört der Spaß auf. Im Endeffekt kommt die die Creative Suite letztendlich sowieso billiger.

Außerdem musst du auch gut genug sein - es gibt viele Freelancer aber auch Agenturen die dir zu 99,9% deine ersten Kunden wegschnappen werden.
Es lohnt sich nicht gewerblich ein Screendesign für 20€ zu verkaufen,
dein Zeitaufwand wäre viel zu groß, im Gegensatz zum Gewinn.
Wenn du nicht gut genug bist, fallen für dich entweder nur peanuts ab oder es läuft einfach nicht so wie du es dir vorgestellt hast.

Vielleicht noch einmal überdenken - ein Gewerbeschein ist kein Freifahrtsschein zum kommerziellen Geldverdienen! ;)

Lg, dominicbauer.
 
Weil sie noch strafunmündig sind?
Und? Du meinst, Eltern müssten für die Straftaten ihrer Kinder einstehen? Das ist falsch.

Eltern haften für ihre Kinder, wenn diese ein "Gewerbe" aufmachen? Allein dürfen sie das nicht, also "bürgen" die Eltern, also auch wenn was schief geht, stehen die Eltern dafür grade.
Das ist aber nur dann richtig, wenn die Eltern beim Vormundschaftsgericht eine Haftungserklärung unterschreiben. Und lange nicht jedes Gericht macht das. Die Kinder sind mit Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht voll geschäftsfähig und haften damit voll für alles, was sie selber machen. Die Eltern haften nur, wenn sie eine Haftungserklärung abgeben.

Marty
 
Nein, sollst Du nicht. Du hast vermutlich keinerlei Ahnung von Buchführung, von gesetzlichen Vorschriften, vom Urheberrecht etc.

Geniesse Deine Jugend, ans Geldverdienen und Arbeiten kommst Du noch früh genug. Oder hast Du in Deinem Alter schon Lust, regelmässig mit dem Finanzamt, mit dem Gewerbeamt, mit Steuerberatern, unseriösen Verkäufern, nörgelnden Kunden, abmahnenden Anwälten und beleidigten Eltern (weil keine Zeit mehr für was anderes ist) zu haben?

Marty
 
Ich kann mir kaum vorstellen, dass man da Narrenfreiheit genießt.
In Deutschland haftet jeder nur für von ihm begangene Taten. Eltern werden mit Sicherheit nicht für Straftaten ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen. Sie werden, wenn dieser Verstoss vorliegt, wegen unterlassener Aufsichtspflicht angezeigt. Aber nicht wegen der Tat, die das Kind begangen hat.

Wenn der Junior die volle Geschäftsfähigkeit von einem Gericht bestätigt bekommt und dieses Gericht keine Haftungsübernahmeerklärung der Eltern möchte, dann muss man als Eltern nicht für Dinge haften, die das Kind im Rahmen seiner Geschäftsfähigkeit durchführt.

Wenn Dein Sohn mit 8 Jahren einen Mitschüler ersticht, kommst auch nicht Du ins Gefängnis wegen Mordes.

Marty
 
Wenn Dein Sohn mit 8 Jahren einen Mitschüler ersticht, kommst auch nicht Du ins Gefängnis wegen Mordes.

Wenn dein Sohn mit 8 Jahren einen Laden bestiehlt und dabei die Scheibe einschlägt, wer zahlt das?

Warum ist das, wenn ein 14 jähriger ein Gewerbe aufmacht etwas anderes? Das muss ja von den Eltern geduldet sein, damit kann ich meine Ansprüche auch gegen sie richten - so war mir das zumindest immer bekannt.
 
Du kannst als 14ähriger nicht einfach von heute auf morgen ein Gewerbe anmelden, ohne dass deine Eltern dir das "OK" gegeben haben. ;)
 
Wenn dein Sohn mit 8 Jahren einen Laden bestiehlt und dabei die Scheibe einschlägt, wer zahlt das?
Er selber muss das zahlen. Ich müsste nur für den Schaden aufkommen, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe.

Wer sollte es sonst zahlen und aus welchem Grund?

Warum ist das, wenn ein 14 jähriger ein Gewerbe aufmacht etwas anderes?
Ist es ja nicht, da haftet der 14-jährige genauso selber.

Welches Gesetz verleitet Dich zu der Ansicht, die Eltern würden in einem von beiden Fällen haften, wenn sie selber kein Verschulden betrifft?

https://dejure.org/gesetze/BGB/832.html

Marty
 
Bei Gesetzen muss ich passen, ich kann nur aus der Erfahrung sprechen und ich weiß, dass 8 jährige selten 700 Euro in der Tasche habe, (100 Euro "Strafgebühr" für den Ladendiebstahl und 600 für die zertrümmerten Scheiben, damals kam nicht der Sohn zu mir und hat bezahlt, sondern die Eltern.)
 
Es gibt 2 Arten. Mit Bestätigung des Vormundschaftgerichtes haftet der Jugendliche selbst und ohne die Eltern, die dann aber auch alles mögliche unterschreiben müssen.